Versicherungstechnisches Risiko (Sektor Versicherung) Musterklauseln

Versicherungstechnisches Risiko (Sektor Versicherung). In der DZ BANK Gruppe entstehen versicherungstechnische Risiken in erheblichem Umfang aus den Geschäftsaktivitäten der R+V. Sie resultieren aus dem selbst abgeschlossenen Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft, dem selbst abgeschlossenen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft und dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft. Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass - bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung - der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es wird gemäß des europäischen Aufsichtsregimes „Solvency II“ in die folgenden Kategorien unterteilt: - versicherungstechnisches Risiko Leben - versicherungstechnisches Risiko Gesundheit - versicherungstechnisches Risiko Nicht-Leben Im selbst abgeschlossenen Lebensversicherungsgeschäft der R+V besteht bei langfristigen Produkten, die einen Großteil des Bestands ausmachen, aufgrund der langen Vertragsdauern die Gefahr negativer Abweichungen von den Kalkulationsannahmen über die Laufzeit der Verträge. Risikofaktoren sind dabei zum Beispiel die Änderung der Lebenserwartung, die Zunahme von Invalidisierungen sowie überproportionale Kostensteigerungen. Weicht die tatsächliche Entwicklung von Biometrie, Invalidisierung und Kosten von den Kalkulationsannahmen ab, besteht mittel- bis langfristig die Gefahr, dass sich der erzielte Rohüberschuss in der Lebensversicherung reduziert. Im Krankenversicherungsgeschäft der R+V als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern. Unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen besteht für die R+V die Möglichkeit, die Beiträge anzupassen, wobei sämtliche Rechnungsgrundlagen überprüft und angepasst werden können. Starke Beitragsanpassungen können negative Auswirkungen auf das zukünftige Neugeschäft haben, wenn die Tarife aufgrund hoher Beiträge an Attraktivität verlieren. Ebenso kann es im Bestand zu vermehrtem Storno kommen. Das selbst abgeschlossene und übernommene Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft der R+V hat die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand. Dabei handelt es sich sowohl um Naturkatastrophen wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar. Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch ...
Versicherungstechnisches Risiko (Sektor Versicherung). Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächliche Aufwand für Schäden und Leistungen vom erwarteten Aufwand abweicht. Es wird gemäß Solvency II in die folgenden Kategorien unterteilt: - Versicherungstechnisches Risiko Leben - Versicherungstechnisches Risiko Gesundheit - Versicherungstechnisches Risiko Nicht-Leben VERSICHERUNGSTECHNISCHES RISIKO LEBEN (SEKTOR VERSICHERUNG) Das versicherungstechnische Risiko Leben bezeichnet die Gefahr, die sich aus der Übernahme von Lebensversicherungsverpflichtungen ergibt, und zwar in Bezug auf die abgedeckten Risiken und die verwendeten Prozesse bei der Ausübung des Geschäfts. Das versicherungstechnische Risiko Leben wird als Kombination der Kapitalanforderungen für mindestens folgende Untermodule berechnet: - Das Sterblichkeitsrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Sterblichkeitsraten ergibt, wenn der Anstieg der Sterblichkeitsrate zu einem Anstieg des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten führt. - Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Sterblichkeitsraten ergibt, wenn der Rückgang der Sterblichkeitsrate zu einem Anstieg des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten führt. - Das Invaliditätsrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten ergibt. - Das Lebensversicherungskatastrophenrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme oder außergewöhnliche Ereignisse ergibt. - Das Stornorisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Xxxxx der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs- und Rückkaufsraten von Versicherungspolicen ergibt. - Das Lebensversicherungskostenrisik...

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.