Common use of Versicherungsfall in der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung Clause in Contracts

Versicherungsfall in der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung. Der Versicherungsfall bei einem Cybereigenschaden ist der erstmalige unbefugte Eingriff Dritter. Der Versicherungsfall bei einem Datenrechtseigenschaden ist die erstmalige widerrechtliche Aneignung, der Zugriff oder die Offenlegung personenbezogener Daten Dritter.

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Versicherungsfall in der Cyber- & Dateneigenschadenversicherung. Der Versicherungsfall bei einem Cybereigenschaden ist der erstmalige unbefugte Eingriff Dritter. Der Versicherungsfall bei einem Datenrechtseigenschaden ist die erstmalige widerrechtliche Aneignung, der Zugriff oder die Offenlegung von personenbezogener Daten Dritter.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, www.bau-plan-asekurado.de, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung Für Unternehmen Der Immobilienwirtschaft