Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus Art. 18 des Fondsvertrags). Ausgabekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreibern im In- und Ausland: höchstens 5% Umtauschkommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreibern im In- und Ausland: höchstens 0,5% Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, Depotbank und/oder Vertreiber im In- und Ausland von zusammen höchstens 5%. Transaktionskommission zugunsten der Teilvermögen bei jeder Ausgabe, jedem Umtausch (zwischen Teilvermögen, aber nicht zwischen Anteilsklassen) und jeder Rücknahme von Anteilen: höchstens 3% Kommission im Falle der Auflösung des Anlagefonds oder eines Teilvermögens: höchstens 0,5%