Common use of Versicherung von Neugeborenen Clause in Contracts

Versicherung von Neugeborenen. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne War- tezeiten unmittelbar zum Tage der Geburt, vorausgesetzt ein Elternteil ist am Tage der Geburt nach diesem Tarif versichert und wir erhalten innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Anmeldung des Neugeborenen zur Versicherung. Erfolgt die Benachrichtigung später als 2 Monate nach der Geburt, tritt der Versicherungsschutz für das Neugeborene frühes- tens ab dem Tag ein, an dem die Benachrichtigung bei uns eingeht. Bei Anzeige der Geburt nach der 2 Monats-Frist kann aufgrund einer Risikoprüfung ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von max. 100 % auf den Tarifbeitrag verfügt werden. Der Versicherungsschutz für das Neugeborene darf nicht höher oder umfassender sein als der eines bei uns mitversi- cherten Elternteils. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Prämienzuschlags höchstens bis zu 100 % zulässig.

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Versicherung von Neugeborenen. Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt be- ginnt ohne War- tezeiten Wartezeiten unmittelbar zum Tage der Geburt, vorausgesetzt ein Elternteil ist am Tage der Geburt nach diesem Tarif versichert und wir erhalten innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Anmeldung des Neugeborenen zur Versicherung. Erfolgt die Benachrichtigung später als 2 Monate nach der Geburt, tritt der Versicherungsschutz für das Neugeborene frühes- tens frühestens ab dem Tag ein, an dem die Benachrichtigung Benach- richtigung bei uns eingeht. Bei Anzeige der Geburt nach der 2 Monats-Frist kann aufgrund einer Risikoprüfung ein versicherungsmedizinischer versicherungsmedizi- nischer Zuschlag von max. 100 % auf den Tarifbeitrag Tarif- beitrag verfügt werden. Der Versicherungsschutz für das Neugeborene darf nicht höher oder umfassender sein als der eines bei uns mitversi- cherten mitversicherten Elternteils. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes er- höhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Prämienzuschlags Prämien- zuschlags höchstens bis zu 100 % zulässig.

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