Mietbedingungen. 1.1. Die Vermietung des Vereinsheims erfolgt nur an Personen, welche über 23 Jahre alt sind. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflicht.
1.2. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro
1.3. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegeben.
1.4. Mit der Zahlung sind Nebenleistungen, wie die Endreinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung, abgegolten.
1.5. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich Richtzeiten. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten.
1.6. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von dem Nachlass ist die Kaution.
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand und Übergabe
1. Die Sache wird in neuem oder in neuwertigem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten.
2. Wir werden die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre.
2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
5. Der Kunde kann gegen die Miete mit Forderungen aufgrund der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigen.
6. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus w...
Mietbedingungen. 3.3.1 Werden Geräte im Widerspruch zu den von uns angeführten, in der Lieferung enthaltenen und auf unserer Website veröffentlichten Spezifikationen verwendet, ist der Kunde verpflichtet, uns den auf diese Weise entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Nachweis, dass die Geräte entsprechend den von uns angeführten, in der Lieferung enthaltenen und auf unserer Website veröffentlichten Spezifikationen verwendet wurden, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
3.3.2 Während der gesamten Vertragsdauer sind wir berechtigt, unsere Geräte, während der regulären Geschäftszeiten, jederzeit zu prüfen und zu kontrollieren. Der Kunde hat sämtliche relevanten Genehmigungen dafür einzuholen.
3.3.3 Die Mindestmietdauer beträgt ein Monat. Der Verrechnungszeitraum für die Mietgebühr beginnt am Tag der Lieferung (Datum des Lieferscheins) und endet an dem Tag, an dem wir über die von uns vermieteten Geräte und Kalibrierboxen wieder uneingeschränkten Gewahrsam erlangt haben. Wir bestätigen diesen Zeitpunkt schriftlich auf einem Rücklieferschein. Mit dem Rücklieferschein wird nur der Erhalt, aber keinesfalls der Zustand des CONCREMOTE-Systems bestätigt.
3.3.4 Nach Vertragsende hat der Kunde die gereinigten und voll funktionsfähigen Geräte unverzüglich an uns zu retournieren oder die Abholung der Geräte bei uns anzufordern.
3.3.5 Erst wenn wir wieder uneingeschränkten Gewahrsam über die von uns vermieteten Geräte erlangt und dies auf einem Rücklieferschein schriftlich bestätigt haben, geht die Gefahr für deren Untergang oder Beschädigung auf uns über.
3.3.6 Sobald wir wieder uneingeschränkten Gewahrsam über die von uns vermieteten Geräte erlangt haben, überprüfen und dokumentieren wir sorgfältig deren Zustand, insbesondere deren Funktionalität. Wir sind berechtigt, Reparaturkosten oder eine Entschädigung für die Wertminderung für beschädigte Geräte zu verlangen. Wenn durch die Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Mittel eine Reparatur der Geräte nicht mehr möglich ist, sind wir berechtigt, den Kunden zur Zahlung des vorgesehenen Verkaufspreises der betroffenen Geräte sowie der erforderlichen Kosten für den Nachweis dieses Zustands (Gutachten etc.) aufzufordern.
3.3.7 Die Transportkosten für die Lieferung und Abholung der Geräte, falls erforderlich, sind vom Kunden zu tragen.
Mietbedingungen. Alle überlassenen Geräte verbleiben im Eigentum der cat-x bzw. im Eigentum der Gesellschafter. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Änderung an den Geräten ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht gestattet. Die cat-x haftet nicht wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder Ausfall überlassener Geräte während der Vertragsdauer mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar werden auftretende Störungen oder Ausfall sofort behoben. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz oder Rückerstattung sind ausgeschlossen. Der Mieter haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während der Mietdauer entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.) Der Auftraggeber hat die cat-x für jeden Verlust des Mietobjekts oder Schaden an dem Mietobjekt zum Neuwert zu entschädigen. Alle erforderlichen Reparaturen nach Rückgabe des Mietgegenstandes and cat-x gehen zu Lasten des Mieters. Der Nachweis dafür, dass die Erforderlichkeit der Reparatur auf einem Verschulden der cat-x beruht, trifft den Mieter. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörung oder Verschmutzung jeglicher Art des Mietgegenstandes werden nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz berechnet. Dem Auftraggeber wird nahegelegt, eine Versicherung über alle möglichen Risiken abzuschließen. Die Versicherung der Geräte durch die cat-x erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Mieter. Das Verschleißrisiko durch normale Abnützung bei einer Mietdauer über 5 Tage trägt der Mieter.
Mietbedingungen. Der angegebene Preis für Vermietaufträge ist kalkuliert auf eine Mietzeit von der Dauer der Messe oder maximal 10 Tagen. Er ist zahlbar vor Auslieferung netto Kasse. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist möglich und erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht. Für während der Mietdauer entstandene Schäden und Verluste am Mietgut haftet der Mieter, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Übergabe des Gutes und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch den Vermieter. Zusätzlich zur Miete ist eine Kaution in Höhe von 1/3 des Neuwertes der Mietsache zu stellen, und zwar entweder eine Woche vor der Lieferung als Scheck oder als Bankbürgschaft, oder durch Barzahlung bei Abholung der Ware. Die Kaution, die Bürgschaft bzw. das Bargeld werden innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe und Kontrolle der Mietsache zurückgegeben. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Listenpreis berechnet und der Betrag von der Kaution einbehalten. Trifft der Mieter innerhalb der vereinbarten Mietdauer die Entscheidung, Teile zu kaufen, so wird der Mietpreis dieser Teile in voller Höhe auf den Kaufpreis angerechnet. Werden solche Teile vom Auftraggeber nicht sofort übernommen, sondern zunächst bei uns gelagert, so werden die Kosten für Lagerung und Transport dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das Verpackungsmaterial ist Bestandteil des Mietauftrags und bleibt unser Eigentum. Wir können auf den Vertragsgegenständen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung hierzu nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Mietbedingungen. 6.1. Dem KUNDEN ist es nicht gestattet, das GERÄT ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 3M zu reparieren oder zu verändern.
6.2. Der KUNDE ist nicht befugt, einem Dritten die Verwendung, Untervermietung oder Inspektion des XXXXXX zu gestatten.
6.3. Der KUNDE hat auf Verlangen von 3M unverzüglich einen schriftlichen Bericht vorzulegen, in dem der Zustand und der Standort des XXXXXX bestätigt werden.
6.4. Der KUNDE hat 3M schriftlich per E-Mail an xxx-xxxxxxxxxxxxx@xxx.xxx unverzüglich über den Standort eines XXXXXX zu informieren, wenn dieses außerhalb der Räumlichkeiten des KUNDEN gebracht wurde. Der KUNDE ist verantwortlich für die Rückgabe eines solchen XXXXXX an den KUNDEN oder an 3M (je nach Fall) sowie für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben.
6.5. Geht ein GERÄT verloren oder kann aus welchem anderen Grund auch immer nicht innerhalb von 30 Tagen ab der Mitteilung an 3M vom KUNDEN aufgefunden werden, gelten die Bestimmungen von Ziffer 8.6.
6.6. Der KUNDE muss 3M unverzüglich jeden MANGEL melden.
6.7. 3M trägt alle Ausgaben, Zölle und anfallenden Steuern im Zusammenhang mit der Abholung und/oder Rückgabe eines XXXXXX gemäß den in diesen Allgemeinen Mietbedingungen beschriebenen SERVICES. 3M behält sich das Recht vor, dem KUNDEN die Transportkosten in Rechnung zu stellen, die bei wiederholten und von 3M nicht zu vertretend erfolglosen Versuchen der Abholung oder Zustellung von GERÄTEN im Rahmen der SERVICES anfallen.
6.8. Zu jeder Zeit und ungeachtet des Standorts des XXXXXX: (a) verbleibt das GERÄT im Eigentum von 3M und
Mietbedingungen. 9.1 Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise ver- einbart worden sind.
9.2 Treten an den Mietgeräten im voraus nicht erkennbare Störungen auf, so ist der Mieter verpflichtet, diese uns sofort mitzuteilen.
9.3 Unternimmt der Mieter an den Mietgeräten selbstständig – ohne unsere Einwilligung oder Ab- sprache mit uns – eine Reparatur, so haftet der Mieter für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.
9.4 Dem Mieter ist nicht gestattet, die gemieteten Geräte an Dritte ohne unsere schriftliche Genehmi- gung weiterzugeben.
9.5 Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörenden Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder sein Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft.
Mietbedingungen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten resultieren.
Mietbedingungen. Für den Betrieb des Freisinger Backhauses muss ein vom Verein anerkannter Ofenmeister anwesend sein. Stellt sich ein solcher freiwillig zur Verfügung, fallen keine weiteren Kosten an. Soll ein Ofenmeister gestellt werden, fallen EUR 50,- Aufwandsentschädigung an.
Mietbedingungen. Bei Mietgeschäften jeglicher Art gelten zusätzlich zu diesen AGB die Mietbedingungen der Firma LTM Xxxxxx Xxxxxxx. Mit Annahme eines Mietvertrages erkennt der Mieter diese an.