Verpackung, Versand, Gefahrgutversand Musterklauseln

Verpackung, Versand, Gefahrgutversand. Für Verpackungen sind die hierfür geltenden rechtlichen Vorschriften sowie die Vorschriften des Bestellers zu beachten. Verpackungen sind ressourcenschonend zu minimieren, als Mehrwegsystem auszulegen bzw. dürfen nur aus umweltverträglichen und verwertbaren Materialien bestehen. Die Materialien der Packmittel sind mit Stoffsymbolen zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sendung deutlich und sichtbar mit den notwendigen Versandpapieren, Lieferscheinen, Frachtbriefen, Aufklebern und Markierungen zu versehen. Ein Bezug zur Bestellnummer, Materialnummer und der Lieferort muss angegeben werden. Dies bezieht sich auch auf Sendungen, die direkt an Dritte versendet werden (nicht werksberührende Sendungen). Bei Gefahrgutversand sind die Deklaration, Kennzeichnung und Verpackung jeweils nach neuester Fassung der national und international gültigen Vorschriften durchzuführen (z. B. ADR, RID, IMDG-Code, IATA-DGR, ADNR) und mit den vorgeschriebenen, rechtsverbindlich unterschriebenen Gefahrguterklärungen zu versehen. Insbesondere hat der Auftragnehmer auf die Aktualität der Einstufung und Kennzeichnung nach der EU- Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) bzw. Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) zu achten. Abweichende oder zusätzliche Vorschriften von Empfänger- und Transitländern sind ebenfalls zu berücksichtigen. Spätestens mit der Auftragsbestätigung hat der Auf- tragnehmer dem Besteller die entsprechenden Produktinformationen - mindestens Sicherheitsdatenblätter und Unfallmerkblätter - zu übermitteln sowie Art und Menge je Liefergebinde mitzuteilen. Änderungen an den Sicherheitsdatenblättern und Unfallmerkblättern hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu übermitteln. Die Änderungen sind entsprechend kenntlich zu machen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.