VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS Musterklauseln

VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS. Nach einer Krankheit oder einer Verletzung während Ihrer Reise müssen Sie in den folgenden Fällen Ihren Aufenthalt vor Ort über das ursprüngliche Rückreisedatum hinaus verlängern: • Bei einem Krankenhausaufenthalt: Wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden und unsere Ärzte aufgrund der von den Ärzten vor Ort gemachten Angaben der Meinung sind, dass ein Krankenhausaufenthalt über Ihr ursprüngliches Rückreisedatum hinaus erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten für die Unterkunft (Zimmer und Frühstück) für zwei mitreisende versicherte Begleitpersonen bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag, so dass diese bei Ihnen bleiben können. • Im Fall einer Ruhigstellung: Wenn Sie ruhiggestellt wurden und unsere Ärzte aufgrund der von den Ärzten vor Ort gemachten Angaben der Meinung sind, dass eine solche Ruhigstellung über Ihr ursprüngliches Rückreisedatum hinaus erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten für die Unterkunft (Zimmer und Frühstück) für Sie und/oder für eine mitreisende versicherte Begleitperson bis zu dem in der Leistungstabelle angegebenen Betrag. In beiden Fällen endet unser Versicherungsschutz an dem Tag, an dem unsere Ärzte anhand der Informationen der örtlichen Ärzte zu dem Schluss kommen, dass Sie in der Lage sind, die unterbrochene Reise fortzusetzen oder nach Hause zurückzukehren.
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS. Für den Fall, dass es der Gesundheitszustand des Versicherten aufgrund einer schriftlichen ärztlichen Bestätigung nicht zulässt, die Rückreise zu seinem Wohnsitz zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen, sorgt die Organisationsstruktur für die mögliche Reservierung eines Hotels. Europ Assistance übernimmt die Hotelkosten (Zimmer und Frühstück) für bis zu 3 Tage nach dem vorgesehenen Datum für die Rückreise bis zu einem Höchstbetrag von Euro 40,-- pro Tag und pro versicherten Kranken oder Verletzten.
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS. Bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag pro Nacht für zehn (10) Nächte, die angemessenen Hotelkosten in einer Hotelkategorie, die der Ihrer ursprünglichen Buchung entspricht, wenn es für Sie aus medizinischer Sicht notwendig ist, über Ihr ursprünglich geplantes Rückreisedatum hinaus zu bleiben. Dies umfasst, mit vorheriger Genehmigung von Europ Assistance, bis zu dem in der Tabelle der Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbetrag pro Nacht die zusätzlichen Unterbringungskosten, die einem Freund oder Familienangehörigen entstehen würden, um an Ihrer Seite zu bleiben und Sie zu Ihrem Wohnort zu begleiten. Wenn Sie und Ihr Freund oder Familienangehöriger nicht das ursprünglich für Ihre Rückkehr an Ihren Wohnort vorgesehene Beförderungsmittel benutzen können, übernimmt Europ Assistance die zusätzlichen Beförderungskosten auf der Grundlage der Buchungsklasse, die Sie ursprünglich für Ihre Rückkehr an Ihren Wohnort vorgesehen hatten.
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS. Sie sehen sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, der sich während Ihrer Reise ereignet hat, gezwungen Ihre Reise über das ursprüngliche Rückkehrdatum hinaus zu verlängern finden für die nachstehenden Fälle folgende Regelungen Anwendung: Wenn Sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden und unsere Ärzte anhand der Informationen, die ihnen von den örtlichen Ärzten übermittelt wurden, entscheiden, dass dieser Krankenhausaufenthalt über das ursprünglich vorgesehene Rückkehrdatum hinaus notwendig ist, übernehmen wir bis zu den in der Übersichtstabelle für Versicherungsleistungen genannten Höchstbeträgen die Kosten für die Unterkunft einer versicherten Begleitperson (Zimmer und Frühstück), damit diese Person bei Ihnen bleiben kann. Wenn Sie immobilisiert werden und unsere Ärzte anhand der Informationen, die ihnen von den örtlichen Ärzten übermittelt wurden, entscheiden, dass diese Immobilisierung über das ursprünglich vorgesehene Rückkehrdatum hinaus notwendig ist, übernehmen wir bis zu den in der Übersichtstabelle für Versicherungsleistungen genannten Höchstbeträgen die Kosten für die Unterkunft für Sie selbst und/oder eine versicherte Begleitperson (Zimmer und Frühstück). In beiden Fällen endet unsere Kostenübernahme an dem Tag an dem unsere Ärzte anhand der Informationen, die ihnen von den örtlichen Ärzten übermittelt wurden, zu der Auffassung gelangen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise fortzusetzen oder an Ihren Wohnsitz zurückzukehren.
VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS. Wenn der Mieter seinen Aufenthalt über die getroffene Vereinbarung hinaus verlängern möchten, muss dieser seien Verlängerungswunsch mindestens zwei Tage vorher an der Rezeption oder per Email mitteilen. Wenn eine Verlängerung möglich ist, entspricht der Vermieter diesem Wunsch gerne und verlängert den Vertrag entsprechend seinen Möglichkeiten.