Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus Art. 18 des Fondsvertrags) Musterklauseln

Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus Art. 18 des Fondsvertrags). Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreibern im In- und Ausland: höchstens 5% Umtauschkommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreibern im In- und Ausland: höchstens 0,5% Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreiber im In- und Ausland von zusammen höchstens 5%. Transaktionskommission zugunsten der Teilvermögen bei jeder Ausgabe, jedem Umtausch (zwischen Teilvermögen, aber nicht zwischen Anteilsklassen) und jeder Rücknahme von Anteilen: höchstens 3% Kommission im Falle der Auflösung des Anlagefonds oder eines Teilvermögens: höchstens 0,5%