Vernichtung der Bezugskarte. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Bezugskarte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Bezugskarte zu vernichten.
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Vernichtung der Bezugskarte. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Bezugskarte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Bezugskarte zu vernichten.
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Vernichtung der Bezugskarte. Der Karteninhaber ist nach Nach dem Erhalt einer neuen Bezugskarte oder nach der Kündigung des Kartenvertrags darf die Bezugskarte nicht mehr verwendet werden. Der Karteninhaber ist verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Bezugskarte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Bezugskarte zu vernichten.
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Vernichtung der Bezugskarte. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Bezugskarte Bezugs- karte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Bezugskarte zu vernichten.
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