Common use of Versicherungsschutz bei Selbsttötung Clause in Contracts

Versicherungsschutz bei Selbsttötung. (1) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. (2) Vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist leisten wir dann, wenn die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

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Samples: Sterbegeldversicherung, Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Versicherungsschutz bei Selbsttötung. (1) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. (2) Vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist leisten wir dann, wenn die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter krank- hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Versicherungsschutz bei Selbsttötung. (1) Bei Selbsttötung der versicherten Person leisten wir dann, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. (2) Vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist leisten wir dann, wenn die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand Zu- stand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung