Common use of Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen Clause in Contracts

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstän- de befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Michaelis. Das Michaelis übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ach nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Michaelis. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Ver- wahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Michaelis ist berechtigt, hierfür ei- nen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Michaelis berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen sind das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Michaelis abzustimmen. 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugängli- chen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräu- me, darf das Michaelis die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraum, kann das Michaelis für die Dauer des Verbleibens die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Michaelis der eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Michaelisaufnahmevertrag

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 10.1 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstän- de Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzwVeranstaltungsräumen. im Michaelis. Das Michaelis Rent a Butler übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ach auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Michaelisdurch Rent a Butler. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Ver- wahrung Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 10.2 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Michaelis Rent a Xxxxxx ist berechtigt, hierfür ei- nen dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Michaelis Rent a Butler berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind das Aufstellen die Aufstellung und Anbringen Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Michaelis abzustimmenRent a Butler abzustimmen und grundsätzlich nur dann zulässig, wenn diese gänzlich ohne rückbleibende Schäden wieder entfernt werden können. 10.3 9.3 Die Zusage zum Dekorationstermin kann Ihnen 14 Tage vor Veranstaltungstermin zugesagt werden. Sollte keine weitere Vereinbarung getroffen sein, ist der Zugang ab 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Sollte ein zusätzlicher Termin zur Einrichtung / Dekoration der Räumlichkeiten vereinbart werden behält sich Rent a Butler vor die Miete, sowie die Personalkosten zu berechnen. Einen Aufbautag berechnen wir mit 50% der Raumkosten. Die Personalkosten werden pro Stunde / pro Mitarbeiter mit den derzeit gültigen Personalkosten berechnet. 9.4 Bei Rückbleiben von Dekorationselementen / Auslegematerial etc. wird die Entsorgung auf Kosten des Kunden vorgenommen. 9.5 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim nach Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugängli- chen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werdenentfernen. Unterlässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräu- medies, darf das Michaelis Rent a Butler die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraumVeranstaltungsraum, kann das Michaelis Rent a Xxxxxx für die Dauer des Verbleibens Vorenthaltens des Raumes die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete weiterhin berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Michaelis der eines höheren Schadens vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 10.1 9.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstän- de Gegenstände oder Geschenke, befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im MichaelisRestaurant. Das Michaelis übernimmt für Verlust, Untergang Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung, ach nicht Haftung übernommen. Weintor haftet für Vermögensschäden, außer Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei grober Fahrlässigkeit vorsätzlichem oder Vorsatz grob fahrlässigem Verschulden von Weintor oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von § 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des Michaelisvereinbarten Mietpreises bzw. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Lebens, Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 24 Wochen ab Beendigung des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Ver- wahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossenVertrages. 10.2 9.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Michaelis ist berechtigt, hierfür ei- nen Dafür kann Weintor einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis dieser nicht, so ist das Michaelis berechtigt, Weintor berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden Kundenkosten zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind das Aufstellen die Aufstellung und Anbringen Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Michaelis Weintor abzustimmen. 10.3 9.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim nach Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugängli- chen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werdenentfernen. Unterlässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräu- medas, darf das Michaelis Weintor die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraumVeranstaltungsraum, kann das Michaelis Weintor für die Dauer des Verbleibens die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete Verbleibdauer eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt Kunden steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 9.4. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind möglichst nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn ins Weintor zu bringen. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens Weintor bezüglich Verlust, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten des Weintor. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Michaelis der eines höheren Schadens vorbehaltenVeranstalter.

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Samples: Event Venue Rental

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 10.1 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstän- de Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Michaelisin der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx. Das Michaelis Die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ach auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Michaelisder Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Ver- wahrung Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 10.2 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände hat den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Michaelis Die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx ist berechtigt, hierfür ei- nen dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Michaelis die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind das Aufstellen die Aufstellung und Anbringen Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Michaelis der Alten Mühle Xxxxxx Xxxxxx abzustimmen. 10.3 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim nach Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugängli- chen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werdenentfernen. Unterlässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräu- medies, darf das Michaelis die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraumVeranstaltungsraum, kann das Michaelis die Alte Mühle Xxxxxx Xxxxxx für die Dauer der Vorenthaltung des Verbleibens die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete Raums eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Veranstalter bleibt Kunden steht der Nachweis eines niedrigerenfrei, dem Michaelis dass der eines höheren Schadens vorbehaltenoben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Veranstaltungsvertrag

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 10.1 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstän- de Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Michaelisjeweiligen Gasthof / Veranstaltungsraum. Das Michaelis Gasthof zum Adler übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ach auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Michaelis. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitvom Gasthof zum Adler. Zudem sind alle Fälle, in denen die Ver- wahrung Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend. 10.2 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat und sonstige von den Kundeneingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Michaelis Xxxxxxx zum Adler ist berechtigt, hierfür ei- nen dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Michaelis Gasthof zum Adler berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind das Aufstellen die Aufstellung und Anbringen Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Michaelis Gasthof zum Adler abzustimmen. 10.3 3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind beim nach Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht an sonstigen öffentlich zugängli- chen Stellen des Michaelis – sei es auch nur vorübergehend – abgestellt werdenentfernen. Unterlässt Unter-lässt der Kunde die Beräumung der Veranstaltungsräu- medies, darf das Michaelis Gasthof zum Adler die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veran- staltungsraumVeranstaltungsraum, kann das Michaelis Gasthof zum Adler für die Dauer der Vorenthaltung des Verbleibens Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen .X. Haftung des Kunden für Schäden 1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die vereinbarten Bereitstellungskosten und Raummiete berechnendurch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Dem Veranstalter bleibt -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Nachweis eines niedrigerenKunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, dem Michaelis der eines höheren Schadens vorbehaltenPartei oder Gewerkschaft ist. 2. Gasthof zum Adler kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen