Vermeidung der Doppelbesteuerung Musterklauseln

Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Doppelbesteuerung wird wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. In der Schweiz wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. (1) Bei in der Türkei ansässigen Personen wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. In China wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. In dem in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a definierten Territorium wird die Dop- pelbesteuerung wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. Vorbehaltlich der Bestimmungen der liechtensteinischen Gesetzgebung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung, die diesen allgemeinen Grundsatz nicht beeinträchtigen, wird die Doppelbesteuerung wie folgt beseitigt:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. In Mexiko wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. (1) Waren die von einem Nutzungsberechtigten vereinnahm- ten Zinsen Gegenstand eines Steuerrückbehalts durch eine Zahl- stelle in der Schweiz, so gewährt der Mitgliedstaat, in dem der Nutzungsberechtigte seinen steuerlichen Wohnsitz hat, diesem eine Steuergutschrift in Höhe des einbehaltenen Betrags. Über- steigt dieser Betrag den Steuerbetrag, der nach den inländischen Vorschriften auf den Gesamtbetrag der dem Steuerrückbehalt unterliegenden Zinsen geschuldet wird, so erstattet der Mitglied- staat des steuerlichen Wohnsitzes dem Nutzungsberechtigten den Betrag der zu viel einbehaltenen Steuer.
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. Nach Massgabe der Rechtsvorschriften (jedoch unbeschadet der hierin enthaltenen allgemeinen Grunds‰tze) des Vereinigten Kˆnigreichs über die Anrechnung der in einem Hoheitsgebiet ausserhalb des Vereinigten Kˆnigreiches zu zahlende Steuer auf Steuern des Vereinigten Kˆnigreichs oder über die Befreiung einer aus einem Hoheitsgebiet ausserhalb des Vereinigten Kˆnigreichs stammenden Dividende oder der Gewinne einer in einem Hoheitsgebiet ausserhalb des Vereinigten Kˆnigreichs liegenden Betriebsst‰tte:
Vermeidung der Doppelbesteuerung. 1. In Frankreich wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: