Verbrauch von Zeitguthaben. Während des Durchrechnungszeitraumes ist der Verbrauch des Zeitguthabens einver- nehmlich im Vorhinein festzulegen. Andernfalls können ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn den Verbrauchszeitpunkt für jeweils die Hälfte der Guthabenstunden einseitig bestimmen. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes ist die Übertragung von maximal 40 Stunden Zeitguthaben in den nächsten Durchrechnungszeitraum möglich. Erfolgt auch dann der Zeitausgleich nicht, sind diese Zeitguthaben als Überstunden abzurechnen.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Verbrauch von Zeitguthaben. Während des Durchrechnungszeitraumes ist der Verbrauch des Zeitguthabens einver- nehmlich einvernehmlich im Vorhinein Vor- hinein festzulegen. Andernfalls können ArbeitgeberIn Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn Arbeitnehmer/in den Verbrauchszeitpunkt für jeweils je- weils die Hälfte der Guthabenstunden einseitig bestimmenbe- stimmen. Am Ende des Durchrechnungszeitraumes ist die Übertragung von maximal 40 Stunden Zeitguthaben Zeitgut- haben in den nächsten Durchrechnungszeitraum möglich. Erfolgt auch dann der Zeitausgleich nicht, sind diese Zeitguthaben als Überstunden abzurechnenabzurech- nen.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag