Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen. 7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
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Samples: www.rosenblum.de, www.vilma-rental.de, atrium-technik.de
Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen. 7.14.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
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Samples: hoch-ton.de, hoch-ton.de
Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen. 7.16.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichernversichern und auf Verlangen des Vermieters unverzüglich nachzuweisen durch Vorlage geeigneter Dokumente.
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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net
Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen. 7.1. 4.1 Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, BeschädigungBeschädi- gung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
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Samples: www.ls-event.de