Lizenzvereinbarung-Definition

Lizenzvereinbarung bezeichnet die Lizenz- und Pflegevereinbarung, die dem Kunden die Lizenz zur Nutzung der Software gewährt.
Lizenzvereinbarung. “ ist diese Lizenzvereinbarung mit dem Endbenutzer von XX.XXXXX in Bezug auf die Spiele, ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Nutzungsvorschriften für das jeweilige Spiel und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienste für den Benutzer regelt. „Regeln des Forums“ sind ein rechtsverbindliches Dokument, Anlage 2 zu dieser Lizenzvereinbarung. Die Regeln des Forums sind auf der Internetseite xxxxxxxxxxxxx.xx.xxxxx veröffentlicht. Dort sind die Regeln festgelegt, die der Benutzer bei der Nutzung des öffentlichen Spielforums einhalten soll (falls anwendbar). „Spielregeln“ sind ein rechtsverbindliches Dokument, Anlage 1 zu dieser Lizenzvereinbarung. Die Spielregeln sind auf der Internetseite xxxxxxxxxxxxx.xx.xxxxx veröffentlicht. Dort sind Regeln festgelegt, die der Benutzer bei der Nutzung des Spiels einhalten soll.
Lizenzvereinbarung. “ bezeichnet die zwischen Vertriebspartner und Endnutzer abgeschlossene Leasingvereinbarung, einschließlich dieser EULA und der zwischen Vertriebspartner und Endnutzer individuell vereinbarten Bedingungen. Die Beziehung zwischen dieser EULA und der Leasingvereinbarung ist in Abschnitt 2 dieser EULA geregelt.

Examples of Lizenzvereinbarung in a sentence

  • Softwareprogramme mit einer separaten Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten Lizenzvereinbarung.

  • Ihre Lizenzrechte in Bezug auf diese einzelnen Komponenten, für die andere Lizenzbedingungen gelten, werden durch die Lizenzvereinbarung der jeweiligen Komponente bestimmt.

  • Falls der Kunde oder SISW Kenntnis von einer tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Nutzung oder Offenlegung der Software erlangt oder falls SISW nach gründlicher Abwägung feststellt, dass die Konformität mit der anwendbaren Lizenzvereinbarung nicht gewährleistet ist, unterbindet der Kunde sofort den Zugriff des Providers auf die Software.

  • Sollte der Software keine Lizenzvereinbarung beigefügt sein, unterliegt Dell Software der „Dell IT Management SaaS License Agreement & Acceptable Use Policy“ („AUP“), die unter xxx.xxxx.xxx/XXX abgerufen werden kann.

  • Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Laufzeit der Lizenzvereinbarung.

  • Der Lizenznehmer ist demnach zur beziehungsweise für die Einhaltung der in dieser Lizenzvereinbarung genannten Bedingungen verpflichtet und verantwortlich.

  • Indem Sie die Bedingungen dieser Software Lizenzvereinbarung akzeptieren, erklären Sie ausdrücklich und bestätigen, dass Sie das volle Recht und Ermächtigung besitzen, sich selbst sowie ggf.

  • Der Kunde ist nur zu einer Nutzung der Software auf der in der Lizenzvereinbarung vereinbarten Anzahl an Clients, berechtigt (Einzelplatzanwendung).

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Die konkreten Bestimmungen finden Sie anliegend zu dieser Lizenzvereinbarung.


More Definitions of Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung bezeichnet die schriftlich festgehaltenen Nutzungsbedingungen für ComAps Steuersystem-Software und von ComAp erstellte, herausgegebene und veröffentlichte Unterlagen bezüglich des Schutzes der Geistigen Eigentumsrechte und sonstiger immaterieller Eigentumsrechte von ComAp mit dem Titel „ComAp LICENSE AGREEMENT“. Die Lizenzvereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser GGB;

Related to Lizenzvereinbarung

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.