Common use of Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen Clause in Contracts

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Die PRG&C übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der PRG&C abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die PRG&C die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Die PRG&C Das Restaurant übernimmt für VerlustVer- lust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung Ver- wahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. . 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür Das Restaurant ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden Kun- den zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen Ge- genständen vorher mit der PRG&C dem Restaurant abzustimmen. . 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich unver- züglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dasdies, darf die PRG&C das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C das Restaurant für die Dauer des Verbleibs Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung Nutzungsentschädi- gung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Pension "Zum Alten Hafen"

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem RestaurantVeranstaltungsräumen bzw. Die PRG&C im Gasthof. Der Gasthof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. des Gasthofs. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund auf Grund der Umstände des Einzelfalls Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen brandschutz-technischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C der Gasthof berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C berechtigt, der Gasthof berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der PRG&C dem Gasthof abzustimmen. 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dasdies, darf die PRG&C der Gasthof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C der Gasthof für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Agb Für Veranstaltungen

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Die PRG&C einfal changes übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. einfal changes. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C einfal changes berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C einfal changes berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der PRG&C einfal changes abzustimmen. 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die PRG&C einfal changes die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C einfal changes für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Rental Agreement

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden Gastes in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Die PRG&C Das Gasthaus Mösle übernimmt für Verlust, Untergang Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. des Gasthaus Mösle Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat Abgesehen von den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C berechtigt. Erfolgt in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der PRG&C abzustimmenVerwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. 2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dasXxxx dieses, so darf die PRG&C das Gasthaus Mösle die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C das Gasthaus Mösle für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden Xxxx steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 3. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Das Gasthaus Mösle bewahrt Sachen 3 Monate auf, danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

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Samples: General Terms and Conditions

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem RestaurantVeranstaltungsräumen von DENKRAUM. Die PRG&C DENKRAUM übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. von DENKRAUM. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. . 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür DENKRAUM ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C DENKRAUM berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der PRG&C DENKRAUM abzustimmen. . 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernenent- fernen. Unterlässt der Kunde dasdies, darf die PRG&C DENKRAUM die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C DENKRAUM für die Dauer des Verbleibs Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Rental Agreement

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Veranstaltungs- räumen bzw. im Restaurant. Die PRG&C Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung Beschä- digung keine Haftung, auch nicht für VermögensschädenVermö- gensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PRG&C. des Restaurants. Hiervon ausgenommen ausge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem Zu- dem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. . 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür Das Restaurant ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die PRG&C berechtigtverlan- gen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die PRG&C das Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes eingebrach- tes Material auf Kosten des Kunden zu entfernenentfer- nen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen Gegen- ständen vorher mit der PRG&C abzustimmen. dem Restaurant abzustim- men. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige sons- tige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung Veran- staltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dasdies, darf das Restaurant die PRG&C die Entfernung Ent- fernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die PRG&C das Restaurant für die Dauer des Verbleibs Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istbe- rechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen & Reservierungen