Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- sonen. Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim, betreutes Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte fremde Personen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutz für pflegebedürftige mitversicherte Per- sonen. Der Versicherungsschutz bleibt auch dann bestehen, wenn eine mitver- sicherte Person in eine Pflegeeinrichtung (z.z. B. Pflegeheim, betreutes Wohnen) umzieht. Diese Erweiterung gilt nicht für im Haushalt Be- schäftigte / Helfer, für Nothelfer und für vorübergehend eingegliederte fremde Personen.
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