WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN? Musterklauseln

WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN?. Der Versicherer teilt der versicherten Person alle zur Meldung des Schadensfalls erforderlichen Informationen mit und es obliegt der versicherten Person, dem Versicherer alle Unterlagen und Informationen zur Begründung ihres Anspruchs und zur Beurteilung der Höhe des Schadens vorzulegen, insbesondere: • die Rechnung der versicherten Reise; • die Rechnung für das Sport-, Freizeit- oder Schneesportpaket (für das Schneesportpaket einschließlich: Skikurse, Skipass und Skiverleih); • eine Bescheinigung über die Bankverbindung; • ein Attest eines örtlichen Arztes, das die Unfähigkeit zur Ausübung der Sport-, Freizeit- oder Schneesportaktivitäten bestätigt; • nach Durchsicht der Akte alle weiteren Nachweise und Belege auf Anfrage des Versicherers. ASSISTENZLEISTUNGEN: UNSERE GARANTIERTE LEISTUNG
WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN?. Ihrer Schadensmeldung müssen die folgenden Informationen beigefügt sein: • eine Bestätigung einer Verlustmeldung oder einer Diebstahlsanzeige innerhalb von 48 Stunden bei einer Behörde (Polizei, Gendarmerie, Beförderungsunternehmen, Zahlmeister etc.) im Fall von Diebstahl oder Verlust; • Vorbehaltsnachweis an das Beförderungsunternehmen (Schiff, Flugzeug, Schiene, Straße), wenn Ihr Gepäck oder Ihre Gegenstände während der Zeit, in der diese sich in der rechtlichen Obhut des Beförderungsunternehmens befunden haben, verloren gegangen sind. • Den Einbuchungsbeleg für das vom Beförderungsunternehmen zu spät gelieferte Xxxxxx und einen Nachweis für die verspätete Auslieferung.
WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN?. Der Versicherer teilt der versicherten Person alle zur Meldung des Schadensfalls erforderlichen Informationen mit und es obliegt der versicherten Person, dem Versicherer alle Unterlagen und Informationen zur Begründung ihres Anspruchs und zur Beurteilung der Höhe des Schadens vorzulegen, insbesondere: • die Rechnung der versicherten Reise; • die Rechnung für das Sport-, Freizeit- oder Schneesportpaket • ein Attest eines örtlichen Arztes, das die Unfähigkeit zur Ausübung der Sport-, Freizeit- oder Schneesportaktivitäten bestätigt; • nach Durchsicht der Akte alle weiteren Nachweise und Belege auf Anfrage des Versicherers.
WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN?. Zusammen mit Ihrer Schadensmeldung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: • Bestätigung über den Erhalt einer Klage oder Diebstahlsanzeige innerhalb von 48 Stunden bei einer Behörde (Polizei, Gendarmerie, Transportunternehmen, Flugbegleiter, etc.), wenn es sich um Diebstahl oder Verlust handelt • Reservierungsbestätigungen beim Transporteur (zur See, in der Luft, auf der Schiene, auf der Strasse), wenn Ihr Gepäck oder Ihre Gegenstände in der Zeit verloren gegangen sind, in der sie sich in rechtlicher Hinsicht in Gewahrsam des Transporteurs befanden, • Der Abfertigungsschein für das Gepäck, welches der Transporteur verspätet geliefert hat, und den Beleg für die verspätete Lieferung.

Related to WELCHE UNTERLAGEN SIND IM SCHADENSFALL VORZULEGEN?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Folgen einer Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. In jedem Fall bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. Bei Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers wird der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit in Textform hinweisen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.

  • Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Ziffer 6.5 des Abschnitts II.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.