Verhalten bei Unfällen und Schäden. Bei Auftreten von Schäden oder Beschädigung des Mietobjektes ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei einem Verkehrsunfall, gleich welcher Art, ist der Mieter außerdem verpflichtet - zur Ermittlung der Unfall- bzw. Schadensursache sofort die Polizei zuzuziehen und eine Protokollanfertigung zu veranlassen; - dem Vermieter unverzüglich den sorgfältig und vollständig ausgefüllten Euro-Unfallbericht (einschließlich Unfallskizze) einzureichen; - das Mietobjekt nur dann stehenzulassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist. Bei Schäden im In- und Ausland ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt zur Vermietstation nach Burghaun zurückzubringen. Der Vermieter kann nach Rücksprache mit dem Mieter von einer Rückführung des Mietobjektes absehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Selbstverursachte Reifenschäden und -platzer gehen zu Lasten des Mieters (Abrechnung erfolgt nach Rest-Profil-Tiefe). Verstößt der Mieter gegen obenstehende ihm obliegende Sorgfaltspflicht, haftet der Mieter in dem Fall dem Vermieter für die hierfür anfallenden Kosten und für jeden Schaden, der dem Vermieter hierdurch entsteht. Ist der Mieter Unfallverursacher, wird die Miete über die Dauer der Unfallinstandsetzung an den Mieter weiter berechnet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Verhalten bei Unfällen und Schäden. Bei Auftreten von Schäden oder Beschädigung des Mietobjektes ist der Vermieter unverzüglich zu informierenbenachrichtigen. Bei einem Verkehrsunfall, gleich welcher Art, ist der Mieter außerdem verpflichtet - –zur Ermittlung der Unfall- bzw. Schadensursache sofort Schadenursache die Polizei zuzuziehen und eine Protokollanfertigung die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen; - veranlassen- dem Vermieter unverzüglich den sorgfältig und vollständig ausgefüllten Euro-Unfallbericht (einschließlich Unfallskizze) einzureichen; - das Mietobjekt nur dann stehenzulassenstehen zu lassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist. Bei Schäden im In- und Ausland ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt zur Vermietstation nach Burghaun in Heuchelheim zurückzubringen. Der Vermieter kann nach Rücksprache mit dem Mieter von einer Rückführung des Mietobjektes absehen. ( Siehe auch 4.4) Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Selbstverursachte Reifenschäden und -platzer –platzer gehen zu Lasten des Mieters (Abrechnung erfolgt nach Rest-Profilmm-Tiefe). Der Reifenverschleiß geht zu Lasten des Mieters (Abrechnung nach mm-Tiefe oder Rückgabe mit neuen bzw. gleichwertigen Reifen, wenn er nicht die von ETC angebotene Reifenpauschale bucht und bezahlt. Verstößt der Mieter gegen obenstehende die oben stehende ihm obliegende Sorgfaltspflicht, haftet der Mieter in dem im Fall dem Vermieter für die hierfür anfallenden Kosten und für jeden Schaden, der dem Vermieter hierdurch entsteht. Ist der Mieter Unfallverursacher, wird die Miete über die Dauer der Unfallinstandsetzung an den Mieter weiter berechnet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
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Samples: Mietvertrag
Verhalten bei Unfällen und Schäden. Bei Auftreten von Schäden oder Beschädigung des Mietobjektes ist der Vermieter unverzüglich zu informierenbenachrichtigen. Bei einem Verkehrsunfall, gleich welcher Art, ist der Mieter außerdem verpflichtet - zur Ermittlung der Unfall- bzw. Schadensursache sofort Schadenursache die Polizei zuzuziehen und eine Protokollanfertigung die Anfertigung eines Protokolls zu veranlassen; - veranlassen und dem Vermieter unverzüglich den sorgfältig und vollständig ausgefüllten Euro-Unfallbericht (einschließlich Unfallskizze) einzureichen; - das Mietobjekt nur dann stehenzulassenstehen zu lassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist. Bei Schäden im In- und Ausland ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt zur Vermietstation nach Burghaun in Heuchelheim zurückzubringen. Der Vermieter kann nach Rücksprache mit dem Mieter von einer Rückführung des Mietobjektes absehen. (Siehe auch 4.4) Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Selbstverursachte Reifenschäden und -platzer Reifenplatzer gehen zu Lasten des Mieters (Abrechnung erfolgt nach Rest-Profilmm-Tiefe). Der Reifenverschleiß geht zu Lasten des Mieters (Abrechnung nach mm-Tiefe oder Rückgabe mit neuen bzw. gleichwertigen Reifen, wenn er nicht die von ETC angebotene Reifenpauschale bucht und bezahlt. Verstößt der Mieter gegen die obenstehende ihm obliegende Sorgfaltspflicht, haftet der Mieter in dem im Fall dem Vermieter für die hierfür anfallenden Kosten und für jeden Schaden, der dem Vermieter hierdurch entsteht. Ist der Mieter Unfallverursacher, wird die Miete über die Dauer der Unfallinstandsetzung an den Mieter weiter berechnet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
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