VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht:
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VERGÜTUNGSERHÖHUNGEN. Soweit in einer Order Form nicht etwas abweichendes vereinbart ist, gilt für Vergütungserhöhungen Folgendes: Die in der Order Form vereinbarte wiederkehrende Vergütung gilt für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Die für eine Verlängerungslaufzeit geltende Vergütung entspricht der Vergütung der jeweils vorhergehenden Mindest- bzw. Verlängerungslaufzeit, soweit SAP die Vergütung nicht wie folgt erhöht:
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