Common use of Verspätungsbestätigung Clause in Contracts

Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.

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Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ausge- fallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem ei- nem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.

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Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit Beschaf- fenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung Bestäti- gung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgenerfol- gen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal Zug- begleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen. Die Zugbegleitpersonale bestätigen jeweils nur die Verspätung des eigenen Zuges.

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Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen aus- gefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal Zugbe- gleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- An-schlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.

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Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines ei- nes Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit Be- schaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung Be- stätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese dieses zu bescheinigen.

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Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.

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