Vermögenswirksame Leistung Musterklauseln

Vermögenswirksame Leistung. (1) Arbeitnehmer erhalten nach Maßgabe der Bestimmungen des Vermögensbildungsge- setzes - in der jeweils geltenden Fassung - eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 EUR für jeden Kalendermonat, für den sie gegen die DB Engineering & Con- sulting GmbH gesetzlich oder tariflich Anspruch auf Vergütung (bzw. bezahlte Freistel- lung, Urlaubsentgelt) haben. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Probezeit beendet wurde. Die vermögenswirksame Leistung wird monatlich am 25. des laufenden Monats gezahlt.
Vermögenswirksame Leistung. Die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden erhalten vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 13,29€.
Vermögenswirksame Leistung. Anspruchsberechtigt sind: a) vollbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen. Sie erhalten monatlich 13,29 €. b) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-innen. Sie erhalten eine anteilige vermögenswirksame Leistung, die sich nach dem Verhältnis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit bemisst. c) Auszubildende und diesen Gleichzustellende. Sie erhalten 6,65 €.
Vermögenswirksame Leistung. Der Umwandlungsbetrag beinhaltet die dem Arbeitnehmer zustehende vermögenswirksame Leistung. Die Umwandlung erfolgt nach dem Vermögensbildungsgesetz im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Ja, in Höhe von Euro Nein Ort, Datum Ort, Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer bestätigt, die „Information vor Beitritt zum Versorgungssystem“ der BVV Pensionskasse vollständig (in Textform) erhalten zu haben. Ort, Datum Arbeitnehmer Stand 10/2021 Seite 2 von 2
Vermögenswirksame Leistung. Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung erhalten vollbeschäftigte Arbeitnehmer im Kalenderjahr 13,00€ je Monat.
Vermögenswirksame Leistung. Die Medizinisch Fachangestellte/Arzthelferin erhält nach Ablauf der Probezeit eine vermögens- wirksame Leistung von 30 € monatlich. Teilzeitbeschäftigte mit einer geringeren als einer regel- mäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich haben nach der Probezeit Anspruch auf 15 € vermögenswirksame Leistungen monatlich. Auszubildende ab dem zweiten Ausbildungsjahr haben ebenfalls Anspruch auf 15 € vermögenswirksame Leistungen monatlich.
Vermögenswirksame Leistung. Die vermögenswirksamen Leistungen betragen für jeden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden monatlich 6,65€. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen auf volle € aufgerundeten Teilbetrag, der dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit entspricht.
Vermögenswirksame Leistung keine Vereinbarungen
Vermögenswirksame Leistung. Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers betragen für jede/n Anspruchsberechtigte/n monatlich 26,59€ bzw. 319,05€ jährlich. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige vermögenswirksame Leistungen, die sich nach dem Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit bemisst.
Vermögenswirksame Leistung. (1) Arbeitnehmer erhalten nach Maßgabe der Bestimmungen des Vermögensbildungsge- setzes - in der jeweils geltenden Fassung - eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 EUR für jeden Kalendermonat, für den sie gesetzlich oder tariflich Anspruch auf Arbeitsentgelt (bzw. bezahlte Freistellung, Urlaubsentgelt) haben. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Probezeit beendet wurde. Die vermögenswirksame Leistung wird monatlich mit der Entgeltzahlung am 25. des laufenden Monats gezahlt.