Versicherungsnehmer-Definition

Versicherungsnehmer. Natürliche oder juristische Per- son, die den Versicherungsvertrag abschließt.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Er schließt den Vertrag ab und erhält den
Versicherungsnehmer die Person, die die Versicherung zusammen mit der Reise bei Landal GreenParks gekauft hat. VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT / VERSICHERER: VERSICHERTE PERSON: Als „versicherte Personen“ werden diejenigen Personen bezeichnet, welche ein Reisearrangement bei Landal GreenParks erworben haben und die im Versicherungsnachweis erwähnt sind. VERSICHERTES FAHRZEUG: Unter der Voraussetzung, dass die versicherten Fahrzeuge: VERWANDTE DRITTEN GRADES: Onkel und Tanten des Versicherten und die Kinder der Geschwister.

Examples of Versicherungsnehmer in a sentence

  • Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.

  • Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.

  • Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.

  • Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.


More Definitions of Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer. “ bezeichnet die Person, die diese Police abschließt;
Versicherungsnehmer. Das ist die Person, welche die Versicherung beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in den Allgemeinen Vertrags- daten genannt. Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszahlung dem Zeitraum zwischen 2 Beitragsfällig- keiten, beginnend und endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je nach vertraglich verein- barter Beitragszahlungsweise einen Monat, ein Viertel- jahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die verein- barte Beitragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Ver- tragsdaten abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versiche- rung entspricht eine Versicherungsperiode einem Versi- cherungsmonat.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Im Regelfall ist dies der Arbeitgeber. Der Versicherungsnehmer wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Versicherte Person: Die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist diejenige Person, auf deren Leben der Baustein zur Altersvorsorge abgeschlossen worden ist. Sind Sie versicherte Person, aber nicht Versicherungsnehmer (z. B. weil Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben die Versicherung abgeschlossen hat), dann sprechen wir Sie in den Bedingungen nicht unmittelbar an. Die dort festgelegten Rechte und Pflichten betreffen nämlich vorrangig nur den Versicherungsnehmer als unseren Vertragspartner.
Versicherungsnehmer. Eine natürliche Person, die dem Versicherungsvertrag beitritt. Versicherter/ Versicherte: Die Person(en), die über den vorliegenden Vertrag versichert ist (sind). Attentat/Terrorakt: Unter Attentat ist jede Gewalttat zu verstehen, die einen kriminellen oder rechtswidrigen Angriff auf Personen und/oder Eigentum, in dem Land darstellt, in dem Sie sich aufhalten, mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung ernsthaft zu stören. Dieses „Attentat“ muss vom französischen Außenministerium erfasst werden. Anspruchsberechtigte(r): Eine Person, die erbrachten Leistungen erhält, nicht aus persönlichen Gründen, sondern aufgrund der Tatsache, dass diese Person in Verbindung mit dem Versicherten steht. Sofern bei Abschluss des vorliegenden Vertrags nicht anders angegeben, sind ausschließlich der Ehepartner, ansonsten die Kinder oder Erben des Versicherten gemeint. Naturkatastrophe: Anormale Intensität einer Naturgewalt, die nicht auf menschliches Eingreifen zurückzuführen ist. Französisches Versicherungsgesetzbuch (Code des Assurances): Sammlung von Gesetzestexten und Verordnungen, die den Versicherungsvertrag regeln.
Versicherungsnehmer. Das ist die natürliche oder juristi- sche Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die die Versicherung beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in den Allgemeinen Vertrags- daten genannt.
Versicherungsnehmer. Das ist die natürliche oder juristi- sche Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die die Versicherung beantragt hat und unser Vertragspartner wird. Er wird als solcher in den Allgemeinen Vertrags- daten genannt. Versicherungsperiode: Diese entspricht bei laufender Beitragszahlung dem Zeitraum zwischen zwei Beitragsfäl- ligkeiten, beginnend und endend jeweils mittags 12 Uhr. Die Versicherungsperiode kann je nach vertraglich verein- barter Beitragszahlweise ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Bei- tragszahlungsweise ist in den Allgemeinen Vertragsdaten abgedruckt. Bei einer beitragsfreien Versicherung ent- spricht eine Versicherungsperiode einem Versicherungs- monat.
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer im Sinne dieser Bedingun- gen ist derjenige, der die Versicherung beantragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt. Versicherte Person: Die versicherte Person im Sinne dieser Bedingungen ist diejenige Person – bei Partnerversicherungen, soweit nicht anders geregelt, all diejenigen Personen –, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wor- den ist. Die in den Bedingungen festgelegten Rechte und Pflichten betreffen vorrangig nur den Versicherungsnehmer als den Vertragspartner.