Verschmelzung und Spin-Off Musterklauseln

Verschmelzung und Spin-Off. Des Weiteren ist es möglich, dass zwei Aktiengesellschaften sich zusammenschließen (Fusion bzw. Verschmelzung) oder eine Aktiengesellschaft einen Teil des Unternehmens abspaltet (Spin-Off oder Split-Off). Bei einem Spin-Off wird ein Teil der Aktiengesellschaft ausgegliedert und damit ein neues eigenständiges Unternehmen gegründet. Somit beschließt die X-AG, einen Teil abzuspalten und damit die neue Y-AG zu gründen. Bestehende Aktionäre erhalten einen Anteil am neuen Unternehmen. Für den Anleger hat dies zweierlei Änderungen: Einerseits verringert sich der Wert der gehaltenen A-Token an der Aktiengesellschaft X-AG. Andererseits bekommt der Aktionär neue A-Token an der Y-AG oder einen entsprechenden Ausgleich. Beim Split-Off hingegen wird dem Aktionär der X-AG im Regelfall freigestellt, ob er weiterhin seine Aktien an der X-AG halten möchte, oder diese gegen Aktien der neuen Y-AG zu tauschen. Da der Anleger die Aktie nicht direkt hält, sondern nur an der Wertveränderung partizipiert, kommt ihm hier auch kein Stimmrecht zu. Es obliegt somit Bitpanda, eine Entscheidung zu treffen (siehe dazu auch "Kapitel 3, 1.11.7. Freiwillige Maßnahmen und weitere Rechte"). Bei der Fusion gibt es mehrere mögliche Szenarien. So ist es möglich, dass bei der Verschmelzung eines der beiden Unternehmen rechtlich völlig untergeht. Die Aktionäre der alten Aktiengesellschaft, beispielsweise A-AG, verlieren somit die Aktien an dieser A-AG. Stattdessen bekommen sie allerdings Aktien an dem anderen Unternehmen, der B-AG. Bitpanda würde dem Anleger somit eine vierwöchige Frist geben, in welcher er sich entscheiden kann, seine alten A-Token der A-AG zum aktuellen Wert zurückzugeben oder auf den neuen Basiswert (B-AG) zu wechseln. Sollte der Anleger nur A-Token an der B-AG halten, ändert sich für ihn nichts. Ebenso kann die B-AG den aktuellen Aktionären der A-AG anbieten oder sie sogar zwingen (Squeeze-out), ihnen die Aktien abzukaufen. In diesem Fall beendet Bitpanda die jeweiligen A-Token der Anleger an der A-AG zum aktuellen Wert und schreibt den Anlegern ihren Erlös auf die entsprechende Wallet gut. Sollten die fusionierenden Unternehmen beschließen, eine völlig neue Aktiengesellschaft zu gründen, werden die beiden bestehenden Aktiengesellschaften dafür aufgelöst. In diesem Fall gehen sowohl die A-AG als auch die B-AG rechtlich unter, allerdings wird eine neue C-AG gegründet. Wenn der Anleger A-Token entweder an der A-AG oder B-AG hält, wird wie oben beschrieben vorgegangen. Grundsätz...