Vereinbarungsbudget Musterklauseln

Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der TU Ilmenau in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungsbudget fol- gende Landesmittel zur Verfügung: 71.935.000 74.173.800 77.508.000 80.321.200 84.018.700 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der Hochschule Nordhausen in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinba- rungsbudget folgende Landesmittel zur Verfügung: 12.802.600 13.519.200 14.026.900 14.673.800 15.289.200 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der EAH Jena in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungsbudget fol- gende Landesmittel zur Verfügung: 29.722.000 31.603.200 33.002.600 34.680.100 36.325.200 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget von (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der FH Erfurt in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungsbudget fol- gende Landesmittel zur Verfügung: 32.765.200 34.261.900 35.395.600 36.856.000 38.428.700 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget von (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der Bauhaus-Universität Weimar in den Jahren 2021 bis 2025 im Verein- barungsbudget folgende Landesmittel zur Verfügung: 50.822.100 53.030.800 55.383.300 57.641.600 60.041.400 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der Dualen Hochschule Gera-Eisenach in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungsbudget folgende Landesmittel zur Verfügung: 11.997.200 12.381.700 12.507.700 12.760.000 12.904.500 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der Hochschule für Musik in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungs- budget folgende Landesmittel zur Verfügung: 17.217.300 18.237.300 18.763.600 19.628.300 20.486.500 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.
Vereinbarungsbudget. Das Land stellt der Universität Erfurt in den Jahren 2021 bis 2025 im Vereinbarungs- budget folgende Landesmittel zur Verfügung: 47.906.500 49.776.400 51.222.400 53.016.800 54.663.600 Dieses Vereinbarungsbudget wird in ein Grundbudget (90 %) und ein Leistungsbudget von (10 %) aufgeteilt. Die für die Jahre 2024 und 2025 ausgewiesenen Werte stellen Planwerte dar, die im Er- gebnis der Neuberechnung im Jahr 2023 eine Anpassung erfahren werden. Die Werte im Grund- und Leistungsbudget der Jahre 2024 und 2025 werden dementsprechend ange- passt.

Related to Vereinbarungsbudget

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.