Common use of VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG Clause in Contracts

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. Bei der Zahlung des Mietbetrags auf der Website oder der App schließen die Nutzer eine Versicherung ab, die sie während der Anmietung gemäß den im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftet. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet und im Schadensfall oder bei einem Diebstahl an Drivy weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den Namen und Vornamen des Xxxxxxx lautet und dass die Nummern dieser Kreditkarte den für die Zahlung auf der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen der für die Zahlung verwendeten Karte sind im spezifischen Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen). ● Der gesamte Mietpreis muss online auf der Website oder der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Anmietung. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des Vermieters, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden sein. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer von der von Drivy angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [Vermieter] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende der Anmietung an Drivy melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 Jahre. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Tschechische Republik. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten und im Rahmen einer Fahrt, die der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässig. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägt. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzen. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden auf Drivy nicht akzeptiert. ● Er muss volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag übernimmt oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag zurückgibt, deckt die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintritt. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder der Mieter vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu beantragen. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter und Drivy zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des Schadens, um Drivy einen Schaden zu melden, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende der Anmietung warten, um den Schaden zu melden.

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VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. Bei der Zahlung des Mietbetrags auf der Website oder der App schließen die Nutzer eine Versicherung ab, die sie während der Anmietung gemäß den im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftet. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter Fahrzeugbesitzer einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter Fahrzeugbesitzer wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy Getaround vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter Fahrzeugbesitzer zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bei Mietbeginn ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet und iwerden. Im Schadensfall oder bei einem Diebstahl muss er an Drivy Getaround weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich Frankreich, Belgien, dem Vereinigten Königreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter Fahrzeugbesitzer vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter Fahrzeugbesitzer muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den Namen und Vornamen des Xxxxxxx lautet und dass die Nummern dieser Kreditkarte den für die Zahlung auf der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen der für die Zahlung verwendeten Karte sind im spezifischen Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen). ● Der gesamte Mietpreis muss online auf der Website oder der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Anmietung. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des VermietersFahrzeugbesitzers, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden seinworden. Bei Anmietungen mit einem Fahrzeug, das im Vereinigten Königreich registriert ist, dürfen keine Zusatzfahrer zugelassen. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer von der von Drivy Getaround angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy Getaround angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter Fahrzeugbesitzer abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters Fahrzeugbesitzers in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx xxx.xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [VermieterFahrzeugbesitzer] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf (5) Werktagen (2 Werktage für Fahrzeuge im Vereinigten Königreich) nach dem Ende der Anmietung an Drivy Getaround melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland Deutschland, Belgien, Spanien oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss und etwaige Zusatzfahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters und etwaiger Zusatzfahrer 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 Jahre. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy Getaround festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und im Vereinigten Königreich. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten und im Rahmen einer Fahrt, die der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässig. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Fahrzeuge mit Zulassung im Vereinigten Königreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein. Minibusse und Nutzfahrzeuge sind nicht zugelassen ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ oder “Privileg” beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre ● Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis aus dem Vereinigten Königreich oder der EU28 besitzen, die innerhalb des Gebiets, in dem die Anmietung stattfindet, anerkannt ist und diese ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren (drei Jahre bei Fahrzeugen der Klasse “Privileg”) besteht ● Der Mieter muss seinen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben ● Zusatzfahrer sind nicht gestattet ● Der Mieter wurde innerhalb der letzten 5 Jahre nicht für ein schweres Vergehen schuldig gesprochen (z.B. Vergehen mit den Bezeichnungen AC, BA, CD10-90, DD, DR, IN, LC30-50, MS40-90, UT) ● kein Fahrverbot ● nicht mehr als 2 leichte Vergehen innerhalb der letzten 3 Jahre ● nicht mehr als 6 Strafpunkte innerhalb der letzten 4 Jahre ● nicht mehr als ein Unfall innerhalb der letzten 3 Jahre ● keine Insolvenz / keine CCJs innerhalb der letzten 3 Jahre G ein fester Wohnsitz seit mindestens 24 Monaten ● Das Fahrzeug wird ausschließlich für anerkanntes Gewerbe / Beschäftigung genutzt (ausgeschlossen ist entgeltlicher Verleih, wie z.B. Taxi, Kurierleistungen, Sportnutzung, Modellierung, Unterhaltungssektor) ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Vereinigtes Königreich. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in SpanienFrankreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägt. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzen. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden auf Drivy Getaround nicht akzeptiert. ● Er muss Der Mieter und etwaige Zusatzfahrer müssen volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Ungarn, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) und durch grobes Fehlverhalten verursachte Schäden sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter und endet mit Rückgabe des Fahrzeugs (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag innerhalb der auf der über die Website oder der die App reservierten Anmietung Zeiten stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hathaben. Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag der gebuchten Mietzeit übernimmt oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag Ablauf der gebuchten Mietzeit zurückgibt, deckt die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintritt. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder Mieter, muss der Mieter die Anmietung vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der über die Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu der Anmietung beantragen. Wenn der Fahrzeugbesitzer die Verlängerung nicht akzeptiert, werden dem Mieter Verspätungsgebühren in Rechnung gestellt und der Mieter muss das Fahrzeug unverzüglich zurückgeben. Die Versicherung und die Pannenhilfe sind nicht mehr gültig. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter Fahrzeugbesitzer und Drivy Getaround zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy Getaround sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des SchadensIN JEDEM FALL VERFÜGT DER MIETER ÜBER EINE HÖCHSTFRIST VON ZWEI (2) WERKTAGEN (5 WERKTAGE IN FRANKREICH, um Drivy einen Schaden zu meldenBELGIEN, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine SPANIEN, DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH) AB DEM DATUM DES VORFALLS, UM GETAROUND EINEN SCHADEN ZU MELDEN, INDEM ER ÜBER DIE KONTAKTINFORMATIONEN IN DER IM IMPRESSUM GENANNTEN RUBRIK “KONTAKTINFORMATIONEN UND ÖFFNUNGSZEITEN DES KUNDENSERVICE” EINE E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendetMAIL AN GETAROUND SENDET. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu meldenNACH ABLAUF DIESER FRIST GREIFT DIE VERSICHERUNG SOWIE EINE OPTION MIT REDUZIERTER SELBSTBETEILIGUNG NICHT MEHR UND DER MIETER MUSS DIE GESAMTEN KOSTEN SELBST TRAGEN. DER MIETER DARF NICHT BIS ZUM ENDE DER ANMIETUNG WARTEN, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende der Anmietung warten, um den Schaden zu melden.UM DEN SCHADEN ZU MELDEN..

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 1. Die Mieter sind verpflichtet, die Batterie adäquat und ausreichend zu ver- sichern. Hierzu gehören insbes. die Versicherung gegen Diebstahl, Be- schädigung, Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus. 2. Die Mieter haben für die Mietzeit für das Elektrofahrzeug und die Batterie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeugvollversi- cherung mit einer Selbstbeteiligung in Vollkasko von höchstens € 500,00 und mit einer Selbstbeteiligung in Teilkasko von höchstens € 300,00 ab- zuschließen und zu unterhalten. Die Verpflichtung zum Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung gilt nicht bei Elektrofahrzeugen mit Versiche- rungskennzeichen; die Eigenhaftung und die Zahlungspflichten aus dem Batterie-Mietvertrag des Mieters sind davon unabhängig. 3. Die Mieter sind verpflichtet, ihre Versicherungsgesellschaft über die Bat- teriemiete und die Eigentumsrechte der Vermieterin an der Batterie zu informieren. Die Mieter verpflichten sich, mit Abschluss des Batteriemiet- vertrages den Nachweis über den Abschluss einer ordnungsgemäßen Versicherung durch Vorlage der Police zu erbringen und auf Anfrage des Vermieters die Zahlung der Versicherungsbeiträge nachzuweisen. 4. Die Mieter treten hiermit sämtliche batteriebezogenen Ansprüche und Forderungen aus ihren Fahrzeugversicherungen sowie im Haftpflicht- schadensfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung für die Fälle des Teilschadens, des Totalschadens und/oder des Dieb- stahls an die Vermieterin ab. Die Mieter haben der Versicherung von der Abtretung Kenntnis zu geben. Die Mieter ermächtigen die Vermieterin, einen Sicherungsschein über die Fahrzeugversicherung hinsichtlich der Ansprüche aus der Batterie zu beantragen und Auskunft über die vorge- nannten Versicherungsverhältnisse einzuholen. 5. Von der Abtretung unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung der Mieter aus dem Batteriemietvertrag. Die Mieter haften im Übrigen gegenüber der Vermieterin für den Teil der Forderungen und Risiken, die nicht ver- sichert sind oder für den die Versicherung(en) keine Zahlung/Entschädi- gung leisten. 6. In jedem Schadensfall, bei dem die Batterie beschädigt oder zerstört wird oder sonst wie abhandenkommt, haben die Mieter die Vermieterin unver- züglich schriftlich oder fernschriftlich zu unterrichten und sämtliche erfor- derlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. Die Mieter haben die Obliegenheiten aus den Versicherungsverträgen zu er- füllen und sind ihren Meldepflichten nachzukommen. Sie haben – ausge- nommen im Falle des Totalschadens - notwendige Reparaturarbeiten in einem vom Hersteller Renault anerkannten Reparaturbetrieb, der über die sog. „After Sales Dokumentation von ZE“ verfügt, unverzüglich in ei- genem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen. Die Mieter sind im Übrigen verpflichtet, die monatlichen Mietraten zu zahlen. 7. Bei einem Schadensereignis, auf das wenigstens eines der Zahlung des Mietbetrags auf folgenden Kriterien zutrifft, kann der Website Batteriemietvertrag von den Mietern und/oder der App schließen Vermieterin vorzeitig gekündigt werden (s.a. Abschnitt XVIII. 6). Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach Abschnitt XIX, Das Miet- verhältnis wird in diesen Fällen nach der Kündigung mit Wirkung des Da- tums des Schadensereignisses beendet. a. Wegen Schwere und Umfangs der Schäden ist Totalschaden des Elektrofahrzeugs inkl. Batterie anzunehmen bzw. die Nutzer eine Versicherung abvoraussichtli- chen Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungs- wertes des Elektrofahrzeuges inkl. Batterie b. Der Hersteller entscheidet aus Sicherheitsgründen, dass die sie während Batterie in dem beschädigten Fahrzeug nicht weiter genutzt werden kann. c. Die Batterie weist schadensbedingt erhebliche Funktionsstörungen oder – Beeinträchtigungen aus und der Anmietung gemäß Hersteller Renault entschei- det nach einer vorherigen Untersuchung aus Sicherheitsgründen, dass die Batterie nicht weiter genutzt werden kann. d. Die Batterie ist ggf. inkl. Elektrofahrzeug entwendet worden (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) und nicht wieder aufgefunden worden (s. nachfolgend Abschnitt XIII.8). Die Vermieterin berücksichtigt in diesen Fällen bei der Abrechnung der Schadensersatzforderung gem. Abschnitt XIX, dass ihr für den Ver- lust/Untergang der Batterie Schadensersatz zusteht, der dem jeweiligen Versicherungswert der Batterie abzüglich eines Wertminderungssatzes von 10 % pro Jahr entspricht. Die Wertminderung beginnt im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt13. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten Monat ab Erstzulassungsdatum und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftetwird monatlich anteilig berechnet (jeweils 1/12 von 10%). Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit Versicherungswert wird von der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet Vermieterin bestimmt und im Batte- riemietvertrag mitgeteilt. Dieser Wert entspricht nicht dem Anschaffungs- wert der Batterie. Die Mieter haben – aus eigenem Interesse – dafür zu sorgen, dass der Versicherungswert vom Haftpflichtversicherer des Schädigers bzw. dem Kaskoversicherer bei der Abwicklung des Scha- densfalles berücksichtigt wird. Ausgezahlte Entschädigungsleistungen werden ggf. bei der Abrechnung der Schadensersatzforderung (s. Ab- schnitt XIX.3) berücksichtigt. Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Ersatzpflicht der Mieter zur Begleichung der weiteren Schadensersatzforderungen der Vermieterin wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung gem. Abschnitt XIX. bzw. evtl. weiterer bestehender Rückstände. 8. Im Falle der Entwendung (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) des Elektro- fahrzeugs mitsamt Batterie wird das Mietverhältnis fortgesetzt, wenn das Fahrzeug wieder aufgefunden wird – regelmäßig handelt es sich längs- tens um einen Zeitraum von 30 Tagen – und aus diesem Grund keine Versicherungsleistung durch die Versicherung erbracht wird. 9. Die Mieter sind auch über das Vertragsende hinaus – vorbehaltlich eines Widerrufes durch die Vermieterin - ermächtigt und verpflichtet, alle bat- teriebezogenen Ansprüche aus einem Schadensfall oder bei einem Diebstahl an Drivy weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den eigenen Namen und Vornamen auf eigene Kosten geltend zu machen. Zum Ausgleich des Xxxxxxx lautet und dass Batterie- schadens erlangte Beträge haben die Nummern dieser Kreditkarte den für die Zahlung auf der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen der für die Zahlung verwendeten Karte sind Mieter im spezifischen Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen)Reparaturfall zur Beglei- chung der Reparaturrechnung zu verwenden. ● Der gesamte Mietpreis muss online auf Sind die Mieter gemäß vor- stehender Ziffer 7 und entsprechender Kündigung nicht zur Reparatur der Website oder der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für Batterie verpflichtet, haben sie die Anmietung. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem erlangten Entschädigungsleistungen an die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des Vermieters, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden sein. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer von der von Drivy angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [Vermieter] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende der Anmietung an Drivy melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 JahreVermieterin abzuführen. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Tschechische Republik. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten und im Rahmen einer Fahrt, der Abrech- nung gemäß Abschnitt XIX. berücksichtigt. 10. Bei Regulierungen aus Fahrzeugversicherungen tragen die Mieter ihre Selbstbeteiligung. Entschädigungsleistungen für evtl. merkantile Wert- minderung stehen auch der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässigVermieterin zu. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägtDie Mieter haben ggf. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzensolche erhaltenen Entschädigungsleistungen an die Vermieterin weiterzuleiten. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden Bei selbst zu vertretenden Schäden haben die Mieter der Vermieterin die merkantile Wertminderung zu ersetzen. Ggf. ist auf Drivy nicht akzeptiert. ● Er muss volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Wenn Kosten der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag übernimmt erforderliche Gutachten zu erstellen. 11. Bei Totalschaden, Untergang, Verlust bzw. nach vorzeitiger Beendigung des Batteriemietvertrages (siehe oben XIII.7) stehen Versicherungsleis- tungen der Vermieterin zu. Ein über die Forderungen der Vermieterin hin- ausgehendes Guthaben wird den Mietern nur vergütet, sofern sie die Ver- sicherungen abgeschlossen haben. Reichen Versicherungsleistungen – egal aus welchem Grund – nicht aus, tragen die Mieter entsprechen Ab- schnitt XIX.1 und 2 die Differenz. Totalschaden, Untergang, Verlust oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag zurückgibt, deckt Beschädigung der Batterie und des Elektrofahrzeugs entbinden die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während Mie- ter nur dann von der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nichtVerpflichtung zur Zahlung weiterer Mietraten, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintrittBatteriemietvertrag wirksam nach Abschnitt XVII. ● Der Mieter kann das Fahrzeug gekündigt ist und nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder der Mieter vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu beantragen. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter und Drivy zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des Schadens, um Drivy einen Schaden zu melden, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende der Anmietung warten, um den Schaden zu meldeneinvernehmlich fortgesetzt wird.

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Samples: Batterie Mietvertrag

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. Bei der Zahlung des Mietbetrags auf der Website oder der App schließen die Nutzer eine Versicherung ab, die sie während der Anmietung gemäß den im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftet. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter Fahrzeugbesitzer einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter Fahrzeugbesitzer wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy Getaround vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter Fahrzeugbesitzer zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bei Mietbeginn ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet und iwerden. Im Schadensfall oder bei einem Diebstahl muss er an Drivy Getaround weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich Frankreich, Belgien, dem Vereinigten Königreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter Fahrzeugbesitzer vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter Fahrzeugbesitzer muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den Namen und Vornamen des Xxxxxxx lautet und dass die Nummern dieser Kreditkarte den für die Zahlung auf der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen der für die Zahlung verwendeten Karte sind im spezifischen Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen). ● Der gesamte Mietpreis muss online auf der Website oder der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Anmietung. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des VermietersFahrzeugbesitzers, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden seinworden. Bei Anmietungen mit einem Fahrzeug, das im Vereinigten Königreich registriert ist, dürfen keine Zusatzfahrer zugelassen. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer von der von Drivy Getaround angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy Getaround angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter Fahrzeugbesitzer abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters Fahrzeugbesitzers in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx xxx.xx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [VermieterFahrzeugbesitzer] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf (5) Werktagen (2 Werktage für Fahrzeuge im Vereinigten Königreich) nach dem Ende der Anmietung an Drivy Getaround melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland Deutschland, Belgien, Spanien oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss und etwaige Zusatzfahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters und etwaiger Zusatzfahrer 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 Jahre. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy Getaround festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und im Vereinigten Königreich. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten und im Rahmen einer Fahrt, die der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässig. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Fahrzeuge mit Zulassung im Vereinigten Königreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein. Minibusse und Nutzfahrzeuge sind nicht zugelassen ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ oder “Privileg” beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre ● Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis aus dem Vereinigten Königreich oder der EU28 besitzen, die innerhalb des Gebiets, in dem die Anmietung stattfindet, anerkannt ist und diese ununterbrochen seit mindestens zwei Jahren (drei Jahre bei Fahrzeugen der Klasse “Privileg”) besteht ● Der Mieter muss seinen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben ● Zusatzfahrer sind nicht gestattet ● Der Mieter wurde innerhalb der letzten 5 Jahre nicht für ein schweres Vergehen schuldig gesprochen (z.B. Vergehen mit den Bezeichnungen AC, BA, CD10-90, DD, DR, IN, LC30-50, MS40-90, UT) ● kein Fahrverbot ● nicht mehr als 2 leichte Vergehen innerhalb der letzten 3 Jahre ● nicht mehr als 6 Strafpunkte innerhalb der letzten 4 Jahre ● nicht mehr als ein Unfall innerhalb der letzten 3 Jahre ● keine Insolvenz / keine CCJs innerhalb der letzten 3 Jahre & ein fester Wohnsitz seit mindestens 24 Monaten ● Das Fahrzeug wird ausschließlich für anerkanntes Gewerbe / Beschäftigung genutzt (ausgeschlossen ist entgeltlicher Verleih, wie z.B. Taxi, Kurierleistungen, Sportnutzung, Modellierung, Unterhaltungssektor) ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Slowenien, Vereinigtes Königreich und der Schweiz. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in SpanienFrankreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägt. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzen. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden auf Drivy Getaround nicht akzeptiert. ● Er muss Der Mieter und etwaige Zusatzfahrer müssen volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Ungarn, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. ● Fehlbedienungen durch den Mieter (Falschbetankung, leerer Tank, zerstörte oder defekte Schlüssel) und durch grobes Fehlverhalten verursachte Schäden sind nicht durch unsere Versicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter und endet mit Rückgabe des Fahrzeugs (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag innerhalb der auf der über die Website oder der die App reservierten Anmietung Zeiten stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hathaben. Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag der gebuchten Mietzeit übernimmt oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag Ablauf der gebuchten Mietzeit zurückgibt, deckt die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintritt. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder Mieter, muss der Mieter die Anmietung vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der über die Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu der Anmietung beantragen. Wenn der Fahrzeugbesitzer die Verlängerung nicht akzeptiert, werden dem Mieter Verspätungsgebühren in Rechnung gestellt und der Mieter muss das Fahrzeug unverzüglich zurückgeben. Die Versicherung und die Pannenhilfe sind nicht mehr gültig. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter Fahrzeugbesitzer und Drivy Getaround zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy Getaround sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des SchadensIN JEDEM FALL VERFÜGT DER MIETER ÜBER EINE HÖCHSTFRIST VON ZWEI (2) WERKTAGEN (5 WERKTAGE IN FRANKREICH, um Drivy einen Schaden zu meldenBELGIEN, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine SPANIEN, DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH) AB DEM DATUM DES VORFALLS, UM GETAROUND EINEN SCHADEN ZU MELDEN, INDEM ER ÜBER DIE KONTAKTINFORMATIONEN IN DER IM IMPRESSUM GENANNTEN RUBRIK “KONTAKTINFORMATIONEN UND ÖFFNUNGSZEITEN DES KUNDENSERVICE” EINE E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendetMAIL AN GETAROUND SENDET. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu meldenNACH ABLAUF DIESER FRIST GREIFT DIE VERSICHERUNG SOWIE EINE OPTION MIT REDUZIERTER SELBSTBETEILIGUNG NICHT MEHR UND DER MIETER MUSS DIE GESAMTEN KOSTEN SELBST TRAGEN. DER MIETER DARF NICHT BIS ZUM ENDE DER ANMIETUNG WARTEN, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende der Anmietung warten, um den Schaden zu melden.UM DEN SCHADEN ZU MELDEN..

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. 1. Die Mieter sind verpflichtet, die Batterie adäquat und ausreichend zu ver- sichern. Hierzu gehören insbes. die Versicherung gegen Diebstahl, Be- schädigung, Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus. MDV1576/06-0219- 2/4 2. Die Mieter haben für die Mietzeit für das Elektrofahrzeug und die Batterie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine Fahrzeugvollversiche- rung, bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen anstatt einer Fahr- zeugvollversicherung eine Teilkasko abzuschließen und zu unterhalten. Die Eigenhaftung und die Zahlungspflichten aus dem Batterie-Mietvertrag des Mieters sind davon unabhängig. 3. Die Mieter sind verpflichtet, ihre Versicherungsgesellschaft über die Batte- riemiete und die Eigentumsrechte der Vermieterin an der Batterie zu infor- mieren. Sofern ein Austausch (Upgrade) auf eine Batterie mit einer höhe- ren Ladekapazität erfolgt ist, müssen die Mieter den Versicherungsgeber hierüber sowie über den dadurch bedingten höheren Versicherungswert entsprechend und unverzüglich informieren. Die Angaben zum Versiche- rungswert ergeben sich aus dem neuen Batterie-Mietvertrag. Die Mieter verpflichten sich, mit Abschluss des Batterie-Mietvertrages, dies gilt auch bei einem Austausch (Upgrade), den Nachweis über den Abschluss einer ordnungsgemäßen Versicherung durch Vorlage der Police zu erbringen und auf Anfrage des Vermieters die Zahlung der Versicherungsbeiträge nachzuweisen. 4. Die Mieter treten hiermit sämtliche batteriebezogenen Ansprüche und For- derungen aus ihren Fahrzeugversicherungen sowie im Haftpflichtscha- densfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung für die Fälle des Teilschadens, des Totalschadens und/oder des Diebstahls an die Vermieterin ab. Die Mieter haben der Versicherung von der Abtretung Kenntnis zu geben. Die Mieter ermächtigen die Vermieterin, einen Siche- rungsschein über die Fahrzeugversicherung hinsichtlich der Ansprüche aus der Batterie zu beantragen und Auskunft über die vorgenannten Ver- sicherungsverhältnisse einzuholen. 5. Von der Abtretung unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung der Mieter aus dem Batterie-Mietvertrag. Die Mieter haften im Übrigen gegenüber der Vermieterin für den Teil der Forderungen und Risiken, die nicht versichert sind oder für den die Versicherung(en) keine Zahlung/Entschädigung leis- ten. 6. In jedem Schadensfall, bei dem die Batterie beschädigt oder zerstört wird oder sonst wie abhanden kommt, haben die Mieter die Vermieterin unver- züglich in Textform zu unterrichten und sämtliche erforderlichen Maßnah- men zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. Die Mieter haben die Ob- liegenheiten aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen und sind ihren Meldepflichten nachzukommen. Sie haben – ausgenommen im Falle des Totalschadens - notwendige Reparaturarbeiten in einem vom Hersteller Renault anerkannten Reparaturbetrieb, der über die sog. „After Sales Do- kumentation von ZE“ verfügt, unverzüglich in eigenem Namen und auf ei- gene Rechnung durchführen zu lassen. Die Mieter sind im Übrigen ver- pflichtet, die monatlichen Mietraten zu zahlen. 7. Bei einem Schadensereignis, auf das wenigstens eines der Zahlung des Mietbetrags auf folgenden Kri- terien zutrifft, kann der Website Batterie-Mietvertrag von den Mietern und/oder der App schließen Vermieterin außerordentlich gekündigt werden (s.a. Abschnitt XVIII. 6). Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach Abschnitt XIX „Abrechnung nach Kündigung“. Das Mietverhältnis wird in diesen Fällen nach der Kün- digung mit Wirkung des Datums des Schadensereignisses beendet. a. Wegen Schwere und Umfangs der Schäden ist Totalschaden des Elektrofahrzeugs inkl. Batterie anzunehmen bzw. die Nutzer eine Versicherung abvoraussichtli- chen Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungs- wertes des Elektrofahrzeuges inkl. Batterie b. Der Hersteller entscheidet aus Sicherheitsgründen, dass die sie während Batterie in dem beschädigten Fahrzeug nicht weiter genutzt werden kann. c. Die Batterie weist schadensbedingt erhebliche Funktionsstörungen o- der Anmietung gemäß – Beeinträchtigungen aus und der Hersteller Renault entscheidet nach einer vorherigen Untersuchung aus Sicherheitsgründen, dass die Batterie nicht weiter genutzt werden kann. d. Die Batterie ist ggf. inkl. Elektrofahrzeug entwendet worden (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) und nicht wieder aufgefunden worden (s. Abschnitt XIII.9). Die Vermieterin berücksichtigt in diesen Fällen bei der Abrechnung der Schadensersatzforderung gem. Abschnitt XIX, dass ihr für den Verlust/Un- tergang der Batterie Schadensersatz zusteht, der dem jeweiligen Versiche- rungswert der Batterie abzüglich eines Wertminderungssatzes von 10 % pro Jahr entspricht. Die Wertminderung beginnt im Land 13. Monat ab Erstzu- lassungsdatum und wird monatlich anteilig berechnet (jeweils 1/12 von 10%). 8. Sollte der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust abgeschlossene Batterie-Mietvertrag auf einem Austausch (Up- grade) auf eine Batterie mit einer höheren Ladekapazität beruhen, beginnt die Berechnung der Wertminderung nicht ab Erstzulassung des Versicherungsschutzes verursachtFahr- zeugs, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftetsondern mit Übernahme der neuen Batterie. Der Mieter kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, mit Versicherungswert wird von der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wird. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ sind auf der Website und in der App einsehbar. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet Vermieterin bestimmt und im Schadensfall oder Batterie- Mietvertrag (auch bei einem Diebstahl an Drivy weitergeleitet werdenUpgrade) mitgeteilt. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ Dieser Wert entspricht nicht dem Anschaffungswert der Batterie. Die Mieter haben – aus eigenem Interesse – dafür zu sorgen, dass der Versicherungswert vom Haftpflicht- versicherer des Schädigers bzw. dem Kaskoversicherer bei der Abwick- lung des Schadensfalles berücksichtigt wird. Ausgezahlte Entschädi- gungsleistungen werden ggf. bei der Abrechnung der Schadensersatzfor- derung (s. Abschnitt XIX.3) berücksichtigt. Von diesen Regelungen unbe- rührt bleibt die Ersatzpflicht der Mieter zur Begleichung der weiteren Scha- densersatzforderungen der Vermieterin gem. Abschnitt XIX. bzw. evtl. wei- terer bestehender Rückstände. 9. Im Falle der Entwendung (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) des Elektro- fahrzeugs mitsamt Batterie wird das Mietverhältnis fortgesetzt, wenn das Fahrzeug wieder aufgefunden wird – regelmäßig handelt es sich längstens um einen Zeitraum von 30 Tagen – und aus diesem Grund keine Versiche- rungsleistung durch die Versicherung erbracht wird. MDV1576/06-0219- 3/4 10. Die Mieter sind auch über das Vertragsende hinaus – vorbehaltlich eines Widerrufes durch die Vermieterin – ermächtigt, alle batteriebezogenen An- sprüche aus einem Schadensfall im Mitgliederbereich heruntergeladen werden, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag über die App verwendet werden. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich oder Spanien zugelassen ist, muss der Mieter dem Vermieter vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigen. Der Vermieter muss überprüfen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den eigenen Namen und Vornamen auf eigene Kos- ten geltend zu machen. Zum Ausgleich des Xxxxxxx lautet und dass Batterieschadens erlangte Be- träge haben die Nummern dieser Kreditkarte den für die Zahlung auf der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen der für die Zahlung verwendeten Karte sind Mieter im spezifischen Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen)Reparaturfall zur Begleichung der Reparatur- rechnung zu verwenden. ● Der gesamte Mietpreis muss online auf Sind die Mieter gemäß vorstehender Ziffer 7 und entsprechender Kündigung nicht zur Reparatur der Website oder der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für Batterie verpflichtet, haben sie die Anmietung. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem erlangten Entschädigungsleistungen an die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des Vermieters, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden sein. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer von der von Drivy angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [Vermieter] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende der Anmietung an Drivy melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 JahreVermieterin ab- zuführen. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Tschechische Republik. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten und im Rahmen einer Fahrt, der Abrechnung gemäß Abschnitt XIX. berücksichtigt. 11. Bei Regulierungen aus Fahrzeugversicherungen tragen die Mieter ihre Selbstbeteiligung. Entschädigungsleistungen für evtl. merkantile Wertmin- derung stehen auch der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässigVermieterin zu. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägtDie Mieter haben ggf. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzensolche er- haltenen Entschädigungsleistungen an die Vermieterin weiterzuleiten. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden Bei selbst zu vertretenden Schäden haben die Mieter der Vermieterin die mer- kantile Wertminderung zu ersetzen. Ggf. ist auf Drivy nicht akzeptiert. ● Er muss volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Wenn Kosten der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag übernimmt er- forderliche Gutachten zu erstellen. 12. Bei Totalschaden, Untergang, Verlust bzw. nach außerordentlicher Been- digung des Batterie-Mietvertrages (siehe oben XIII.7) stehen Versiche- rungsleistungen der Vermieterin zu. Ein über die Forderungen der Vermie- terin hinausgehendes Guthaben wird den Mietern nur vergütet, sofern sie die Versicherungen abgeschlossen haben. Reichen Versicherungsleistun- gen – egal aus welchem Grund – nicht aus, tragen die Mieter entsprechend Abschnitt XIX. 2 die Differenz. Totalschaden, Untergang, Verlust oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag zurückgibt, deckt Be- schädigung der Batterie und des Elektrofahrzeugs entbinden die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während Mieter nur dann von der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nichtVerpflichtung zur Zahlung weiterer Mietraten, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintrittBat- terie-Mietvertrag wirksam nach Abschnitt XVIII. ● Der Mieter kann das Fahrzeug gekündigt ist und nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder der Mieter vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu beantragen. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter und Drivy zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des Schadens, um Drivy einen Schaden zu melden, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende der Anmietung warten, um den Schaden zu meldenein- vernehmlich fortgesetzt wird.

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Samples: Batterie Mietvertrag

VERSICHERUNGSSCHUTZ UND SCHADENSABWICKLUNG. Bei der Zahlung des Mietbetrags auf der Website oder der App schließen die Nutzer eine Versicherung ab, die sie während der Anmietung gemäß den im Land der Anmietung gültigen Versicherungsgesetzen schützt. Wenn ein Nutzer durch sein Verhalten einen Verlust des Versicherungsschutzes verursacht, stimmt er hiermit zu, dass er für alle entstandenen Kosten und alle Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen haftet1. Der Mieter kann ist verpflichtet, die Batterie adäquat und ausreichend zu versichern. Hierzu zählen insbes. die Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus. 2. Der Mieter hat für die Mietzeit für das Elektrofahrzeug und die Batterie eine zusätzliche Versicherung abschließenVermögensschadenhaftpflichtversicherung, bei Fahrzeugen mit der die Höhe der in Artikel [5.f] vorgesehenen Selbstbeteiligung reduziert wirdVersicherungskennzeichen anstatt einer Fahrzeugvollversicherung eine Teilkasko abzuschließen und zu unterhalten. Die Bedingungen für den Abschluss dieser Zusatzversicherung namens „Reduzierung der Selbstbeteiligung“ Eigenhaftung und die Zahlungspflichten aus dem Batterie-Mietvertrag des Mieters sind auf der Website und in der App einsehbardavon unabhängig. 3. Es werden nur Kurzzeitanmietungen versichert. Die vertraglichen Mietzeiträume dürfen somit niemals 30 Tage überschreiten. Wenn sich der Mieter und der Vermieter einigen, eine bereits begonnene Anmietung zu verlängern, so dass sie mehr als 30 Tage dauert, müssen sie gemeinsam einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Die Gesamtdauer dieser aufeinander folgenden Anmietungen darf niemals drei Monate überschreiten, ohne dass der Vermieter wieder die komplette Nutzung seines Fahrzeugs übernimmt. Eine Missachtung dieser Mietdauer-Bedingungen führt automatisch zu einem Verlust des vorgesehenen Versicherungsschutzes. Die Versicherung wird vom Mieter automatisch mit der Zahlung des Mietbetrags abgeschlossen, ohne dass weitere Formalitäten erforderlich wären, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: ● Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag mit einem Zahlungsmittel lautend auf seinen Namen online auf der Website entrichten. ● Der von Drivy vorausgefüllte Mietvertrag mit den spezifischen Informationen dieser Anmietung muss vom Mieter und vom Vermieter ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet und im Schadensfall oder bei einem Diebstahl an Drivy weitergeleitet werden. Für jede bestätigte Anmietung kann ein spezifischer Mietvertrag unter „Meine Vermietungen“ im Mitgliederbereich heruntergeladen werdenist verpflichtet, indem man die Registerkarte „Mietvertrag“ der betreffenden Vermietung anklickt. Es kann auch der Online-Mietvertrag ihre Versicherungsgesellschaft über die App verwendet werdenBat- teriemiete und die Eigentumsrechte der Vermieterin an der Batterie zu informieren. ● Für Anmietungen eines Fahrzeugs, das in Frankreich oder Spanien zugelassen Sofern ein Austausch (Upgrade) auf eine Batterie mit einer höheren Ladekapazität erfolgt ist, muss der Mieter den Versiche- rungsgeber hierüber sowie über den dadurch bedingten höheren Versi- cherungswert entsprechend und unverzüglich informieren. Die Angaben zum Versicherungswert ergeben sich aus dem Vermieter vor der Übernahme des Fahrzeugs seine Kreditkarte vorzeigenneuen Batterie- Mietvertrag. Der Vermieter muss überprüfenMieter verpflichtet sich, mit Abschluss des Batterie- Mietvertrages, dies gilt auch bei einem Austausch (Upgrade), den Nach- weis über den Abschluss einer ordnungsgemäßen Versicherung durch Vorlage der Police zu erbringen und auf Anfrage des Vermieters die Zah- lung der Versicherungsbeiträge nachzuweisen. 4. Der Mieter tritt hiermit schon sämtliche batteriebezogenen Ansprüche und Forderungen aus seinen Versicherungen sowie im Haftpflichtschadensfall gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung für die Fälle des Teilschadens, des Totalschadens und/oder des Diebstahls an die Vermieterin ab. Der Mieter hat der Versicherung von der Abtretung Kenntnis zu geben. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin, einen Sicherungsschein über die Fahrzeugversicherung hinsichtlich der Ansprüche aus der Batterie zu beantragen und Auskunft über die vorge- nannten Versicherungsverhältnisse einzuholen. 5. Von der Abtretung unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung des Mieters aus dem Batterie-Mietvertrag. Der Mieter haftet im Übrigen gegenüber der Vermieterin für den Teil der Forderungen und Risiken, die nicht versichert sind oder für den die Versicherung(en) keine Zahlung/Entschädigung leisten. 6. In jedem Schadensfall, bei dem die Batterie beschädigt oder zerstört wird oder sonst wie abhandenkommt, hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich in Textform zu unterrichten und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. Der Mieter hat die Obliegenheiten aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen und ihren Meldepflichten nachzukommen. Er hat – ausgenommen im Falle des Totalschadens - notwendige Reparaturarbeiten in einem von der Vermieterin anerkannten und autorisierten Reparaturbetrieb unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen. Der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, die monatlichen Mietraten weiterhin zu zahlen. 7. Bei einem Schadensereignis, auf das wenigstens eines der folgenden Kriterien zutrifft, kann der Batterie-Mietvertrag von den Mietern und/oder der Vermieterin außerordentlich gekündigt werden (s.a. Abschnitt XVIII. 6). Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach Abschnitt XIX „Ab- rechnung nach Kündigung“. Das Mietverhältnis wird in diesen Fällen nach der Kündigung mit Wirkung des Datums des Schadensereignisses beendet. a. Wegen Schwere und Umfangs der Schäden ist Totalschaden des Elektrofahrzeugs inkl. Batterie anzunehmen bzw. die voraussichtli- chen Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungs- wertes des Elektrofahrzeuges inkl. Batterie b. Die Vermieterin entscheidet aus Sicherheitsgründen, dass diese Kreditkarte tatsächlich auf den Namen die Batterie in dem beschädigten Fahrzeug nicht weiter genutzt werden kann. c. Die Batterie weist schadensbedingt erhebliche Funktionsstörungen oder – Beeinträchtigungen aus und Vornamen des Xxxxxxx lautet und die Vermieterin entscheidet nach einer vorherigen Untersuchung aus Sicherheitsgründen, dass die Nummern dieser Kreditkarte Batterie nicht weiter genutzt werden kann. d. Die Batterie ist ggf. inkl. Elektrofahrzeug entwendet worden (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) und nicht wieder aufgefunden worden (s. Abschnitt XIII.9). Die Vermieterin berücksichtigt in diesen Fällen bei der Abrechnung der Schadensersatzforderung gem. Abschnitt XIX, dass ihr für den für die Zahlung auf Ver- lust/Untergang der Website verwendeten Nummern entsprechen (acht Stellen Batterie Schadensersatz zusteht, der für die Zahlung verwendeten Karte sind dem jeweiligen Versicherungswert der Batterie abzüglich eines Wertminderungssatzes von 10 % pro Jahr entspricht. Die Wertminderung beginnt im spezifischen 13. Monat ab Einbaudatum und wird monatlich anteilig berechnet (jeweils 1/12 von 10%). 8. Sollte der abgeschlossene Batterie-Mietvertrag dieser Anmietung eingetragen). ● Der gesamte Mietpreis muss online auf einem Austausch (Upgrade) auf eine Batterie mit einer höheren Ladekapazität beruhen, beginnt die Berechnung der Website oder Wertminderung nicht ab Einbau in das Fahrzeug, sondern mit Übernahme der App bezahlt werden. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Anmietungneuen Batterie. Der Mietpreis beinhaltet unter anderem die Kilometerleistung: Ein Nutzer, der die Kilometerleistung absichtlich unterschätzt, um den Mietpreis zu reduzieren und eine parallele Zahlung der Kilometerleistung akzeptiert, verursacht den Verlust des Versicherungsschutzes. ● Die Identität des Mieters und des Vermieters, die Beschreibung des Fahrzeugs, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Anmietung müssen unbedingt den von den Nutzern auf der Website angegebenen Informationen entsprechen; ● Sollten zum Hauptfahrer zusätzliche Fahrer hinzugefügt werden, muss die Identität dieser zusätzlichen Fahrer (Name, Vorname, Geburtsdatum) sowie die Nummer ihres Führerscheins (Führerscheinnummer und -datum) ebenfalls im Mietvertrag angegeben worden sein. ● Jegliche Verlängerung der Anmietung muss auf der Website oder auf der App erfolgen und Gegenstand eines zusätzlichen Mietvertrags sein. Andernfalls ist das Fahrzeug nicht während der gesamten Mietdauer Versicherungswert wird von der von Drivy angebotenen Versicherung gedeckt. ● Das Fahrzeug muss zusätzlich zu der von Drivy angebotenen Versicherung bereits mit einem für das ganze Jahr gültigen, vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungsvertrag (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung“ oder „Garagenversicherung“ sind nicht ausreichend) versichert sein. ● Das Fahrzeug muss die gesetzlichen oder ordnungsrechtlichen Bestimmungen erfüllen; die vom Hersteller empfohlene Wartung muss durchgeführt worden sein und alle Sicherheitsausstattungen müssen nach Kenntnis des Vermieters in einem einwandfreien Funktionszustand sein, inklusive der unter Artikel 4.1 oben genannten Ausstattungen. Die Einzelheiten der abgeschlossenen Versicherungsleistungen und die Bedingungen des Versicherungsschutzes sind auf der Website und der App auf der Seite xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxx einsehbar. Damit der [Vermieter] die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er einen Schaden zwingend innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende der Anmietung an Drivy melden. Für Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, kann keine Vollkasko-Leistung gewährt werden. Der Versicherungsvertrag sieht unter anderem und ohne sich darauf zu beschränken und ohne, dass diese Auflistung die Bestimmungen der Versicherungspolizze ergänzt oder schmälert, folgendes vor: Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland oder Österreich: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein; ● Das Fahrzeug muss Eigentum einer natürlichen Person sein; ● Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“ beträgt das Mindestalter des Mieters 25 Jahre und für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ 28 Jahre. Diese Kategorien werden nach alleinigem Ermessen von Drivy festgelegt; ● Der Mieter muss seit mindestens zwei Jahren (für die Kategorie „Privileg“ mindestens seit drei Jahren) einen in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, gültigen Führerschein besitzen. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowenien und Tschechische Republik. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist verboten. ● Fahrgemeinschaften, definiert als unentgeltliche gemeinsame Nutzung eines motorisierten Landfahrzeugs durch einen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, mit Ausnahme der Teilung der Kosten Vermieterin bestimmt und im Rahmen einer Fahrt, die Batterie- Mietvertrag (auch bei einem Upgrade) mitgeteilt. Dieser Wert entspricht nicht dem Anschaffungswert der Fahrer für eigene Rechnung durchführt, sind zulässig. Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: ● Das Fahrzeug muss ein Personenkraftwagen sein, dessen Fahrzeugschein den Vermerk VP oder CTTE trägt. ● Das Fahrzeug muss einen endgültigen Fahrzeugschein besitzen. Fahrzeuge mit einem vorläufigen Fahrzeugschein werden auf Drivy nicht akzeptiert. ● Er muss volljährig (über 18 Jahre alt) sein. ● Er darf auf der Website nicht mehrere Mitgliederbereiche angelegt haben; ● Er muss im Besitz eines Führerscheins sein, der in dem Land, in dem das Fahrzeug gemietet wird, seit mehr als zwei Jahren gültig ist. Für Fahrzeuge, die in Frankreich angemietet werden, beträgt die ununterbrochene Gültigkeitsdauer des Führerscheins fünf Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Komfort“, sieben Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Privileg“ und zehn Jahre für Fahrzeuge der Kategorie „Luxus“. ● Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern gefahren werden: Belgien, Deutschland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien. ● Die gewerbliche Personenbeförderung ist ausgeschlossen. ● Fahrgemeinschaften, definiert als gemeinsame und organisierte Nutzung eines Fahrzeugs durch einen nicht gewerblichen Fahrer und einen oder mehrere Mitfahrer, um gemeinsam ohne Entgelt eine bestimmte Strecke zurückzulegen, bei der sich die Mitfahrer jedoch an den Fahrtkosten beteiligen können, werden toleriert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder nach dem ersten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter (gemäß den im Mietvertrag genannten Datums- und Zeitangaben), sofern diese tatsächlich an oder vor dem letzten halben Tag der auf der Website oder der App reservierten Anmietung stattgefunden hat. Wenn der Mieter das Fahrzeug vor dem ersten halben Miettag übernimmt oder das Fahrzeug nach dem letzten halben Miettag zurückgibt, deckt die Versicherung die Anmietung nicht, auch nicht für Schäden, die während der Mietdauer auftreten. Die halben Miettage erstrecken sich über folgende Zeiträume: „vor 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 00:00 Uhr bis 11:59 Uhr, „nach 12 Uhr“ entspricht einem halben Tag von 12:00 Uhr bis 23:59 Uhr. So gilt zum Beispiel für eine Anmietung, die von Montag vor 12 Uhr bis Dienstag nach 12 Uhr reserviert wurde: ● Der Mieter kann das Fahrzeug ab Montag um 00:00 Uhr morgens übernehmen und muss es unbedingt vor 23:59 Uhr am Dienstag zurückgeben. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht vor Montag um 00:00 Uhr (zum Beispiel am Sonntagabend) übernehmen, denn er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht, wenn der Schaden am Montag oder Dienstag eintritt. ● Der Mieter kann das Fahrzeug nicht nach Dienstag um 23:59 Uhr zurückgeben (zum Beispiel am Mittwochvormittag). Er hätte keinen Versicherungsschutz, auch nicht für einen Schaden, der während der Mietdauer eintritt. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter müssen der Vermieter oder der Mieter vor dem Ende der Anmietung diese unbedingt auf der Website verlängern oder, wenn dies nicht möglich ist, den Kundenservice von Drivy kontaktieren (über die Kontaktinformationen in der Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ im Kopf des Dokuments), um eine Verlängerung des Mietvertrags zu beantragen. Im Schadensfall (z.B.: Verkehrsunfall oder Fahrzeugdiebstahl) hat der Mieter sofort den Vermieter und Drivy zu informieren, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Wenn Personen verletzt sind oder wenn die Situation eine Gefahr darstellt, kontaktiert er umgehend die Polizei oder die Gendarmerie. Auf jeden Fall verfügt der Mieter über eine Höchstfrist von fünf Werktagen ab dem Datum des Schadens, um Drivy einen Schaden zu melden, indem er über die Kontaktinformationen in der im Impressum genannten Rubrik „Kontaktinformation und Öffnungszeiten des Kundenservice“ eine E-Mail an den Kundenservice von Drivy sendet. Unterlässt es der Mieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden, wird die Versicherung (ebenso wie die Reduzierung der Selbstbeteiligung) den Schaden nicht mehr decken und sämtliche Kosten gehen zu Lasten des MietersBatterie. Der Mieter darf auf keinen Fall bis zum Ende hat – aus eigenem Interesse – dafür zu sorgen, dass der Anmietung warten, um den Schaden zu melden.Versicherungswert vom Haftpflichtversicherer des Schädigers bzw. dem Versicherer bei der Abwicklung des Schadensfalles berücksichtigt wird. Ausgezahlte Entschädigungsleistungen werden ggf. bei der Abrechnung der Scha- densersatzforderung (s. Abschnitt XIX.3) berücksichtigt. Von diesen Re- gelungen unberührt bleibt die Ersatzpflicht des Mieters zur Begleichung der weiteren Schadensersatzforderungen der Vermieterin gem. Abschnitt

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Samples: Batterie Mietvertrag