Common use of Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds Clause in Contracts

Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds. Die Investmentgesellschaft wird (ggf. mittelbar über eine oder mehrere Zweckgesellschaften) in Beteiligungen an Zielfonds investieren. Auf Ebene der Zielfonds fallen Kosten, Gebühren und Vergütungen an, die wirtschaftlich anteilig entsprechend den wirtschaftlichen Beteiligungen der Investmentgesellschaft an den Zielfonds von der Investmentgesellschaft und damit von den Anlegern getragen werden. Da zum Zeitpunkt der Vertriebsan- zeige die konkreten Zielfonds nicht feststehen, sind der Verwal- tungsgesellschaft detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe dieser Kosten auf Ebene der Zielfonds nicht möglich. Im Allgemeinen erhalten die Gesellschaften, welche die Ziel- fonds verwalten und ggf. bei deren Investitionstätigkeit beraten, für ihre Managementtätigkeit eine laufende Managementvergü- tung, die i. d. R. unabhängig vom Ergebnis der Zielfonds von den Investoren der Zielfonds als prozentuale Größe ihrer gezeichne- ten Einlage aus dem Vermögen des jeweiligen Zielfonds zu zah- len ist. Auf Ebene der Zielfonds fallen neben der erwähnten lau- fenden Managementvergütung i. d. R. weitere, häufig ergebnis- oder liquiditätsverlaufsabhängige Vergütungen für die jeweilige Managementgesellschaft bzw. für mit dieser verbundene Perso- nen oder Gesellschaften an. Auch können für bestimmte Ereig- nisse, beispielsweise die Veräußerung von durch die Zielfonds gehaltenen Investitionsgegenständen, gesonderte Gebühren ent- stehen. Daneben entstehen Gebühren, Kosten und Steuern bei der Errich- tung und Verwaltung eines einzelnen Zielfonds. Zu diesen kön- nen Buchführungskosten, Steuer- und Rechtsberatungskosten und Steuerzahlungen gehören. Auch ist es möglich, dass Ziel- fonds Vergütungen und Provisionen an Dritte oder die jeweilige Managementgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investitionsgegenständen, beispielsweise für die Vermitt- lung von Investitionsmöglichkeiten oder Investoren, zahlen. Sollte sich die Investmentgesellschaft, wie zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geplant, an den beiden Dachfonds Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg, und Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxem- burg, beteiligen, würde sie entsprechend ihrer Beteiligung an den beiden Dachfonds mittelbar mit den Kosten auf Ebene des Dachfonds belastet. Auf Ebene der Dachfonds fällt für den Luxemburger Alternative Investment Fund Manager jeweils eine laufende Mindestgebühr von 30.000 EUR p. a., ansonsten eine in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen gestaffelte Manage- mentgebühr von 0,08 % p. a. bezogen auf die aggregierten Kapitalzusagen der Investoren des Dachfonds von bis zu 50 Mio. EUR, 0,06 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der zwischen 50 Mio. EUR und 100 Mio. EUR liegt, und 0,04 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der 100 Mio. EUR übersteigt. Die laufenden fixen Verwahrstellenvergütungen belaufen sich auf 25.000 EUR p. a. je Dachfonds, die laufenden fixen Vergütungen für die Domizilie- rungs- und Zentralverwaltungsstelle belaufen sich auf 65.000 EUR p. a. je Dachfonds. Daneben werden die Domizilierungsstelle, die Zentralverwaltungsstelle und die Verwahrstelle zusätzlich in nen- nenswertem Umfang variable Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen erhalten. Die grundsätzlich zu zahlenden lau- fenden und erfolgsabhängigen Vergütungen für den Investment- berater entfallen für die Investmentgesellschaft. Die Errichtungs- kosten betragen 35.000 EUR je Dachfonds. Detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe weiterer Kosten auf Ebene der Ziel- fonds sind zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige nicht möglich.

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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds. Die Investmentgesellschaft wird (ggf. mittelbar über eine oder mehrere ZweckgesellschaftenZweckgesellschaft(en)) in Beteiligungen an Zielfonds investierenin- vestieren. Auf Ebene der Zielfonds fallen Kosten, Gebühren und Vergütungen an, die wirtschaftlich anteilig entsprechend den der wirtschaftlichen Beteiligungen der Investmentgesellschaft an den Zielfonds von der Investmentgesellschaft und damit von den Anlegern getragen werden. Da zum Zeitpunkt der Vertriebsan- zeige Vertriebsanzei- ge die konkreten Zielfonds nicht feststehen, sind der Verwal- tungsgesellschaft detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe dieser Kosten auf Ebene der Zielfonds nicht möglich. Im Allgemeinen erhalten die Gesellschaften, welche die Ziel- fonds verwalten und ggf. bei deren Investitionstätigkeit beraten, für ihre Managementtätigkeit eine laufende Managementvergü- tung, die i. d. R. unabhängig vom Ergebnis der Zielfonds von den Investoren der Zielfonds als prozentuale Größe ihrer gezeichne- ten Einlage aus dem Vermögen des jeweiligen Zielfonds zu zah- len ist. Auf Ebene der Zielfonds fallen neben der erwähnten lau- fenden Managementvergütung i. d. R. weitere, häufig ergebnis- oder liquiditätsverlaufsabhängige Vergütungen für die jeweilige Managementgesellschaft bzw. für mit dieser verbundene Perso- nen Per- sonen oder Gesellschaften an. Auch können für bestimmte Ereig- nisse, beispielsweise die Veräußerung von durch die Zielfonds gehaltenen Investitionsgegenständen, gesonderte Gebühren ent- stehen. Daneben entstehen Gebühren, Kosten und Steuern bei der Errich- tung und Verwaltung Ver- waltung eines einzelnen Zielfonds. Zu diesen kön- nen Buchführungskostenkönnen Buchfüh- rungskosten, Steuer- und Rechtsberatungskosten und Steuerzahlungen Steuerzah- lungen gehören. Auch ist es möglich, dass Ziel- fonds Zielfonds Vergütungen und Provisionen an Dritte oder die jeweilige Managementgesellschaft Managementgesell- schaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von InvestitionsgegenständenInvestitionsge- genständen, beispielsweise für die Vermitt- lung Vermittlung von Investitionsmöglichkeiten Investitions- möglichkeiten oder Investoren, zahlen. Sollte sich die Investmentgesellschaft, wie zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geplant, an den beiden Dachfonds Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg, und Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxem- burg, beteiligen, würde sie entsprechend ihrer Beteiligung an den beiden Dachfonds mittelbar mit den Kosten auf Ebene des Dachfonds belastet. Auf Ebene der Dachfonds fällt für den Luxemburger Alternative Investment Fund Manager jeweils eine laufende Mindestgebühr von 30.000 EUR p. a., ansonsten eine in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen gestaffelte Manage- mentgebühr von 0,08 % p. a. bezogen auf die aggregierten Kapitalzusagen der Investoren des Dachfonds von bis zu 50 Mio. EUR, 0,06 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der zwischen 50 Mio. EUR und 100 Mio. EUR liegt, und 0,04 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der 100 Mio. EUR übersteigt. Die laufenden fixen Verwahrstellenvergütungen belaufen sich auf 25.000 EUR p. a. je Dachfonds, die laufenden fixen Vergütungen für die Domizilie- rungs- und Zentralverwaltungsstelle belaufen sich auf 65.000 EUR p. a. je Dachfonds. Daneben werden die Domizilierungsstelle, die Zentralverwaltungsstelle und die Verwahrstelle zusätzlich in nen- nenswertem Umfang variable Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen erhalten. Die grundsätzlich zu zahlenden lau- fenden und erfolgsabhängigen Vergütungen für den Investment- berater entfallen für die Investmentgesellschaft. Die Errichtungs- kosten betragen 35.000 EUR je Dachfonds. Detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe weiterer Kosten auf Ebene der Ziel- fonds sind zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige nicht möglich.

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Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds. Die Investmentgesellschaft wird (ggf. mittelbar über eine oder mehrere ZweckgesellschaftenZweckgesellschaft(en)) in Beteiligungen an Zielfonds investieren. Auf Ebene der Zielfonds fallen Kosten, Gebühren und Vergütungen an, die wirtschaftlich anteilig entsprechend den wirtschaftlichen Beteiligungen der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft an den Zielfonds von der Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft und damit von den Anlegern getragen werden. Da zum Zeitpunkt der Vertriebsan- zeige des Vertriebsbeginns die konkreten Zielfonds Ziel- fonds nicht feststehen, sind der Verwal- tungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe dieser Kosten auf Ebene der Zielfonds nicht möglich. Im Allgemeinen erhalten die Gesellschaften, welche die Ziel- fonds die Zielfonds verwalten und ggf. bei deren Investitionstätigkeit beraten, für ihre Managementtätigkeit eine laufende Managementvergü- tungManagement- vergütung, die i. d. R. unabhängig vom Ergebnis der Zielfonds von den Investoren der Zielfonds als prozentuale Größe ihrer gezeichne- ten gezeichneten Einlage aus dem Vermögen des jeweiligen Zielfonds Ziel- fonds zu zah- len zahlen ist. Auf Ebene der Zielfonds fallen neben der erwähnten lau- fenden laufenden Managementvergütung i. d. R. weitere, häufig ergebnis- oder liquiditätsverlaufsabhängige Vergütungen Vergütun- gen für die jeweilige Managementgesellschaft bzw. für mit dieser verbundene Perso- nen Personen oder Gesellschaften an. Auch können für bestimmte Ereig- nisseEreignisse, beispielsweise die Veräußerung Veräu- ßerung von durch die Zielfonds gehaltenen InvestitionsgegenständenInvestitionsge- genständen, gesonderte Gebühren ent- stehenentstehen. Daneben entstehen Gebühren, Kosten und Steuern bei der Errich- tung und Verwaltung eines einzelnen Zielfonds. Zu diesen kön- nen können Buchführungskosten, Steuer- und Rechtsberatungskosten und Steuerzahlungen gehören. Auch ist es möglich, dass Ziel- fonds Zielfonds Vergütungen und Provisionen an Dritte oder die jeweilige Managementgesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investitionsgegenständen, beispielsweise für die Vermitt- lung Vermittlung von Investitionsmöglichkeiten oder InvestorenInves- toren, zahlen. Sollte sich die Investmentgesellschaft, wie zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geplant, an den beiden Dachfonds Wealthcap Spezial Portfolio Private Equity 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxemburg, und Wealthcap Spezial Portfolio Immobilien 1 (F) SA SICAV-SIF, Luxem- burg, beteiligen, würde sie entsprechend ihrer Beteiligung an den beiden Dachfonds mittelbar mit den Kosten auf Ebene des Dachfonds belastet. Auf Ebene der Dachfonds fällt für den Luxemburger Alternative Investment Fund Manager jeweils eine laufende Mindestgebühr von 30.000 EUR p. a., ansonsten eine in Abhängigkeit vom Investitionsvolumen gestaffelte Manage- mentgebühr von 0,08 % p. a. bezogen auf die aggregierten Kapitalzusagen der Investoren des Dachfonds von bis zu 50 Mio. EUR, 0,06 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der zwischen 50 Mio. EUR und 100 Mio. EUR liegt, und 0,04 % p. a. bezogen auf den Teil der aggregierten Kapitalzusagen, der 100 Mio. EUR übersteigt. Die laufenden fixen Verwahrstellenvergütungen belaufen sich auf 25.000 EUR p. a. je Dachfonds, die laufenden fixen Vergütungen für die Domizilie- rungs- und Zentralverwaltungsstelle belaufen sich auf 65.000 EUR p. a. je Dachfonds. Daneben werden die Domizilierungsstelle, die Zentralverwaltungsstelle und die Verwahrstelle zusätzlich in nen- nenswertem Umfang variable Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen erhalten. Die grundsätzlich zu zahlenden lau- fenden und erfolgsabhängigen Vergütungen für den Investment- berater entfallen für die Investmentgesellschaft. Die Errichtungs- kosten betragen 35.000 EUR je Dachfonds. Detaillierte Angaben zu der Art und zu der Höhe weiterer Kosten auf Ebene der Ziel- fonds sind zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige nicht möglich.

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