Versicherungsleistungen für Frühgeburten. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, ersetzt der Versicherer bei einer Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche für die Dauer von 3 Monaten bis zu einer Höhe von 50.000,--EUR auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes. Nach Ablauf von 3 Monaten besteht grundsätzlich ein gesetzliches Kindernachversicherungsrecht nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), sofern nicht ein durch die Sozialversicherung begründeter Leistungsanspruch besteht.
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Samples: www.reisepolice.com, www.care-concept.de
Versicherungsleistungen für Frühgeburten. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, ersetzt der Versicherer ersetzen wir bei einer Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche für die Dauer von 3 Monaten bis zu einer Höhe von 50.000,--EUR auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen KindesKindes bis zu dem in der Tarifbeschreibung genannten Betrag. Nach Ablauf von 3 Monaten besteht grundsätzlich ein gesetzliches Kindernachversicherungsrecht nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)Die Kosten werden ohne eine Entschädigungsgrenze in voller Höhe übernommen, sofern nicht ein durch die Sozialversicherung begründeter Leistungsanspruch bestehtVersicherungsdauer mindestens drei Monate beträgt.
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Samples: www.costakreuzfahrten.at
Versicherungsleistungen für Frühgeburten. Sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, ersetzt der Versicherer ersetzen wir bei einer Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche für die Dauer von 3 Monaten bis zu einer Höhe von 50.000,--EUR auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen KindesKindes bis zu dem in der Tarifbeschreibung genannten Betrag. Nach Ablauf von 3 Monaten besteht grundsätzlich ein gesetzliches Kindernachversicherungsrecht nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)Die Kosten werden ohne eine Entschädigungsgrenze in voller Höhe übernommen, sofern nicht ein durch die Sozialversicherung begründeter Leistungsanspruch bestehtVersicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt.
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Samples: www.bernhard-reise.com