Verrechnung von Zahlungen im Massenzahlungsverkehr. (1) Die Verrechnung der in den Scheckabwicklungsdienst und in den SCL eingereichten Zahlungen erfolgt über einem PM-Konto zugeordnete Unterkonten im Zah- lungsverkehrssystem TARGET2-Bundesbank oder über einem PM-Konto zugeordnete Un- terkonten in anderen nationalen TARGET2-Komponentensystemen. Das Einlagenkreditinsti- tut muss ein auf ihn lautendes Unterkonto oder das eines Verrechnungsinstituts benennen (TARGET2-Unterkonto). Der Inhaber des TARGET2- Unterkontos hinterlegt zugunsten der Bank als Betreiberin des Scheckabwicklungsdienstes und des SCL einen Abbuchungsauftrag („Debit mandate for AS settlement“), damit die aus dem Scheckabwicklungsdienst und dem SCL resultierenden Gut- schrifts- und Belastungsbuchungen auf dem TARGET2- Unterkonto vorgenommen werden können.
Verrechnung von Zahlungen im Massenzahlungsverkehr. (1) Die Verrechnung der in den Scheckabwicklungsdienst und in den SCL eingereichten Zahlungen erfolgt über einem RTGS-DCA-Konto zugeordnete Unterkonten im Zahlungsver- kehrssystem TARGET-Bundesbank oder über einem RTGS-DCA-Konto zugeordnete Unter- konten in anderen nationalen TARGET-Komponentensystemen. Das Einlagenkreditinstitut muss ein auf ihn lautendes Unterkonto oder das eines Verrechnungsinstituts benennen (RTGS-Unterkonto). Der Inhaber des RTGS-DCA-Xxxxxx beantragt bei der Bank bzw., wenn das RTGS-DCA- Konto in einem anderen TARGET-Komponentensystem geführt wird, bei der jeweiligen Zent- ralbank die Aufnahme in die Verrechnungsbankkontengruppe des Scheckabwicklungsdiens- tes und des SCL, damit die aus dem Scheckabwicklungsdienst und dem SCL resultierenden Gutschrifts- und Belastungsbuchungen auf dem RTGS-Unterkonto vorgenommen werden können.