Versicherungsnehmer-Definition

Versicherungsnehmer. Natürliche oder juristische Per- son, die den Versicherungsvertrag abschließt.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Er schließt den Vertrag ab und erhält den
Versicherungsnehmer die Person, die die Versicherung zusammen mit der Reise bei Landal GreenParks gekauft hat. VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT / VERSICHERER: VERSICHERTE PERSON: Als „versicherte Personen“ werden diejenigen Personen bezeichnet, welche ein Reisearrangement bei Landal GreenParks erworben haben und die im Versicherungsnachweis erwähnt sind. VERSICHERTES FAHRZEUG: Unter der Voraussetzung, dass die versicherten Fahrzeuge: VERWANDTE DRITTEN GRADES: Onkel und Tanten des Versicherten und die Kinder der Geschwister.

Examples of Versicherungsnehmer in a sentence

  • Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

  • Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.

  • Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.


More Definitions of Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer. “ bezeichnet die Person, die diese Police abschließt;
Versicherungsnehmer. Das ist die Person, welche die Versicherung beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in den Allgemeinen Vertrags- daten genannt. Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszahlung dem Zeitraum zwischen 2 Beitragsfällig- keiten, beginnend und endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je nach vertraglich verein- barter Beitragszahlungsweise einen Monat, ein Viertel- jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die verein- barte Beitragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Ver- tragsdaten abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versiche- rung entspricht eine Versicherungsperiode einem Versi- cherungsmonat.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist derjenige, der die Versiche- rung beantragt hat. Er wird als solcher im Versicherungs- schein genannt. Versicherte Person: Die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist diejenige Person – bei Partnerversi- cherungen, soweit nicht anders geregelt, all diejenigen Personen –, auf deren Leben der Baustein zur Altersvor- sorge abgeschlossen worden ist. Die in den Bedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner.
Versicherungsnehmer. Die natürliche oder juristische Person, die zusammen mit dem Versicherer diesen Vertrag unterschreibt, und welche die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen betreffen, mit Ausnahme derjenigen Verpflichtungen, die aufgrund ihrer Natur vom Versicherten zu erfüllen sind. Police: Das Dokument, das die Bedingungen des Versicherungsvertrages enthält. Folgende Dokumente sind Bestandteil der Versicherungspolice: Die Allgemeinen Bedingungen, im Versicherungsschein, die Sonderbedingungen und die Beilagen und Anhänge, welche für die Versicherungspolice ausgestellt werden, um diese zu ergänzen oder abzuändern, sowie der Fragebogen/Versicherungsantrag, welcher als Grundlage für den Abschluss der Versicherung dient. Prämie: Die Prämie ist der Preis der Versicherung. Die eingezogene Quote enthält darüber hinaus die Zuschläge, Steuern und Abgaben, die gesetzlich Anwendung finden. Versicherungssumme: Die Summe, die für jede Versicherungsleistung festgelegt wird. Schadensfall: Jedes Ereignis, dessen Schadensfolgen ganz oder teilweise von dieser Versicherungspolice gedeckt sind. Als ein einzelner Schadensfall wird die Mehrzahl von Schäden und/oder Nachteilen betrachtet, welche auf den gleichen Grund oder Ereignis zurückzuführen sind. Materielle Schäden: Die Zerstörung, die Verschlechterung oder das Verschwinden der versicherten Güter an dem in der Versicherungspolice angegebenen Ort. Selbstbeteiligung: Der in der Versicherungspolice vereinbarte Betrag, Prozentsatz oder sonstige Wert, der von der bei jedem Schadensfall an den Versicherten zu zahlenden Entschädigung abgezogen wird.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer im Sinne dieser Bedingun- gen ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Versicherte Person: Die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist diejenige Person – bei Partnerversicherungen, soweit nicht anders geregelt, all diejenigen Personen –, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wor- den ist. Die in den Bedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig nur den Versicherungsnehmer als den Vertragspartner.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist neben dem Versicherer die zweite Vertragspartei des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer ist ein Arbeitgeber, der einen Leasing- fahrradvertrag für seinen Arbeitnehmer oder sich selbst abschließt und diesem ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellt. Er übernimmt die Pflicht zur Beitragszahlung und er erhält das Recht auf die Ver- sicherungsleistung im Versicherungsfall. Der Versicherungsnehmer kann die vertraglichen Gestaltungsrechte nutzen und einfordern, wie z.B. Kündigungen, und er ist verpflichtet, gesetzlich oder ver- traglich geregelte Obliegenheiten einzuhalten. Versicherte Person / Nutzer: Die versicherte Person / Nutzer ist der Arbeitnehmer oder der Geschäftsführer des Versicherungsneh- mers sowie der jeweilige Leasingnehmer des Leasingfahrrades. § 1 Versicherte Sachen
Versicherungsnehmer. LUXAIR, Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne S.A.; Die für den persönlichen Gebrauch des Versicherten mitgenommenen Gegenstände;