Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen werden derzeit vom Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich der bisherigen Gemeinde Opfingen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung entsprechend ändern.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung
Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen Munzingen werden derzeit vom Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich der bisherigen Gemeinde Opfingen Munzingen dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen Munzingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung Hauptsatzung entsprechend ändern.
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Samples: Vereinbarung
Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen Hochdorf werden derzeit vom Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich der bisherigen Gemeinde Opfingen Hochdorf dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen Hochdorf berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung Hauptsatzung entsprechend ändern.
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Samples: Vereinbarung
Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen werden derzeit vom Staatlichen Vermessungsamt Freiburg im Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium In- nenministerium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich der bisherigen Gemeinde Opfingen dem Städtischen Vermessungsamt Vermes- sungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung Hauptsatzung entsprechend ändern.
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Samples: Vereinbarung Über Die Eingliederung Der Gemeinde Opfingen in Die Stadt Freiburg Im Breisgau
Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen Tiengen werden derzeit vom Staatlichen Staat- lichen Vermessungsamt Freiburg im Breisgau Breigau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium Innenminis- terium beantragen, die Aufgaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich Be- reich der bisherigen Gemeinde Opfingen Tiengen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden bera- tenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß Umlegungsausschuss zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren Umle- gungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen Tiengen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung Hauptsatzung entsprechend ändern.
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Samples: Vereinbarung
Vermessungswesen. Die Vermessungsaufgaben für die Gemeinde Opfingen Lehen werden derzeit vom Staatlichen Vermessungsamt Ver- messungsamt Freiburg im Breisgau wahrgenommen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird gemäß § 9 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes beim Innenministerium beantragen, die Aufgaben Auf- gaben des Staatlichen Vermessungsamtes für den Bereich der bisherigen Gemeinde Opfingen Lehen dem Städtischen Vermessungsamt zu übertragen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau wird den Ortsvorsteher als beratenden Sachverständigen in den Umlegungsausschuß zur Mitwirkung an Umlegungsverfahren im Stadtteil Freiburg-Opfingen Lehen berufen. Die Stadt Freiburg im Breisgau wird ihre Hauptsat- zung entsprechend ändern.
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Samples: Eingliederungsvereinbarung