Versicherte und nichtversicherte Gegenstände. a. Die Versicherung erstreckt sich auf das im Versicherungsschein benannte und über die eingestanzte/eingravierte Rahmennummer zu identifizierende Fahrrad (konventionelles Fahrrad ohne Hilfsmotor, im Folgenden „Fahrrad“) oder E-Bike (Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h sowie Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-B). b. Die Versicherung erstreckt sich auf Fahrradzubehör („Zubehör“), sofern dieses zusammen mit oder für das Fahrrad bzw. E-Bike neu erworben worden ist und beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich). c. Die Versicherung deckt darüber hinaus das zur Sicherung gemäß 3.2.(c) verwendete Schloss bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 150 € ab, sofern dieses beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich). d. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes (einschließlich ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss) mit einem Kaufpreis von maximal 15.000,00 € (inklusive MwSt.). e. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes im Erstbesitz, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sind (Kaufrechnung wird im Schadenfall angefordert). Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung erworben wurden. f. Nicht versichert sind: (i) Kleinkrafträder ohne Tretkraftunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus (z.B. Elektroroller, Elektrokleinstfahrzeuge etc.); (ii) Velomobile/vollverkleidete Fahrräder; (iii) führerschein- oder zulassungspflichtige Kleinkrafträder, ausgenommen S-Pedelecs; (iv) soweit das GPS-Tracking-Modul für E-Bikes vereinbart wurde, sind E-Bikes, die keinen GPS-Tracker installiert oder den Ortungsservice nicht aktiviert haben, nicht versichert; (v) Fahrräder oder E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z.B. Zustelldienste und Kuriere), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen. Fahrräder bzw. E-Bikes, die durch Vermietung und/oder Verleih gewerblich genutzt werden, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Eine übliche Nutzung des Fahrrades bzw. E-Bikes für beruflich veranlasste Fahrten (z.B. im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit) oder für Fahrten während der Arbeitszeit gilt nicht als gewerbliche Nutzung; (vi) Downhill- und Dirt-Bikes.
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Samples: E Bike Insurance Agreement
Versicherte und nichtversicherte Gegenstände. a. Die Versicherung erstreckt sich auf das im Versicherungsschein benannte und über die eingestanzte/eingravierte Rahmennummer zu identifizierende Fahrrad (konventionelles Fahrrad ohne Hilfsmotor, im Folgenden „Fahrrad“) oder E-Bike (Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h sowie Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-B).
b. Die Versicherung erstreckt sich auf Fahrradzubehör („Zubehör“), sofern dieses zusammen mit oder für das Fahrrad bzw. E-Bike neu erworben worden ist und beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich).
c. Die Versicherung deckt darüber hinaus das zur Sicherung gemäß 3.2.(c3.2.(b) verwendete Schloss bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 150 € ab, sofern dieses beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich).
d. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes (einschließlich ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss) mit einem Kaufpreis von maximal 15.000,00 € (inklusive MwSt.).
e. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes im Erstbesitz, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sind (Kaufrechnung wird im Schadenfall angefordert). Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung erworben wurden.
f. Nicht versichert sind:
(i) Kleinkrafträder ohne Tretkraftunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus (z.B. Elektroroller, Elektrokleinstfahrzeuge etc.);
(ii) Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
(iii) führerschein- oder zulassungspflichtige Kleinkrafträder, ausgenommen S-Pedelecs;
(iv) soweit das GPS-Tracking-Modul für E-Bikes vereinbart wurde, sind E-Bikes, die keinen GPS-Tracker installiert oder den Ortungsservice nicht aktiviert haben, nicht versichert;
(v) Fahrräder oder E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z.z. B. Zustelldienste und Kuriere), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen. Fahrräder bzw. E-Bikes, die durch Vermietung und/oder Verleih gewerblich genutzt werden, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Eine übliche Nutzung des Fahrrades bzw. E-Bikes für beruflich veranlasste Fahrten (z.B. im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit) oder für Fahrten während der Arbeitszeit gilt nicht als gewerbliche Nutzung;
(vi) Downhill- und Dirt-Bikes.
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Samples: E Bike Insurance Contract
Versicherte und nichtversicherte Gegenstände. a. Die Versicherung erstreckt sich auf das im Versicherungsschein benannte und über die eingestanzte/eingravierte Rahmennummer zu identifizierende Fahrrad (konventionelles Fahrrad ohne Hilfsmotor, im Folgenden „Fahrrad“) oder E-Bike (Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h sowie Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-B).
b. Die Versicherung erstreckt sich auf Fahrradzubehör („Zubehör“"), sofern dieses zusammen mit oder für das Fahrrad bzw. E-Bike neu erworben worden ist und beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich).
c. Die Versicherung deckt darüber hinaus das zur Sicherung gemäß 3.2.(c) verwendete Schloss bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 150 € ab, sofern dieses beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich).
d. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes (einschließlich ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss) mit einem Kaufpreis von maximal 15.000,00 € (inklusive MwSt.).
e. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes im Erstbesitz, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht älter als 12 24 Monate ab Kaufdatum sind (Kaufrechnung wird im Schadenfall angefordert).
f. Versicherbar sind auch gebrauchte Fahrräder und E-Bikes, die von einem gewerblichen Fahrradhändler gekauft wurden (Händlerrechnung ist im Schadenfall nachzuweisen). Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Räder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung erworben wurden.
f. g. Nicht versichert sind:
(i) Kleinkrafträder ohne Tretkraftunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus (z.B. Elektroroller, Elektrokleinstfahrzeuge etc.);
(ii) Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
(iii) führerschein- oder zulassungspflichtige Kleinkrafträder, ausgenommen S-Pedelecs;
(iv) soweit das GPS-Tracking-Modul für E-Bikes vereinbart wurde, sind E-Bikes, die keinen GPS-Tracker installiert oder den Ortungsservice nicht aktiviert haben, nicht versichert;
(v) Fahrräder oder E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z.B. Zustelldienste und Kuriere), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen. Fahrräder bzw. E-Bikes, die durch Vermietung und/oder Verleih gewerblich genutzt werden, sind grundsätzlich sofern dies nicht versicherbar. Eine übliche Nutzung des Fahrrades bzw. E-Bikes für beruflich veranlasste Fahrten (z.B. im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit) oder für Fahrten während der Arbeitszeit gilt nicht als gewerbliche Nutzung;
(vi) Downhill- und Dirt-Bikesgesondert vereinbart wird.
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Samples: E Bike Insurance Agreement
Versicherte und nichtversicherte Gegenstände. a. (a) Die Versicherung erstreckt sich auf das im Versicherungsschein benannte und über die eingestanzte/eingravierte Rahmennummer zu identifizierende Fahrrad (konventionelles Fahrrad ohne Hilfsmotor, im Folgenden „Fahrrad“) oder E-Bike (Elektrofahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und bis maximal 25 km/h sowie Elektrofahrrad Elektro- fahrrad mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h gemäß EG-Fahrzeugklasse L1e-B).
b. (b) Die Versicherung erstreckt sich auch auf Fahrradzubehör („Zubehör“)) sowie das Fahrradschloss, sofern dieses zusammen mit oder für das Fahrrad bzw. E-Bike neu erworben worden ist und beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich). Versicherbar sind auch Fahrradanhänger sowie Lastenanhänger.
c. Die Versicherung deckt darüber hinaus das zur Sicherung gemäß 3.2.(c(c) verwendete Schloss bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 150 € ab, sofern dieses beim Abschluss der Versicherung mit angegeben und mitversichert wurde (Kaufbeleg im Schadenfall erforderlich).
d. Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes (einschließlich ggf. mitversichertem Zubehör und Schloss) mit einem Kaufpreis von maximal 15.000,00 € (inklusive MwSt.).
e. (d) Versichert sind Fahrräder bzw. E-Bikes im Erstbesitz, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht älter als 12 24 Monate ab Kaufdatum sind (Kaufrechnung wird im Schadenfall angefordert).
(e) Versicherbar sind auch gebrauchte Fahrräder und E-Bikes, die von einem gewerblichen Fahrradhändler innerhalb der letzten 24 Monate gekauft wurden (Händlerrechnung ist im Schadenfall nachzuweisen). Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Räder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung erworben wurden.
f. (f) Nicht versichert sind:
(i) Kleinkrafträder ohne Tretkraftunterstützung und mit einer Kraftunterstützung über 25 km/h hinaus (z.B. Elektroroller, Elektrokleinstfahrzeuge etc.);
(ii) Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
(iii) führerschein- oder zulassungspflichtige Kleinkrafträder, ausgenommen S-Pedelecs;
(iv) soweit das GPS-Tracking-Modul für E-Bikes vereinbart wurde, sind E-Bikes, die keinen GPS-Tracker installiert oder den Ortungsservice nicht aktiviert haben, nicht versichert;
(v) Fahrräder oder E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z.B. Zustelldienste und Kuriere), es sei denn, die gewerbliche Nutzung ist gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen. Fahrräder bzw. E-Bikes, die durch Vermietung und/oder Verleih gewerblich genutzt werden, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Eine übliche Nutzung des Fahrrades bzw. E-Bikes für beruflich veranlasste Fahrten (z.B. im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit) oder für Fahrten während der Arbeitszeit gilt nicht als gewerbliche Nutzung;
(vi) Downhill- und Dirt-Bikes.
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Samples: E Bike Insurance Agreement