Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen. 5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern besteht nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
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Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen. 5.1 a) Es besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten ab gestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern besteht nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen um- schlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.gesicherten
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Versicherungsschutz in Kraftfahrzeugen und Wassersportfahrzeugen. 5.1 5.1a) Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern Anhänger besteht nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
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