Verlängerung der Risikoversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Sie können bis drei Jahre vor Vertragsablauf einmalig eine Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Ri- sikoprüfung verlangen. Die Verlängerung erfolgt in dem be- stehenden Versicherungsvertrag. Mit der Verlängerung er- lischt das Recht auf weitere Verlängerungen. Der Versicherungsvertrag darf um höchstens 15 Jahre verlän- gert werden, wobei sich die Versicherungsdauer nicht mehr als verdoppeln darf. Die gesamte Versicherungsdauer des ver- längerten Versicherungsvertrags darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. Die versicherte Person darf bei Ablauf des Versiche- rungsvertrags das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ist Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt, ist eine Ver- längerung nicht möglich. Mit der Verlängerung ändert sich der Beitrag nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhöhung des Beitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfälligkeit wirksam, nachdem uns Ihre Er- klärung zur Verlängerung zugegangen ist.
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Verlängerung der Risikoversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Sie können bis drei Jahre vor Vertragsablauf einmalig eine Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Ri- sikoprüfung verlangen. Die Verlängerung erfolgt in dem be- stehenden Versicherungsvertrag. Mit der Verlängerung er- lischt das Recht auf weitere Verlängerungen. Der Versicherungsvertrag darf um höchstens 15 Jahre verlän- gert werden, wobei sich die Versicherungsdauer nicht mehr als verdoppeln darf. Die gesamte Versicherungsdauer des ver- längerten Versicherungsvertrags darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. Die versicherte Person darf bei Ablauf des Versiche- rungsvertrags das 75. Lebensjahr nicht vollendet habenälter als 75 Jahre sein. Ist Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt, ist eine Ver- längerung nicht möglich. Mit der Verlängerung ändert sich der Beitrag nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhöhung des Beitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfälligkeit wirksam, nachdem uns Ihre Er- klärung zur Verlängerung zugegangen ist.
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Verlängerung der Risikoversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Sie können bis drei Jahre vor Vertragsablauf einmalig eine Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Ri- sikoprüfung verlangen. Die Verlängerung erfolgt in dem be- stehenden Versicherungsvertrag. Mit der Verlängerung er- lischt das Recht auf weitere Verlängerungen. Der Versicherungsvertrag darf um höchstens 15 Jahre verlän- gert ver- längert werden, wobei sich die Versicherungsdauer nicht mehr als verdoppeln darf. Die gesamte Versicherungsdauer des ver- längerten verlängerten Versicherungsvertrags darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. Die versicherte Person darf bei Ablauf des Versiche- rungsvertrags das 75. Lebensjahr Versicherungsvertrags nicht vollendet habenälter als 75 Jahre sein. Ist Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt, ist eine Ver- längerung nicht möglich. Mit der Verlängerung ändert sich der Beitrag nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhöhung des Beitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfälligkeit wirksam, nachdem uns Ihre Er- klärung zur Verlängerung zugegangen ist.
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Verlängerung der Risikoversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Sie können bis drei Jahre vor Vertragsablauf einmalig eine Verlängerung Ihres Versicherungsvertrags ohne erneute Ri- sikoprüfung verlangen. Die Verlängerung erfolgt in dem be- stehenden Versicherungsvertrag. Mit der Verlängerung er- lischt das Recht auf weitere Verlängerungen. Der Versicherungsvertrag darf um höchstens 15 Jahre verlän- gert ver- längert werden, wobei sich die Versicherungsdauer nicht mehr als verdoppeln darf. Die gesamte Versicherungsdauer des ver- längerten verlänger- ten Versicherungsvertrags darf nicht mehr als 45 Jahre betragenbetra- gen. Die versicherte Person darf bei Ablauf des Versiche- rungsvertrags das 75Versicherungs- vertrags nicht älter als 75 Jahre sein. Lebensjahr Gegebenenfalls eingeschlossene Zusatzversicherungen wer- den nicht vollendet habenverlängert. Ist Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt, ist eine Ver- längerung Verlängerung nicht möglich. Ihr Recht auf Verlängerung ohne erneute Risikoprüfung er- lischt, sobald erstmals Leistungen aus einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung beantragt werden oder der Versicherungsfall der Zusatzversicherung eingetreten ist. Mit der Verlängerung ändert sich der Beitrag nach anerkann- ten Regeln der Versicherungsmathematik. In der Regel führt dies zu einer Erhöhung des Beitrags. Die Verlängerung wird zur nächsten Beitragsfälligkeit wirksam, nachdem uns Ihre Er- klärung zur Verlängerung zugegangen ist.
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