Common use of Verordnung Clause in Contracts

Verordnung. Die Versorgung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Arzneiverordnungsblattes (Muster 16). Ordnungsgemäß ausgestellt ist ein Arzneiverordnungsblatt (Muster 16), wenn es neben dem Hilfsmittel und der Verordnungsmenge folgende Angaben enthält: • Bezeichnung der Krankenkasse, • Kassen-Nummer, • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten, • Versicherten-Nummer, • Status des Versicherten (einschließlich der Kennzeichen nach § 267 Abs. 5 Satz 1 SGB V), • Betriebsstättennummer (BSNR) des Arztes oder des Krankenhauses, • Arzt-Nummer (LANR), • Ausstellungsdatum, • Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutref- fend, • Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend, • Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend, • Kennzeichnung der Gebührenpflicht und der Gebührenbefreiung, soweit zutreffend, • Diagnose oder Indikation, • Versorgungszeitraum nur bei zeitlich begrenzten Versorgungen • Unterschrift des Vertragsarztes, • Vertragsarztstempel oder entsprechender Aufdruck. Änderungen oder Ergänzungen auf der medizinischen Bescheinigung oder Verordnung, wel- che aufgrund der Bedarfsfeststellung erforderlich sind, sind nur durch den ausstellenden Arzt vorzunehmen und bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen1 nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn der Leistungsan- trag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.

Appears in 7 contracts

Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Verordnung. Die Versorgung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten, gültigen Arzneiverordnungsblattes (Muster 16). Ordnungsgemäß ausgestellt ist ein Arzneiverordnungsblatt (Muster 16), wenn es neben dem Hilfsmittel und der Verordnungsmenge folgende Angaben enthält: • Bezeichnung der Krankenkasse, • Kassen-Nummer, • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten, • Versicherten-Nummer, • Status des Versicherten (einschließlich der Kennzeichen nach § 267 Abs. 5 Satz 1 SGB V), • Betriebsstättennummer (BSNR) des Arztes oder des Krankenhauses, • Arzt-Nummer (LANR), • Ausstellungsdatum, • Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutref- fend, • Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend, • Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend, • Kennzeichnung der Gebührenpflicht und der Gebührenbefreiung, soweit zutreffend, • Diagnose oder Indikation, • Versorgungszeitraum nur bei zeitlich begrenzten Versorgungen • Unterschrift des Vertragsarztes, • Vertragsarztstempel oder entsprechender Aufdruck. Änderungen oder Ergänzungen auf der medizinischen Bescheinigung oder Verordnung, wel- che aufgrund der Bedarfsfeststellung erforderlich sind, sind nur durch den ausstellenden Arzt vorzunehmen und bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe. Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen1 nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Wenn der Leistungsan- trag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.

Appears in 1 contract

Samples: www.kkh.de