Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz sowie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen bzw. datenschutzgerecht zu löschen/vernichten. Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags. (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz sowie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen auszuhändigen. oder wie folgt datenschutzgerecht zu löschen bzw. datenschutzgerecht zu löschenvernichten/vernichten. vernichten zu lassen: Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Verpflichtungen des Auftragnehmers nach Beendigung des Auftrags. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz sowie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen datenschutzgerecht zu löschen bzw. datenschutzgerecht zu löschenvernichten/vernichtenvernichten zu lassen. Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.
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