Verfügbarkeit der Website und der Services Musterklauseln

Verfügbarkeit der Website und der Services. Der Zugriff des Nutzers auf die Website erfolgt über die öffentliche URL xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xxxxxxxxx.xxx, xx.xx.xxxxxxxxx.xxx Für den Zugang zu den Services ist es erforderlich, dass sich der Nutzer auf der Website oder auf der App anmeldet, indem er seine ID-Codes eingibt. Die Website und die Services sind 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen die Woche zugänglich, außer im Fall höherer Gewalt oder bei Eintreten eines Ereignisses, das sich der Kontrolle von Getaround entzieht und vorbehaltlich eventueller Pannen oder Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, die für die Funktionstüchtigkeit der Website und die Erbringung der Services erforderlich sind. Der Nutzer ist umfassend darüber informiert, dass die Website und die Services jederzeit und ohne Vorankündigung und ohne jeglichen Entschädigungsanspruch für den Nutzer unterbrochen werden können, um diese Wartungs- und Aktualisierungseingriffe vornehmen zu können. Getaround haftet nicht für eine nicht zustande gekommene Vermietung im Fall einer Nichtverfügbarkeit der Website oder eines Teils der Website, einschließlich dann, wenn eine solche Nichtverfügbarkeit aus einem Eingriff von Getaround auf der Website resultiert (nachfolgend “Wartungsarbeiten”). Sollte eine Funktionsstörung oder eine Anomalie die Funktionstüchtigkeit der Website oder die Erbringung der Services beeinträchtigen, verpflichtet sich Getaround, innerhalb kürzester Zeit die notwendigen Maßnahmen für die Wiederherstellung der Website und/oder der Services zu ergreifen. Eine Unterstützung für die Verwendung der Website und der Services ist per E-Mail und per Telefon in „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Impressum zugänglich. Diese Unterstützung deckt keinerlei Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang zu Internet oder der Computerhardware. Die Nutzer können Einträge erstellen. Für die Erstellung eines Eintrags werden mehrere Fragen über das betroffene Fahrzeug gestellt, insbesondere über den Standort, das Alter, die Merkmale und die Verfügbarkeit des Fahrzeugs sowie über seinen Preis (welcher nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestpreis, wie in Artikel 11 der AGB festgelegt, liegen darf) und die Regeln und Bedingungen einer Vermietung. Die Einträge werden über die Website und die App veröffentlicht. Die anderen Nutzer können das Fahrzeug über die Website und die App anhand der im Eintrag genannten Informationen reservieren. Die Einträge können nur f...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.