Verpackung, Preise und Zahlung Musterklauseln

Verpackung, Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten, sofern nicht gesondert vereinbart, ab Werk aus- schließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Zahlungen sind, sofern nicht anders angegeben, frei Zahlstelle des Lieferers in EUR zu leisten. 3. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert; Ausnahmen be- dürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungs- halber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Der Lieferer haftet nicht für nicht rechtzeitig vorge- zeigte Wechsel oder versäumte Aufnahme eines Protests. 5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungs- datum. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Tag der Gutschrift des Zahlungsbetrages auf einem der Konten des Lieferers. Bei Scheckzahlungen gilt das Datum des Scheckeingangs als Zahlungstag. 6. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß vorstehender Ziffer 5 gerät der Besteller in Zahlungsverzug und der Lieferer kann Verzugszin- sen sowie einen etwa weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer be- rechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu fordern. Dies gilt nicht, soweit die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Besteller nicht zu vertreten hat. 7. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen vom Liefe- rer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Ge- genansprüche zurückzuhalten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellt sind. 8. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestel- lers behält sich der Lieferer vor, Vorauszahlungen oder Sicher- heitsleistungen zu verlangen. Entsprechende gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt. 9. Der Mindestverkaufswert beträgt 100,- EUR netto.