Versand und Transport Musterklauseln

Versand und Transport. 4.1 Alle Lieferungen erfolgen frei Werk einschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben. Erfolgt die Lieferung aufgrund einer besonderen Vereinbarung nicht frei Werk, hat der Lieferant auf seine Kosten eine Transportversicherung haben. 2.2 Soweit unsere Bestellung nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthält, halten wir unser Angebot, vorbehaltlich eines vorzeitigen Widerrufs unsererseits, der vor Zugang einer Annahme des Angebots durch den Lieferanten jederzeit formfrei möglich ist, für eine Woche nach dem Datum der Bestellung aufrecht. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns. 2.3 Mit der Annahme der Bestellung versichert der Lieferant, dass er sich –
Versand und Transport. Bei Versand geht die Gefahr des Unterganges oder Beschädigung der Ware mit der Absendung auf den Kunden (Käufer) über, auch wenn die Sendung von R&H bezahlt wird. Bruch- und Transportrisiko gehen zu Lasten des Kunden.
Versand und Transport. 6.1 Der Preis schließt Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Soweit in Ausnahmefällen eine unfreie Be- förderung vereinbart wurde, sind die für den AG günstigsten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern der AG nicht aus- drücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben hat. Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn dieses ausdrücklich im Einzelfall vereinbart wurde. Die Lieferungen sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. 6.2 Jeder Lieferung -- auch einer Teillieferung -- ist ein Lie- ferschein beizufügen. Neben der Versandanschrift sind in den Transportpapieren die Bestellangaben (Bestell-Nr., Be- stelldatum, Kostenstelle, Art.-Nr.) anzugeben. 6.3 Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der AN, sofern er den Transport übernimmt o- der bei sonstigen Transporten die Fehlleitung verschuldet hat. 6.4 Der AN ist zu Teillieferungen/-leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt. 6.5 Die Gefahr geht erst auf den AG über, nachdem die Lie- ferung / Leistung dem AG übergeben oder von ihm abge- nommen ist. 6.6 Lieferungen müssen während der allgemeinen Dienst- stunden des AG in der Zeit von: • Montag - Donnerstag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr • Xxxxxxx: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Erfolgen. 6.7 Falls das in Ausnahmefällen nicht möglich ist, ist der AG rechtzeitig vorher zu unterrichten.
Versand und Transport. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen und der DHO allfällige Unvollständigkeiten der Lieferung oder allfällige Schäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Hebebühne als vollständig und mängelfrei.
Versand und Transport. 1 | Lieferverpflichtungen sind von HOCH ZWEI dann erfüllt,
Versand und Transport. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk Müllheim auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden.
Versand und Transport. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Garantie nur für Mängel, die während einer Dauer von sechs Monaten (Garantiezeit) auftreten. Die Alle unsere Waren werden ab Geschäft oder Lager verkauft. Somit trägt der Kunde Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung. alle Risiken der verkauften Waren sobald diese unsere Geschäfte verlassen. Die Verpflichtungen des Käufers: Um eine Gewährleistung beanspruchen zu können, Xxxx des Spediteurs wird im Auftrag des Kunden durchgeführt, selbst im Falle muss der Käufer den Verkäufer schriftlich über die Mängel, die er dem Produkt einer „Franko“-Lieferung oder Lieferung „Gegen Nachnahme“. Die letztgenannten zuschreibt, in Kenntnis setzen und zur Verfügung stehende Nachweise für deren Lieferbedingungen sind nicht als Anordnungen in Bezug auf Transportkosten zu Bestehen vorlegen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers dürfen betrachten. Trotz der Eigentumsvorbehaltsklausel, die nachfolgend angeführt Reparatur/en weder vom Käufer selbst oder noch durch Dritte durchgeführt werden. ist, werden unsere Waren auf Risiko und Gefahr des Bestimmungskunden Die Kosten für den Transport der fehlerhaften Teile sowie die Retournierungskosten transportiert und entladen. Dieser muss den Zustand der Waren bei deren Ankunft nach Reparatur oder Ersatz sind vom Käufer zu tragen. überprüfen und gegebenenfalls Rekurs gegen den Spediteur führen. Im Falle von 10. VERTRAGSAUFLÖSENDE KLAUSEL Fehlbeständen oder Beschädigungen muss der Empfänger selbst bei Anlieferung Im Falle der Nichterfüllung einer der hier angeführten Verpflichtungen durch der Waren alle ihm dienlich erscheinenden Vorbehalte gegenüber dem Spediteur den Kunden und acht Tage nach einer eingeschriebenen Mahnung mit geltend machen. Darüber hinaus muss er in den auf die Annahme der beförderten Empfangsbestätigung, die teilweise oder vollständig erfolglos blieb, wird der Waren folgenden Arbeitstagen dem Spediteur durch ein außergerichtliches Verkaufsvertrag rechtskräftig, sofort und formlos gelöst. Teilzahlungen, die Schriftstück oder einen eingeschriebenen Brief seinen begründeten Einspruch zur eventuell durch den Kunden getätigt wurden, werden dem Verkäufer als erster Kenntnis bringen, um alle Rekursmöglichkeiten gegenüber dem Spediteur und/ Schadenersatz und ohne Nachteil für weitere Zahlungen zugesprochen. oder unserem Unternehmen zu wahren.
Versand und Transport. 1. Alle Lieferungen erfolgen nach Incoterms 2010 DDP. Erfolgt die Lieferung aufgrund einer besonderen, abweichenden Vereinbarung nicht nach Incoterms 2010 DDP, hat der Lieferant auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen. 2. Die Gefahr geht mit der Abnahme durch unsere Empfangsstelle auf uns über. 3. Wir sind berechtigt nach unserer Xxxx dem Lieferanten Verpackungsmaterial auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben oder zu entsorgen; eine Verpflichtung zur Rückgabe oder Entsorgung besteht nicht. Die Bestimmungen der gesetzlichen Verpackungsverordnung bleiben unberührt.
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  • Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.

  • Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.