VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht: (a) SAP kann die wiederkehrende Vergütung jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Provider nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern: (b) SAP darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter Absatz (c) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Ist bereits früher eine Vergütungsanpassung erfolgt, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand. (c) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet. (d) Wenn der Provider nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vorhergehenden Vertragslaufzeit die Order Form zum Ablauf dieser vorhergehenden Vertragslaufzeit kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die geänderte Vergütung bei automatischer Verlängerung des Service für den Verlängerungszeitraum als vereinbart. Hierauf weist SAP in der Anpassungserklärung hin. SAP kann die Vergütung erhöhen, wenn der Provider den SAP Cloud Service, die Nutzungsmetriken oder das Volumen für eine Verlängerungslaufzeit der Order Form reduziert. Mit Ausnahme von Vergütungserhöhungen, die gemäß Abschnitt 5.2 erfolgen, entspricht die SAP-Cloud-Service-Vergütung für Verlängerungslaufzeiten der Order Form der Vergütung für die unmittelbar vorausgegangene Order-Form- Laufzeit für denselben SAP Cloud Service, dieselben Nutzungsmetriken und dasselbe Volumen.
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VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Soweit in einer Order Form nicht etwas abweichendes vereinbart ist, gilt für Vergütungserhöhungen Folgendes: Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht:
(a) SAP kann die wiederkehrende Vergütung jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Provider nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
(b) SAP darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter Absatz (c) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblichmassgeblich. Ist bereits früher eine Vergütungsanpassung erfolgt, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(c) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index Schweizerische Nominallohnindex des Bundesamtes für Statistik („BfS“) der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland Löhne für den Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Informationstechnologie“ (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, NOGA Lohnindex Gruppe J JC 62-63) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt BfS veröffentlichte Index maßgeblichmassgeblichss, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste Verdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(d) Wenn der Provider nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vorhergehenden Vertragslaufzeit die Order Form zum Ablauf dieser vorhergehenden Vertragslaufzeit kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die geänderte Vergütung bei automatischer Verlängerung des Service für den Verlängerungszeitraum als vereinbart. Hierauf weist SAP in der Anpassungserklärung hin. SAP kann die Vergütung erhöhen, wenn der Provider den SAP Cloud Service, die Nutzungsmetriken oder das Volumen für eine Verlängerungslaufzeit der Order Form reduziert. Mit Ausnahme von Vergütungserhöhungen, die gemäß gemäss Abschnitt 5.2 erfolgen, entspricht die SAP-Cloud-Service-Vergütung für Verlängerungslaufzeiten der Order Form der Vergütung für die unmittelbar vorausgegangene Order-Form- Laufzeit für denselben SAP Cloud Service, dieselben Nutzungsmetriken und dasselbe Volumen.
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VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht:
(a) SAP kann die wiederkehrende Vergütung jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Provider nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
(b) SAP darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter Absatz (c) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblichmassgeblich. Ist bereits früher eine Vergütungsanpassung erfolgt, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(c) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index Schweizerische Nominallohnindex des Bundesamtes für Statistik („BfS“) der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland Löhne für den Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie Informationstechnologie“ (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, NOGA Lohnindex Gruppe J JC 62-63) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt BfS veröffentlichte Index maßgeblichmassgeblichss, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste Verdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(d) Wenn der Provider nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vorhergehenden Vertragslaufzeit die Order Form zum Ablauf dieser vorhergehenden Vertragslaufzeit kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die geänderte Vergütung bei automatischer Verlängerung des Service für den Verlängerungszeitraum als vereinbart. Hierauf weist SAP in der Anpassungserklärung hin. SAP kann die Vergütung erhöhen, wenn der Provider den SAP Cloud Service, die Nutzungsmetriken oder das Volumen für eine Verlängerungslaufzeit der Order Form reduziert. Mit Ausnahme von Vergütungserhöhungen, die gemäß gemäss Abschnitt 5.2 erfolgen, entspricht die SAP-Cloud-Service-Vergütung für Verlängerungslaufzeiten der Order Form der Vergütung für die unmittelbar vorausgegangene Order-Form- Laufzeit für denselben SAP Cloud Service, dieselben Nutzungsmetriken und dasselbe Volumen.
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VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Soweit in einer Order Form nicht etwas abweichendes vereinbart ist, gilt für Vergütungserhöhungen Folgendes: Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht:
(a) SAP kann die wiederkehrende Vergütung jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit durch schriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Provider nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
(b) SAP darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der nachfolgend unter Absatz (c) genannte Index geändert hat (Änderungsrahmen). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Ist bereits früher eine Vergütungsanpassung erfolgt, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
(c) Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Quartalszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62) zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
(d) Wenn der Provider nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vorhergehenden Vertragslaufzeit die Order Form zum Ablauf dieser vorhergehenden Vertragslaufzeit kündigt (Sonderkündigungsrecht), gilt die geänderte Vergütung bei automatischer Verlängerung des Service für den Verlängerungszeitraum als vereinbart. Hierauf weist SAP in der Anpassungserklärung hin. SAP kann die Vergütung erhöhen, wenn der Provider den SAP Cloud Service, die Nutzungsmetriken oder das Volumen für eine Verlängerungslaufzeit der Order Form reduziert. Mit Ausnahme von Vergütungserhöhungen, die gemäß Abschnitt 5.2 erfolgen, entspricht die SAP-Cloud-Service-Vergütung für Verlängerungslaufzeiten der Order Form der Vergütung für die unmittelbar vorausgegangene Order-Form- Laufzeit für denselben SAP Cloud Service, dieselben Nutzungsmetriken und dasselbe Volumen.
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