Common use of VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG Clause in Contracts

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. Der Leasingnehmer hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. je geschädigte Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Kommt der Leasingnehmer der Versicherungspflicht nach Mahnung durch Xxxxxx nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx zu informieren und bei für Xxxxxx nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx einzuholen.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 14.1 Der Leasingnehmer Kunde hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes Einzelfall nicht anders vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. 14 zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers Kunden sind folgende Versicherungen (inkl. Deckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und SelbstbeteiligungenVertrags aufrechtzuerhalten: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. Euro je geschädigte geschädigter Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Diebstahls. Kommt der Leasingnehmer Kunde der Versicherungspflicht auch nach Mahnung durch Xxxxxx Mobility Concept nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15.1g) bleibt davon unberührt. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben zudem der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx Kunde Mobility Concept zu informieren und bei für Xxxxxx Mobility Concept nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Mobility Concept einzuholen.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 13.1 Der Leasingnehmer hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Service-Vertrages nichts Anderslautendes vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. zu versichern. Xxxxxx Sixt benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. je geschädigte Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Kommt der Leasingnehmer der Versicherungspflicht nach Mahnung durch Xxxxxx Sixt nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Sixt berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechenSixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx zu informieren und bei für Xxxxxx nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx einzuholen.Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 13.1 Der Leasingnehmer hat - sofern in den Konditionen zu Zusatzleistungen gemäß nachfolgender Ziffer II. bzw. im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes Antrag und der Annahme nicht anders vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. I. 13 zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen (inkl. Deckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. Euro je geschädigte geschädigter Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 150,- Euro je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,- Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Kommt der Leasingnehmer der Versicherungspflicht nach Mahnung durch Xxxxxx Sixt nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Sixt berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx Sixt zu informieren und bei für Xxxxxx Sixt nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Sixt einzuholen.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 13.1 Der Leasingnehmer Kunde hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes Einzelfall nicht anders vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. 13 zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers Kunden sind folgende Versicherungen (inkl. Deckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und SelbstbeteiligungenVertrags aufrechtzuerhalten: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. Euro je geschädigte geschädigter Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Diebstahls. Kommt der Leasingnehmer Kunde der Versicherungspflicht auch nach Mahnung durch Xxxxxx Mobility Concept nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben zudem der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx Kunde Mobility Concept zu informieren und bei für Xxxxxx Mobility Concept nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Mobility Concept einzuholen.

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Samples: www.mobility-concept.de

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 13.1 Der Leasingnehmer hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13I. 13 zu ver- sichern. zu versichern. Xxxxxx Sixt benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers sind folgende Versicherungen (inkl. De- ckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und PersonenschädenPerso- nenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 12 Mio. Euro je geschädigte Person geschädigter Per- son Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 500,- Euro je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,- Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert Wiederbeschaffungs- wert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Dieb- stahls Der Leasingnehmer kann dieser Verpflichtung auch nachkommen, indem er entsprechende Zusatzleistungen im Bereich Versicherung (Versicherungspaket und/oder GAP-Versiche- rung) bucht. Kommt der Leasingnehmer der Versicherungspflicht nach Mahnung durch Xxxxxx Sixt nicht unverzüglich unver- züglich nach, ist Xxxxxx Sixt berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechenent- sprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx Sixt zu informieren und bei für Xxxxxx Sixt nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Sixt einzuholen.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 14.1 Der Leasingnehmer Der Kunde hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes Einzelfall nicht anders vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. 14 zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers Kunden sind folgende Versicherungen (inkl. Deckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages Vertrags aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und Selbstbeteiligungen: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. Euro je geschädigte geschädigter Person - - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Kommt der Leasingnehmer Kunde der Versicherungspflicht auch nach Mahnung durch Xxxxxx Mobility Concept nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15.1g) bleibt davon unberührt. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben zudem der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat der Leasingnehmer Xxxxxx Kunde Mobility Concept zu informieren und bei für Xxxxxx Mobility Concept nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Mobility Concept einzuholen.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 13.1. 13.1 Der Leasingnehmer Kunde hat - sofern im Rahmen eines sogenannten Full-Service- Vertrages nichts Anderslautendes Einzelfall nicht anders vereinbart wurde - das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 13. 13 zu versichern. Xxxxxx benennt auf Wunsch einen Versicherer und kann einen Kontakt herstellen, soweit gewünscht. Auf Kosten des Leasingnehmers Kunden sind folgende Versicherungen (inkl. Deckungssummen und Selbstbeteiligungen) abzuschließen und für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages aufrecht zu erhalten: Deckungssummen und SelbstbeteiligungenVertrags aufrechtzuerhalten: - Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. Euro für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, und einer Mindestdeckungssumme von EUR 8 Mio. Euro je geschädigte geschädigter Person - Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 150,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligung höchstens EUR 500,-- 500,00 Euro je Schadensereignis - GAP-Versicherung zur Abdeckung etwaiger Differenzen zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglich vereinbarter Restforderung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls Diebstahls. Kommt der Leasingnehmer Kunde der Versicherungspflicht auch nach Mahnung durch Xxxxxx Mobility Concept nicht unverzüglich nach, ist Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, aber nicht verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen als Vertreter des Leasingnehmers Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Inhalt und Umfang der Versicherung eines vertragsgegenständlichen Fahrzeugs haben zudem der jüngsten Fassung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt gemachten unverbindlichen Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zu entsprechen. Bei Abweichungen hat Mobility Concept GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Stand 08/2019 der Leasingnehmer Xxxxxx Kunde Mobility Concept zu informieren und bei für Xxxxxx Mobility Concept nachteiligen Abweichungen die Zustimmung von Xxxxxx Mobility Concept einzuholen.

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