Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen. 2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt. 3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall zu vereinbaren.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dungÄnderungsmeldung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ -Vergabe/Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestelltfestgestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten Versicherten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen Abweichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung Prüfung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet eingeleitet, sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen Weiterleitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung Übersendung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- haltenerhalten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund Abgabegrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung Rückmeldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden laufenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen Weiterleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall Einzelfall zu vereinbaren.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall zu vereinbaren.
Appears in 1 contract
Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung
Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ -Vergabe/Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen Abwei- chungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung Prüfung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet eingeleitet, sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund Abga- begrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung Rückmel- dung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden laufenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen Weiterlei- tungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall Einzelfall zu vereinbaren.
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Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - − DBNA - Name, - − DBGB - Geburtsangaben, - − DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls Anschrift, − ggf. DBEU - Europäische Versicherungsnummer und − DBVR - Vergabe/Rückmeldung angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, Vornamen sowie den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland Geburtsort mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx dem- selben Geburtstag gespeichert sind. Soweit im Datenbaustein DBNA - Name der Familienname Familien- name und im Datenbaustein DBGB - Geburtsname der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei vollkommener Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz (Datensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ Rückmeldung (DBVRDBVR - Vergabe/Rückmel- dung) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2„VSNRZH“ eingesetzt. Bei teilweiser nicht vollkommener Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden leitet die DSRV die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3zur Feststellung, ob Personenidentität vorliegt, weiter. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestelltfestgestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer Rentenversicherungsnum- mer von der DSRV durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVRangehängtem Daten- baustein DBVR - Vergabe/Rückmeldung) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH „VSNRZH" im Datenbaustein DBVR eingetragen- Vergabe/Rückmeldung eingesetzt. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise bzw. eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung Sach- bearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein Datenbaustein DBNA - Name und/oder ein Daten- baustein DBAN - Anschrift zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises SV-Ausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund im DBVR - Vergabe/Rückmeldung ist in diesen Fällen mit 99 „99“ anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall zu vereinbaren.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren
Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ -Vergabe/Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall zu vereinbaren.
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Vergabe einer Versicherungsnummer. Die DSRV gleicht die in fehlerfreien Datensätzen über Anträge auf Vergabe einer Versiche- rungsnummer (Datensatz DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmel- dung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer) in den Datenbausteinen - DBNA - Name, - DBGB - Geburtsangaben, - DBAN - Anschrift und - gegebenenfalls DBEU - Europäische Versicherungsnummer angegebenen Namen (Familienname und gegebenenfalls Geburtsname) und Vornamen, den Geburtsort, die Adressdaten sowie gegebenenfalls das Geburtsland mit den Angaben in den Stammsätzen der DSRV ab, die unter xxxxxxxxx Geburtstag gespeichert sind. Soweit im DBNA der Familienname und im DBGB der Geburtsname angegeben sind und im Stammsatz nur einer dieser beiden Namen enthalten ist, genügt die Übereinstimmung mit einem dieser beiden Namen. Als Ergebnis der Prüfung sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Bei Übereinstimmung aller Angaben mit den Daten eines Stammsatzes geht ein Rückmeldedatensatz DSME mit Datenbaustein -Vergabe/ -Vergabe/Rückmeldung (DBVR) an die jeweilige Weiterleitungsstelle zurück; die gefundene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH eingetragen.
2. Bei teilweiser Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes werden die Daten an den kontoführenden Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Der für die Prüfung der Personenidentität zuständige Rentenversicherungsträger wird aus der zuerst im Stammsatz gefundenen Versicherungsnummer ermittelt.
3. Wird keine Übereinstimmung der Angaben mit den Daten eines Stammsatzes fest- gestellt, wird die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer durchgeführt. Eine Besonderheit im Vergabeverfahren bilden die Mehrlingsgeburten. Ist der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Versicherungsnummernvergabe bekannt, dass es sich bei dem Versicher- ten um einen Mehrling handelt, ist das Kennzeichenfeld KENNZAB im DBNA mit dem Wert „M“ zu übermitteln. Im Falle der gleichzeitigen Versicherungsnummernvergabe an mehrere Mehrlinge muss das Kennzeichen „M“ in jedem Vergabedatensatz vorhanden sein. Anhand der Kennzeichnung stellt die DSRV sicher, dass bei einem Mehrling auch bei Ab- weichungen im Geschlecht und/oder Vornamen, kein Prüfverfahren gemäß Ziffer 2 zur Prü- fung der Personenidentität bei den RV-Trägern eingeleitet eingeleitet, sondern die Vergabe einer VSNR durchgeführt wird. Die ermittelten oder von der DSRV vergebenen Versicherungsnummern werden den Weiter- leitungsstellen der Einzugsstelle mit einem Rückmeldesatz (DSME mit DBVR) mitgeteilt; die vergebene Versicherungsnummer wird in das Feld VSNRZH im DBVR eingetragen. Wird in Prüffällen ein abweichender Name beziehungsweise eine abweichende Anschrift durch die Sachbearbeitung festgestellt, sind/ist zusätzlich ein DBNA und/oder ein DBAN zu erzeugen. Die Einzugsstelle übernimmt die festgestellte oder vergebene Versicherungsnummer in ihren Datenbestand; im Übrigen veranlasst sie die Weiterleitung der vorliegenden Meldungen an die Rentenversicherung und teilt dem Arbeitgeber die vergebene Versicherungsnummer mit. Die Bekanntgabe der Versicherungsnummer an den Versicherten erfolgt mit der Übersen- dung des Sozialversicherungsausweises durch die Rentenversicherungsträger. Hat die Weiterleitungsstelle nach Ablauf von zwei Monaten keine Antwort von der DSRV er- halten, übermittelt sie an diese noch einmal einen Datensatz mit demselben Inhalt; der Ab- gabegrund im DBVR ist in diesen Fällen mit 99 anzugeben. Anträge auf Vergabe einer Versicherungsnummer, für die nach sechs Monaten die Rück- meldung noch nicht vorliegt, können in einer Sonderaktion der DSRV getrennt von der lau- fenden Datenübermittlung nochmals übermittelt werden. Die Einzelheiten sind von den Wei- terleitungsstellen der Einzugsstellen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund im Einzel- fall zu vereinbaren.
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