VERJÄHURNG. Alle Handlungen bzw. Forderungen aus diesem Vertrag verjähren zwei Jahre nach Eintritt des Sachverhalts, durch den die Leistungspflicht begründet wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen