Verpflichtungen des Käufers Musterklauseln

Verpflichtungen des Käufers. 15.1 Die Verwendung irgendwelcher Markenzeichen oder Handelsnamen des LIEFERANTEN beim Weiterverkauf der Waren ist dem Käufer untersagt.
Verpflichtungen des Käufers. 1. Bei Ablieferung durch die WeGrowOrganic B.V. (im Sinne von Artikel 3 Absatz 2) hat der Käufer die gelieferten Waren in Gegenwart vom Fahrer zu überprüfen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, und zwar:
Verpflichtungen des Käufers. 13.1. Der Käufer verpflichtet sich, das Logbuch sorgfältig zu führen, d.h. alle kundenseitigen Unterhaltsarbeiten des Personals müssen registriert sein. Das Logbuch muss
Verpflichtungen des Käufers. 1. Für den Fall, dass der Verkäufer Leistungen der Wasserbehandlung zur Verfügung stellt, gilt Folgendes:
Verpflichtungen des Käufers. Mit der Lieferung des Fahrzeuges an den Käufer geht die Gefahrtragung ungeachtet des Eigentumsvorbehalts auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug zu pflegen, es in einwandfreiem Zustand zu halten und sämtliche notwendigen Reparaturen unverzüglich und auf eigene Kosten ausführen zu lassen. Der Zessionar hat das Recht, das Fahrzeug jederzeit selbst oder durch einen Dritten inspizieren zu lassen. Um solche Kontrollen durchführen zu können, ist er befugt, das Gebäude zu betreten, in welchem das Fahrzeug parkiert ist. Im Übrigen verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug auf Verlangen innerhalb von 5 Tagen für eine Expertise in einer durch den Zessionar bestimmten Garage zur Verfügung zu stellen. Weigert sich der Käufer, kann der Zessionar beim Gericht um eine Expertise nachsuchen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten für ein gerichtliches Verfahren und/oder alle Instandstellungsarbeiten.
Verpflichtungen des Käufers. Art. 260 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertra- ges zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer ver- tragsgemäss angeboten wird, anzunehmen. Die Empfangnahme muss sofort gesche- hen, wenn nicht etwas Anderes vereinbart oder ortsgebräuchlich ist.
Verpflichtungen des Käufers. 1. Der Käufer ist verpflichtet, alle von MONOP angeforderten Informationen sowie relevante Anlagen und damit zusammenhängende Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form für eine korrekte und effiziente Ausführung des Vertrags zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, ist MONOP möglicherweise nicht in der Lage, die entsprechenden Dokumente vollständig umzusetzen und/oder zu liefern. Die Folgen einer solchen Situation gehen zu jeder Zeit zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Verpflichtungen des Käufers. 9.1. Sollten behördliche Genehmigungen Voraussetzung für die Aufstellung der von uns zu liefernden Kaufgegenstände sein, so hat der Käufer diese auf seine Kosten rechtzeitig zu beschaffen.
Verpflichtungen des Käufers. 1. Bei der Lieferung durch die Dutoit (im Sinne von Artikel 3 Absatz 2) hat der Käufer die gelieferten Waren im Beisein des Fahrers zu kontrollieren. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, nämlich: • ob die richtigen Waren geliefert worden sind • ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen • ob die gelieferten Waren hinsichtlich der Quantität (Anzahl, Menge, Gewicht) den Vereinbarungen entsprechen
Verpflichtungen des Käufers. Der Käufer muss dem Verkäufer alle technischen Unterlagen und Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertragsgegenstandes zur Verfügung stellen. Sollte die Übergabe dieser Unterlagen oder Informationen verspätet erfolgen, so hat der Verkäufer die Möglichkeit, die Lieferung des Vertragsgegenstandes um die Dauer der vom Käufer zu vertretenden Verzögerung hinauszuschieben.