Common use of Versicherte Sanierungsmaßnahmen Clause in Contracts

Versicherte Sanierungsmaßnahmen. 4.1 Sanierung im Sinne dieser Besonderen Bedingung ist bei einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern - eine „primäre Sanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihre beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen, - eine „ergänzende Sanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen führt, und - eine „Ausgleichssanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen zum Ausgleich zwischenzeitlicher Einbußen an den geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat.

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Versicherte Sanierungsmaßnahmen. 4.1 Sanierung im Sinne dieser Besonderen Bedingung ist bei einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen natür- lichen Lebensräumen sowie von Gewässern - eine „primäre Sanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihre beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen, - eine „ergänzende Sanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen natürli- chen Ressourcen oder ihrer Funktionen führt, führt und - eine „Ausgleichssanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen zum Ausgleich zwischenzeitlicher Einbußen an den geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens Scha- dens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat.

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Versicherte Sanierungsmaßnahmen. 4.1 Sanierung im Sinne dieser Besonderen Bedingung ist bei einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern - eine „primäre Sanierung", d.h. Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihre beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen, - eine „ergänzende Sanierung", d.h. Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen führt, und - eine „Ausgleichssanierung“, d.h. Sanierungsmaßnahmen zum Ausgleich zwischenzeitlicher Einbußen an den geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat.

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Samples: www.wko.at, www.wko.at

Versicherte Sanierungsmaßnahmen. 4.1 Sanierung im Sinne dieser Besonderen Bedingung ist bei einer Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern - eine primäre Sanierung“Sanierung-, d.h. Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihre beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen, - eine ergänzende Sanierung“Sanierung-, d.h. Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen führt, und - eine „Ausgleichssanierung“Ausgleichssanierung-, d.h. Sanierungsmaßnahmen zum Ausgleich zwischenzeitlicher Einbußen an den geschädigten natürlichen Ressourcen oder ihrer Funktionen, die vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat.

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