Common use of Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen Clause in Contracts

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstal- tungsräumen bzw. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs Wernesgrün. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypi- sche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch von Dritten, hat den brandschutztechni- schen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt. Erfolgt ein solcher Nach- weis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt, bereits eingebrach- tes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün abzustimmen. 3. Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde oder Dritte das, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben ge- nannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 4. Vor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.ä. ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich von der Wernesgrüner Brauerei und ggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten des Veranstalters/Bestellers.

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Samples: General Terms and Conditions

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 111.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persön- liche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden Veran- stalters in den Veranstal- tungsräumen Veranstaltungsräumen bzw. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrünim aja Resort. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün Das aja Resort übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für VermögensschädenVermögens- schäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs Wernesgrünaja Resorts. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGe- sundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypi- sche vertrags- typische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung Haftungsfreizeich- nung ausgeschlossen. 211.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch von Dritten, Dekorationsmaterial hat den brandschutztechni- schen brand- schutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langenverlangen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün das aja Resort berechtigt. Erfolgt ein solcher Nach- weis Nachweis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün das AJA Resort berechtigt, bereits eingebrach- tes Material auf Kosten des Kunden Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün aja Resort abzustimmen. 311.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernenentfer- nen. Unterlässt der Kunde oder Dritte Veranstalter das, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständendarf das aja Resort die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstal- ters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im VeranstaltungsraumVer- anstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün das aja Resort für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben ge- nannte genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 411.4. Vor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.äVerpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Ver- tragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspart- ner Verpackungsmaterial im aja Resort zurücklassen, ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich von der Wernesgrüner Brauerei und ggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten aja Resort zur Entsorgung auf Kosten des Veranstalters/BestellersVertrags- partners berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 111.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden Veranstalters in den Veranstal- tungsräumen Veranstaltungs- räumen bzw. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrünim A-ROSA Resort. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün Das A-ROSA Resort übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs WernesgrünA-ROSA Resorts. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls Einzel- falls eine vertragstypi- sche vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung Haftungsfrei- zeichnung ausgeschlossen. 211.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch von Dritten, Dekorationsmaterial hat den brandschutztechni- schen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langenverlangen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün das A-ROSA Resort berechtigt. Erfolgt ein solcher Nach- weis Nachweis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün das A-ROSA Resort berechtigt, bereits eingebrach- tes einge- brachtes Material auf Kosten des Kunden Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün A-ROSA Resort abzustimmen. 311.3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde oder Dritte Ver- anstalter das, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständendarf das A-ROSA Resort die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün das A-ROSA Resort für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben ge- nannte genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 411.4. Vor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.äVerpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstal- tung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Vertragspartner Verpackungsmaterial im A-ROSA Resort zurücklassen, ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich von der Wernesgrüner Brauerei und ggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten A-ROSA Resort zur Entsorgung auf Kosten des Veranstalters/BestellersVertragspartners berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstal- tungsräumen bzwVeranstaltungsräumen. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung Be- schädigung keine Haftung, auch nicht für VermögensschädenVermögensschä- den, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs Wernesgrün. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitvon TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls Einzel- falls eine vertragstypi- sche vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung Haf- tungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch Dekorationsmaterial und sonstige von Dritten, hat den brandschutztechni- schen Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen be- hördlichen Vorschriften zu entsprechen. Dafür TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigtverlangen. Erfolgt ein solcher Nach- weis Nachweis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) berechtigt, bereits eingebrach- tes eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind die Aufstellung Auf- stellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) abzustimmen. 3. Mitgebrachte Gegenstände Ausstellungs- oder sonstige Ge- genstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde oder Dritte dasdies, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständendarf TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände Gegen- stände im Veranstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün TW Gastro GmbH (R-Cafe Lohne) für die Dauer der Vorenthaltung des Verbleibs Rau- mes eine angemessene Nutzungsent- schädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben ge- nannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istNutzungsentschädigung berech- nen. 4. Vor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.ä. ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich von der Wernesgrüner Brauerei und ggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten des Veranstalters/Bestellers.

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Samples: Venue Rental Agreement

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 1I. Grundsätzlich hat der Mieter alle von ihm angemietet Räume oder ihm zur Verfügung gestellten Flächen so zurückzulassen, wie sie vorgefunden wurden. Mitgeführte Ist dies nicht der Fall, ist die Volksbank Mittelhessen eG berechtigt, alle anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustands dem Mieter in Rechnung zu stellen. II. Der Mieter darf eigene Dekoration, Kulissen, Geräte und Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für dieses Gut übernimmt die Vermieterin keine Haftung. III. Für sämtliche vom Mieter eingebrachte Gegenstände befinden sich übernimmt die Volksbank Mittelhessen eG keine Verantwortung; sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Kunden Mieters in den Veranstal- tungsräumen bzw. in dem Brauerei Gutshof Wernesgrün. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs Wernesgrün. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypi- sche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossenihm zugewiesenen Räumen. 2IV. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch von Dritten, Dekorationsmaterial hat den brandschutztechni- schen feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür Die Volksbank Mittelhessen eG ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt. Erfolgt ein solcher Nach- weis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigt, bereits eingebrach- tes Material auf Kosten des Kunden zu entfernenverlangen. Wegen möglicher Beschädigun- gen sind Beschädigungen ist das Aufstellungen und die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün der Volksbank Mittelhessen eG abzustimmen. 3. Mitgebrachte V. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde oder Dritte Mieter das, übernimmt der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständendarf die Volksbank Mittelhessen eG die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün die Volksbank Mittelhessen eG für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung Raummiete berechnen. Dem Kunden steht Mieter bleibt der Nachweis freieines niedrigeren, dass der oben ge- nannte Anspruch nicht oder nicht in Volksbank Mittelhessen eG der geforderten Höhe entstanden isteines höheren Schadens vorbehalten. 4VI. Vor Abrennen Sämtliche Verpackungsmaterialien, Prospekte, Informationsschriften und dergleichen, die vom Mieter mitgebracht wurden, sind von Feuerwerkskörpern o.ädiesem nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich Bei Zuwiderhandlungen werden diese Gegenstände von der Wernesgrüner Brauerei Volksbank Mittelhessen eG entsorgt und ggf. die Kosten - einschließlich der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist notwendigen Personalkosten - dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten des Veranstalters/BestellersMieter in Rechnung gestellt.

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Samples: Event Venue Rental

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen. 110.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände; Kleidungsstücke und Taschen, etc. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstal- tungsräumen bzw. in dem Brauerei Gutshof WernesgrünRäumen des Altenberger Hofs. Der Brauerei Gutshof Wernesgrün Altenberger Hof übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Brauerei Gutshofs WernesgrünAltenberger Hofs. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls Einzelfalles eine vertragstypi- sche vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. 10.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, auch von Dritten, Dekorationsmaterial darf nicht ohne Zustimmung des Altenberger Hofs an den Wänden befestigt werden und hat den brandschutztechni- schen brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür Der Altenberger Hof ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu ver- langen, ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün berechtigtverlangen. Erfolgt ein solcher Nach- weis Nachweis nicht, so ist der Brauerei Gutshof Wernesgrün Altenberger Hof berechtigt, bereits eingebrach- tes eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigun- gen Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Braue- rei Gutshof Wernesgrün Altenberger Hof abzustimmen. 3. 10.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde oder Dritte das, übernimmt darf der Brauerei Gutshof Wernesgrün keine Haftung für auftretende Schäden an den mitgebrachten Gegen- ständenAltenberger Hof die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Brauerei Gutshof Wernesgrün Altenberger Hof für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent- schädigung berechnenNutzungsentschädigung berechnen bzw. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben ge- nannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istdie Gegenstände nach Fristsetzung zur Abholung auf Kosten des Veranstalters entsorgen. 4. Vor Abrennen von Feuerwerkskörpern o.ä. ist der Veranstalter/Besteller verpflich- tet, sich von der Wernesgrüner Brauerei und ggf. der Gemeinde Steinberg (Ord- nungsamt) eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese schriftliche Genehmi- gung ist dem Brauerei Gutshof Wernesgrün unaufgefordert vorzulegen. Alle Sach- und Personenschäden, die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörper o.ä. verursacht wurden, gehen vollständig zu Lasten des Veranstalters/Bestellers.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag