Common use of Vermessungswesen Clause in Contracts

Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen werden derzeit vom Staat- lichen Vermessungsamt Freiburg im Breigau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich der bisherigen Gemeinde Tiengen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung entsprechend ändern.

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Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen Hochdorf werden derzeit vom Staat- lichen Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breigau Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich Bereich der bisherigen Gemeinde Tiengen Hochdorf dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen Hochdorf berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung entsprechend ändern.

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Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen Opfingen werden derzeit vom Staat- lichen Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breigau Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich Bereich der bisherigen Gemeinde Tiengen Opfingen dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen Opfingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung entsprechend ändern.

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Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen Lehen werden derzeit vom Staat- lichen Vermessungsamt Staatlichen Ver- messungsamt Freiburg im Breigau Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium Innenministerium beantragen, die Aufgaben Auf- gaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich Bereich der bisherigen Gemeinde Tiengen Lehen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden beratenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss Umlegungsausschuß zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren Umlegungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen Lehen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung entsprechend ändern.

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Samples: www.freiburg.de

Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen Opfingen werden derzeit vom Staat- lichen Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breigau Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium Innenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich Bereich der bisherigen Gemeinde Tiengen Opfingen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden beratenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss Umlegungsausschuß zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren Umlegungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen Opfingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung Hauptsat- zung entsprechend ändern.

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Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Tiengen Munzingen werden derzeit vom Staat- lichen Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breigau Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenminis- terium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Be- reich Bereich der bisherigen Gemeinde Tiengen Munzingen dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Tiengen Munzingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsatzung entsprechend ändern.

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