Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Modalitäten zur Einzugsermächtigung Musterklauseln

Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Modalitäten zur Einzugsermächtigung. Die vom Vertragspartner geschuldeten Entgelte – einmalige und laufende – ergeben sich aus der Preisliste zu diesem Lizenzvertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Entgelte zzgl. USt. Das jährliche Entgelt für die Nutzung von PV:KOMPASS wird in 12 gleichen Monatsraten entrichtet. Einmalige Entgelte sind sofort, monatliche Entgelte zum 1. eines Monats fällig. Kommt der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden Raten/Entgelten oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon oder in Höhe eines Betrags in Verzug, der das Entgelt von zwei (2) Raten/Entgelten erreicht, wird der ausstehende Teil der Jahres- gebühr sofort fällig. PV ist in diesem Fall berechtigt, dass Vertragsverhältnis nach Ziffer X.2. außerordentlich zu kündigen. Sofern der Vertragspartner PV eine Einzugsermächtigung erteilt hat oder am Lastschriftverfahren teilnimmt. ist PV berechtigt, die einmalige Lizenzgebühr und alle laufenden Gebühren gemäß Preisliste zu diesem Lizenzver- trag 14 Tage nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzüge) abzubuchen.
Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Modalitäten zur Einzugsermächtigung. Die vom Vertragspartner geschuldeten Entgelte – einmalige und laufende – ergeben sich aus der Preisliste zu diesem Lizenzvertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Entgelte zzgl. USt. Das jährliche Entgelt für die Nutzung von PV:KOMPASS Smart Client wird in 12 gleichen Monatsraten entrichtet. Einmalige Entgelte sind sofort, monatliche Entgelte zum 1. eines Monats fällig. Kommt der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon oder in Höhe eines Betrags in Verzug, der das Entgelt von 2 Raten erreicht, wird der ausstehende Teil der Jahresgebühr sofort fällig. PV ist berechtigt, dass Vertragsverhältnis nach Ziffer X.2. außerordentlich zu kündigen. Sofern der Vertragspartner PV eine Einzugsermächtigung erteilt hat oder am Lastschriftverfahren teilnimmt. ist PV berechtigt, die einmalige Lizenzgebühr und alle laufenden Gebühren gemäß Preisliste zu diesem Lizenzver- trag 14 Tage nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzüge) abzubuchen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.