Verlust des Sehvermögens (Blindheit). Blindheit im Sinne der Grundfähigkeiten ist eine klinisch nachgewiesene, irreversible und nicht therapierbare Reduzierung der Sehfähigkeit ent- sprechend der nachfolgenden Definition: Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln a) nicht mehr als 1/50, oder b) nicht mehr als 1/35, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder c) nicht mehr als 1/20, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder d) nicht mehr als 1/10, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder e) mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist. Ein Rentenanspruch ergibt sich nur, wenn nach allgemeiner medizini- scher Meinung die Sehschärfe oder das Sehfeld durch Hilfsmittel, oder andere therapeutische Maßnahmen nicht derart verbessert werden können, dass eine Blindheit im Sinne dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr besteht.
Appears in 2 contracts
Verlust des Sehvermögens (Blindheit). Blindheit im Sinne Ein Verlust der Grundfähigkeiten ist eine Grundfähigkeit Sehvermögen liegt bei einer klinisch nachgewiesenenachgewiesenen, irreversible irreversiblen und nicht therapierbare therapierbaren Reduzierung der Sehfähigkeit ent- sprechend entsprechend der nachfolgenden DefinitionDefinition vor: Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln
a) nicht mehr als 1/50, oder
b) nicht mehr als 1/35, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt einge- schränkt ist, oder
c) nicht mehr als 1/20, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt einge- schränkt ist, oderode
d) nicht mehr als 1/10, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt einge- schränkt ist, oder
e) mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist. Ein Rentenanspruch ergibt sich nur, wenn nach allgemeiner medizini- scher medizinischer Meinung die Sehschärfe oder das Sehfeld Gesichtsfeld durch Hilfsmittel, Implantate oder andere therapeutische Maßnahmen nicht derart verbessert ver- bessert werden können, dass eine Blindheit im Sinne ein Verlust des Sehvermögens gemäß dieser Leistungsbeschreibung Definition nicht mehr besteht.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Verlust des Sehvermögens (Blindheit). Blindheit im Sinne der Grundfähigkeiten dieser Bedingungen ist eine klinisch nachgewiesene, irreversible und nicht therapierbare Reduzierung der Sehfähigkeit ent- sprechend entsprechend der nachfolgenden Definition: Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln
a) nicht mehr als 1/50, oder
b) nicht mehr als 1/35, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
c) nicht mehr als 1/20, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
d) nicht mehr als 1/10, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
e) mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist. Ein Rentenanspruch ergibt sich nur, wenn nach allgemeiner medizini- scher medizinischer Meinung die Sehschärfe oder das Sehfeld Gesichtsfeld durch Hilfsmittel, Implantate oder andere therapeutische Maßnahmen nicht derart verbessert werden können, dass eine Blindheit im Sinne dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr besteht.
Appears in 1 contract
Samples: Jagdversicherungspaket
Verlust des Sehvermögens (Blindheit). Blindheit Ein Verlust des Sehvermögens im Sinne der Grundfähigkeiten ist eine die klinisch nachgewiesene, irreversible und nicht therapierbare Reduzierung der Sehfähigkeit ent- sprechend Seh- fähigkeit entsprechend der nachfolgenden Definition: Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln
a) nicht mehr als 1/50, oder
b) nicht mehr als 1/35, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
c) nicht mehr als 1/20, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
d) nicht mehr als 1/10, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
e) mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist. Ein Rentenanspruch Anspruch auf Versicherungsleistung ergibt sich nur, wenn nach allgemeiner medizini- scher allge- meiner medizinischer Meinung die Sehschärfe oder das Sehfeld durch Hilfsmittel, Implantate oder andere therapeutische Maßnahmen nicht derart der- art verbessert werden können, dass eine Blindheit im Sinne dieser Leistungsbeschreibung Leis- tungsbeschreibung nicht mehr besteht.
Appears in 1 contract