Common use of Versicherungsschutz bei Krieg Clause in Contracts

Versicherungsschutz bei Krieg. (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland infolge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt. (2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse die Lebenserwartung mittelbar oder unmittelbar verkürzen.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Versicherungsschutz bei Krieg. (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland infolge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt. (2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse die Lebenserwartung der versicherten Person mittelbar oder unmittelbar verkürzenverkürzen oder ihre Pflegebedürftigkeit herbei- geführt haben.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Versicherungsschutz bei Krieg. (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland infolge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt. (2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse die Lebenserwartung der versicherten Person mittelbar oder unmittelbar verkürzenverkürzen oder ihre Pflegebedürftigkeit herbeigeführt haben.

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Samples: Risikolebensversicherung

Versicherungsschutz bei Krieg. (1) Wir gewähren auch dann Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland infolge in Folge kriegerischer Ereignisse, an denen sie nicht aktiv beteiligt war, verstirbt. (2) Verstirbt die versicherte Person durch kriegerische Ereignisse, an denen sie aktiv beteiligt war, besteht kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn diese Ereignisse die Lebenserwartung mittelbar oder unmittelbar verkürzen.

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Samples: Sterbegeldversicherung