Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassen, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen. II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung. III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen. IV. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG abzustimmen. V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter das, darf die Volksbank Mittelhessen eG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten. VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Event Venue Rental
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Seligweiler Hotel & Restaurants übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seligweiler Hotel & Restaurants. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.
IV2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat und sonstige von den feuerpolizeilichen Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Seligweiler Hotel & Restaurants ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Seligweiler Hotel & Restaurants berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG Seligweiler Hotel & Restaurants abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG Seligweiler Hotel & Restaurants die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG Seligweiler Hotel & Restaurants für die Dauer der Vorenthaltung des Verbleibs Raummiete Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Agb Für Veranstaltungen
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen. TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) übernimmt für Verlust, Untergang oder Be- schädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschä- den, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzel- falls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haf- tungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.
IV2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat und sonstige von den feuerpolizeilichen Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen be- hördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Auf- stellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten Gegenstände 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Ge- genstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände Gegen- stände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) für die Dauer der Vorenthaltung des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehaltenRau- mes eine angemessene Nutzungsentschädigung berech- nen.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Venue Rental Agreement
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 11.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fallauch per- sönliche Gegenstände, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenRäumen des Tagungshauses. Für Ver- lust, Untergang oder Beschädigung übernimmt das Tagungshaus keine Haftung, auch nicht für Vermö- gensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Tagungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV11.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brand- schutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Tagungshaus berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Tagungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kun- den zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen Beschädigun- gen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG abzustimmendem Tagungshaus abzu- stimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten Gegenstände 11.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegen- stände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich unverzüg- lich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Kunde das, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Tagungshaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände Ge- genstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Ta- gungshaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine ange- messene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im Exerzitienhaus. Das Exerzitienhaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Exerzitienhauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Das Exerzitienhaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Exerzitienhaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Exerzitienhaus abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Exerzitienhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Exerzitienhaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 10.1. Mitgeführte Ausstellungs-oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV10.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Hotel abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 10.3. Mitgebrachte Ausstellungs-oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im Holzfellas. Das Holzfellas übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Holzfellas. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Das Holzfellas ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Holzfellas berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Holzfellas abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Holzfellas die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Holzfellas für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Ge- fahr des Kunden im Tagungshaus bzw. den Zimmern und Veranstaltungsräumen. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrläs- sigkeit oder Vorsatz des Tagungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Mieter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragsübliche Pflicht darstellt, von ihm angemietet Räume oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassen, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellendieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm zugewiesenen Räumen.
IV. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG abzustimmen.Das
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Tagungshaus die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Tagungshaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorent- haltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem 10.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus gegenüber dem Kunden nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften gesetzlichen Bestimmun-
10.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tagungshausgarage oder auf dem Tagungshausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu entsorgenStande. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Tagungshausgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Tagungshaus nur nach Maßgabe der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltvorstehenden Ziff. 2.2.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurdenauch persönliche Gegenstände; Kleidungsstücke und Taschen, etc. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenRäumen des Altenberger Hofs. Der Altenberger Hof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Altenberger Hofs. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial darf nicht ohne Zustimmung des Altenberger Hofs an den Wänden befestigt werden und hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Der Altenberger Hof ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Altenberger Hof berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung Anbringen von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Altenberger Hof abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Kunde das, darf die Volksbank Mittelhessen eG der Altenberger Hof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG der Altenberger Hof für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechneneine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen bzw. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehaltendie Gegenstände nach Fristsetzung zur Abholung auf Kosten des Veranstalters entsorgen.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich auch persönliche Gegen- stände befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungs- räumen bzw. im Lokal. Das Lokal übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lokals bei der Erfül- lung vertraglicher Verpflichtungen. Hiervon ausgenommen sind Schä- den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstän- de des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztech- nischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Lokal berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Lokal berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen Be- schädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Lokal abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 3. Das Streuen von Konfetti, Blütenblättern o.ä. sowie der Einsatz von Eisfontänen, Wunderkerzen oder sonstiger Tischpyrotechnik ist nicht gestattet.
4. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Kunde das, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Lokal die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im VeranstaltungsraumVeranstaltungs- raum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Lokal für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI5. Sämtliche VerpackungsmaterialienSonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteil- nehmer werden nur auf Verlangen, ProspekteRisiko und Kosten des betref- fenden Teilnehmers nachgesandt. Das Lokal bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, Informationsschriften und dergleichensofern ein erkennbarer Wert besteht, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem dem Lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Lokal nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften gesetzlichen Bestimmungen des BGB bis höchstens EUR 3.500 (§702 Abs. 1 BGB). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn Zimmer, Tagungsräume oder Behältnisse, in denen der Xxxx Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld- und Wertsachen wird gemäß BGB nur bis zu entsorgendem Betrag EUR 800 (§ 702 Abs. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und 1 BGB) bei Unterbringung im hauseige- nen Safe gehaftet. Im Übrigen gelten insbesondere die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltBestimmungen der§§ 701 ff. BGB.
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Samples: General Terms and Conditions for Events and Conferences
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im Seminarzentrum. Das Seminarzentrum übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seminarzentrums. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Das Seminarzentrum ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Seminarzentrum berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Seminarzentrum abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG das Seminarzentrum die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Seminarzentrum für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI9.4 Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Seminarhaus zu bringen. Sämtliche VerpackungsmaterialienAuch hierbei besteht keine Haftung seitens des Seminarhauses bezüglich Verlust, ProspekteUntergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Informationsschriften und dergleichenVorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten des Seminarhauses. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter. Das Seminarhaus ist nicht verpflichtet, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften kostenlosen Stauraum zur Lagerung zur Verfügung zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltstellen.
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Samples: Seminarhausaufnahmevertrag
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassen11.1. Mitgeführte Ausstellungsoder sonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Veranstalters in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im HENRI Hotel. Das HENRI Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des HENRI Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf- grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV11.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen brandschutztechnischen An- forderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangenver- langen, ist das HENRI Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das HENRI Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem HENRI Hotel abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 11.3. Mitgebrachte Ausstellungsoder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Veranstalter das, darf die Volksbank Mittelhessen eG das HENRI Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Veran- stalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das HENRI Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt Veranstalter steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dass der Volksbank Mittelhessen eG oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der eines höheren Schadens vorbehaltengeforderten Höhe entstanden ist.
VI11.4. Sämtliche VerpackungsmaterialienVerpackungsmaterial (Kartonagen, ProspekteKisten, Informationsschriften und dergleichenKunststoff etc.), die das in Zusam- menhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Mieter mitgebracht wurdenVertrags- partner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial im HENRI Hotel zurücklassen, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltist das HENRI Hotel zur Entsorgung auf Kos- ten des Vertragspartners berechtigt.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 11.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persön- liche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Veran- stalters in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im aja Resort. Das aja Resort übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögens- schäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des aja Resorts. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertrags- typische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeich- nung ausgeschlossen.
IV11.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brand- schutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das aja Resort berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das AJA Resort berechtigt, bereits eingebrach- tes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem aja Resort abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 11.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernenentfer- nen. Unterlässt der Mieter Veranstalter das, darf die Volksbank Mittelhessen eG das aja Resort die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Veranstal- ters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im VeranstaltungsraumVer- anstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das aja Resort für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt Veranstalter steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dass der Volksbank Mittelhessen eG oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der eines höheren Schadens vorbehaltengeforderten Höhe entstanden ist.
VI11.4. Sämtliche VerpackungsmaterialienVerpackungsmaterial (Kartonagen, ProspekteKisten, Informationsschriften und dergleichenKunststoff etc.), die das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Mieter mitgebracht wurdenVer- tragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspart- ner Verpackungsmaterial im aja Resort zurücklassen, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die ist das aja Resort zur Entsorgung auf Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltdes Vertrags- partners berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassen, wie sie vorgefunden wurden1. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Mitgeführte Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstal- tungsräumen bzw. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs Wernesgrün. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypi- sche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial Dekorationsmaterial, auch von Dritten, hat den feuerpolizeilichen brandschutztechni- schen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangenver- langen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt. Erfolgt ein solcher Nach- weis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt, bereits eingebrach- tes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen Beschädigun- gen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 3. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Kunde oder Dritte das, darf die Volksbank Mittelhessen eG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmenübernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG der Brauerei Gutshof Wernesgrün für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine angemessene Nutzungsent- schädigung berechnen. Dem Mieter bleibt Kunden steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dass der Volksbank Mittelhessen eG oben ge- nannte Anspruch nicht oder nicht in der eines höheren Schadens vorbehaltengeforderten Höhe entstanden ist.
VI4. Sämtliche VerpackungsmaterialienVor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.ä. ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, Prospekte, Informationsschriften sich von der Wernesgrüner Brauerei und dergleichenggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die vom Mieter mitgebracht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften gehen vollständig zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltLasten des Veranstalters/Bestellers.
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Samples: General Terms and Conditions
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 9.1 Mitgeführte Veranstaltungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Veranstalters in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. im Ratskeller Augsburg. Der Ratskeller Augsburg übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Ratskellers Augsburg. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
IV. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG Der Ratskeller Augsburg ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Ratskeller Augsburg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen Stand Mai2014 möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem Ratskeller Augsburg abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 9.3 Mitgebrachte Veranstaltungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasVeranstalter dies, darf die Volksbank Mittelhessen eG der Ratskeller Augsburg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das Ratskeller Augsburg für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich be- finden sich auf Gefahr des Mieters Kunden in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungsräumen bzw. in den Ta- gungshäusern der Diözese Würzburg. Ziffer 2.2 gilt hier analog.
IV. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen brandschutztechnischen Anforde- rungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist Tagungshäuser der Diözese Würzburg sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind die Tagungshäuser der Diözese Würzburg berechtigt, bereits einge- brachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen Beschä- digungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit den Tagungshäusern der Volksbank Mittelhessen eG Diözese Würzburg abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter dasKunde dies, darf dürfen die Volksbank Mittelhessen eG Tagungshäuser der Diözese Würzburg die Entfernung und Lagerung zu Lasten auf Kosten des Mieters Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann können die Volksbank Mittelhessen eG Tagungshäuser der Diözese Würzburg für die Dauer des Verbleibs Raummiete Vorenthal- tens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Volksbank Mittelhessen eG der eines höheren Schadens vorbehalten.
VI. Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume 11.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassensonstige, wie sie vorgefunden wurden. Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen.
II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung.
III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte auch persönliche Gegenstände übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich befinden sich auf Gefahr des Mieters Veranstalters in den ihm zugewiesenen RäumenVeranstaltungs- räumen bzw. im A-ROSA Resort. Das A-ROSA Resort übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des A-ROSA Resorts. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzel- falls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfrei- zeichnung ausgeschlossen.
IV11.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das A-ROSA Resort berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das A-ROSA Resort berechtigt, bereits einge- brachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit der Volksbank Mittelhessen eG dem A-ROSA Resort abzustimmen.
V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten 11.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Mieter Ver- anstalter das, darf die Volksbank Mittelhessen eG das A-ROSA Resort die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Volksbank Mittelhessen eG das A-ROSA Resort für die Dauer des Verbleibs Raummiete eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Mieter bleibt Veranstalter steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dass der Volksbank Mittelhessen eG oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der eines höheren Schadens vorbehaltengeforderten Höhe entstanden ist.
VI11.4. Sämtliche VerpackungsmaterialienVerpackungsmaterial (Kartonagen, ProspekteKisten, Informationsschriften und dergleichenKunststoff etc.), die das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstal- tung vom Mieter mitgebracht wurdenVertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial im A-ROSA Resort zurücklassen, sind von diesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und die ist das A-ROSA Resort zur Entsorgung auf Kosten - einschließlich der notwendigen Personalkosten - dem Mieter in Rechnung gestelltdes Vertragspartners berechtigt.
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