Versicherungsfall in der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung. Der Versicherungsfall bei einem Cybereigenschaden ist der erstmalige unbefugte Eingriff Dritter. Der Versicherungsfall bei einem Datenrechtseigenschaden ist die erstmalige widerrechtliche Aneignung, der Zugriff oder die Offenlegung personenbezogener Daten Dritter.
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Versicherungsfall in der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung. Der Versicherungsfall bei einem Cybereigenschaden ist der erstmalige unbefugte Eingriff Dritter. Der Versicherungsfall bei einem Datenrechtseigenschaden ist die erstmalige widerrechtliche Aneignung, der Zugriff oder die Offenlegung von personenbezogener Daten Dritter.
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