Verschlüsselung von Daten. Sofern die Datenstelle die zur Durchführung der Prüfung nach § 42 RSAV relevanten Unter- lagen in Form von Dateien auf einem Datenträger an den zuständigen Prüfdienst der Kran- kenversicherung versendet, ist die Datei als ZIP-Datei mit Kennwortschutz zu übermitteln.
Verschlüsselung von Daten. Sofern die Datenstelle die zur Durchführung der Prüfung nach § 15a RSAV relevanten Unter- lagen in Form von Dateien auf einem Datenträger an den zuständigen Prüfdienst zu versen- den beabsichtigt, ist die Datei als ZIP-Datei mit Kennwortschutz zu übermitteln.
Verschlüsselung von Daten. Sofern die Datenstelle die zur Durchführung der Prüfung nach § 42 RSAV relevanten Unterla- gen in Form von Dateien auf einem Datenträger an den zuständigen Prüfdienst der Kranken- versicherung versendet, ist die Datei als ZIP-Datei mit Kennwortschutz zu übermitteln.
Verschlüsselung von Daten. ● Trennung der für verschiedene Zwecke gespeicherten Daten ● Mandantentrennung ● Auf jeweilige Datensätze angepasste Datenbankrechte, Berechtigungskonzepte
Verschlüsselung von Daten. ● Verschlüsselung von externen Backups ● Verschlüsselung von Übermittlungen ● Automatisierter Verschlüsselte Mailverkehr (sofern vom Kunden unterstützt) ● Verschlüsselte Tunnelverbindung – VPN (sofern vom Kunden gewünscht) Maßnahmen zur getrennten Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Löschung, Übermittlung) von Daten mit unterschiedlichen Zwecken: ● „Interne Mandantenfähigkeit“ / Zweckbindung des Ticketsystems ● Funktionstrennungen