Mietbedingungen Musterklauseln
Mietbedingungen. 3.3.1 Werden Geräte im Widerspruch zu den von uns angeführten, in der Lieferung enthaltenen und auf unserer Website veröffentlichten Spezifikationen verwendet, ist der Kunde verpflichtet, uns den auf diese Weise entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Nachweis, dass die Geräte entsprechend den von uns angeführten, in der Lieferung enthaltenen und auf unserer Website veröffentlichten Spezifikationen verwendet wurden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
3.3.2 Während der gesamten Vertragsdauer sind wir berechtigt, unsere Geräte, während der regulären Geschäftszeiten, jederzeit zu prüfen und zu kontrollieren. Der Kunde hat sämtliche relevanten Genehmigungen dafür einzuholen.
3.3.3 Die Mindestmietdauer beträgt ein Monat. Der Verrechnungszeitraum für die Mietgebühr beginnt am Tag der Lieferung (Datum des Lieferscheins) und endet an dem Tag, an dem wir über die von uns vermieteten Geräte und Kalibrierboxen wieder uneingeschränkten Gewahrsam erlangt haben. Wir bestätigen diesen Zeitpunkt schriftlich auf einem Rücklieferschein. Mit dem Rücklieferschein wird nur der Erhalt, aber keinesfalls der Zustand des CONCREMOTE-Systems bestätigt.
3.3.4 Nach Vertragsende hat der Kunde die gereinigten und voll funktionsfähigen Geräte unverzüglich an uns zu retournieren oder die Abholung der Geräte bei uns anzufordern.
3.3.5 Erst wenn wir wieder uneingeschränkten Gewahrsam über die von uns vermieteten Geräte erlangt und dies auf einem Rücklieferschein schriftlich bestätigt haben, geht die Gefahr für deren Untergang oder Beschädigung auf uns über.
3.3.6 Sobald wir wieder uneingeschränkten Gewahrsam über die von uns vermieteten Geräte erlangt haben, überprüfen und dokumentieren wir sorgfältig deren Zustand, insbesondere deren Funktionalität. Wir sind berechtigt, Reparaturkosten oder eine Entschädigung für die Wertminderung für beschädigte Geräte zu verlangen. Wenn durch die Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Mittel eine Reparatur der Geräte nicht mehr möglich ist, sind wir berechtigt, den Kunden zur Zahlung des vorgesehenen Verkaufspreises der betroffenen Geräte sowie der erforderlichen Kosten für den Nachweis dieses Zustands (Gutachten etc.) aufzufordern.
3.3.7 Die Transportkosten für die Lieferung und Abholung der Geräte, falls erforderlich, sind vom Kunden zu tragen.
Mietbedingungen. 4.1 Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den übrigen Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokuments der Eltern ist erforderlich. Alternativ ist der Aufenthalt Jugendlicher ab einem Alter von 14 Jahren bis 18 Jahren mit der schriftlichen Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten gestattet. Die schriftliche Einverständniserklärung ist vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung von Ostseesonne Camping unaufgefordert vorzulegen.
4.2 Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung von Ostseesonne Camping erlaubt. Hunde sind – soweit deren Aufenthalt gestattet wird – jederzeit an der Leine zu halten. Das Mitbringen von sogenannten Kampfhunden ist auf dem Campingplatz grundsätzlich verboten.
4.3 Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen. Besucher des Mieters / der Mieterin müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden.
4.4 Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen die Campingplatzordnung von Ostseesonne Camping in der aktuellen Fassung an. Die Campingplatzordnung kann in der Anmeldung oder auf der Homepage von Ostseesonne Camping eingesehen werden.
4.5 Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, Ostseesonne Camping unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Mietbedingungen. 10.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
10.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe.
10.3. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
10.4. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrquellen abzusichern.
10.5. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen.
10.6. Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.
10.7. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter (siehe Ziff. 8.6.). Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
10.8. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen (Siehe Ziff. 8.6.).
10.9. Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.
10.10. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software und dem Aufbau der kompletten Anlage.
10.11. Dem Vermieter ist Werbung in jeglicher Art zu gestatten.
Mietbedingungen. Die nachstehenden Geschäfts- und Mietbedingungen finden Anwendung zwischen dem Mieter und SJ Feriehusudlejning (im Folgenden „SJ“ genannt), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Seiten getroffen wurde. SJ ist nicht Eigentümer des Ferienhauses, sondern sorgt dafür, einen Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter zu vermitteln, einschließlich Angebot, Vertragsabschluss und -verwaltung. §1. ANGEBOT UND VERTRAG 3 §2. PREISE UND ZAHLUNGEN 4 §3. FERIENHAUS UND UMGEBUNG 5–9 §4. KÜNDIGUNG UND ABRECHNUNG 10 §5. ÄNDERUNGEN 11 §6. KAUTION 11 §8. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS 13 §9. VERPFLICHTUNGEN VON SJ 14 §10. REKLAMATIONEN 15 §11. HÖHERE GEWALT 16 §12. ETHISCHE REGELN 16 §13. STREITIGKEITEN 16 §14. DRUCKFEHLER 16
Mietbedingungen. Die vermieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluß vereinbart.
Mietbedingungen. Das Mietgut wird für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Die Miet- gegenstände sind nach Veranstaltungsende vom Mieter abholfähig und zugänglich bereitzustellen. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückgabe, auch wenn er den Stand schon verlassen hat. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern.
Mietbedingungen. Für den Betrieb des Freisinger Backhauses muss ein vom Verein anerkannter Ofenmeister anwesend sein. Stellt sich ein solcher freiwillig zur Verfügung, fallen keine weiteren Kosten an. Soll ein Ofenmeister gestellt werden, fallen EUR 50,- Aufwandsentschädigung an.
Mietbedingungen. Der Transport der Geräte erfolgt ausschließlich durch den Vermieter mit Ausnahme einer expliziert schriftlich anders getroffenen Vereinbarung über den Transport. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Mietsache darf nicht außerhalb von witterungsgeschützen Bereichen aufgestellt werden. Die Mietsache ist dort zu belassen, an der sie durch den Vermieter aufgestellt wurde. Ein eigenmächtiges Bewegen der Mietsache ist nicht gestattet.
Mietbedingungen. Diese „Mietbedingungen regelmäßig wiederkehrende Leistungen für Infrastruktur Kenter GmbH“, die zwischenzeitlich geändert werden können.
Mietbedingungen. (1) Bitte beachten Sie insbesondere die im Verlauf der Buchungsstrecke angezeigten Mietbedingungen. Diese werden Inhalt des Vertrages. Wir weisen im Übrigen auf folgendes hin: