Verteilungsschlüssel Musterklauseln

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante Bilanzsumme enthält die gesamte Bilanzsumme ab- züglich der Rechnungsabgrenzungsposten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung; die beiden letzten Positionen jedoch nur soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- hen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer getragen wird.
Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird derjenige Anteil der verteilungsfähigen Bewer- tungsreserven ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-) Bestand der anspruchsberechtigten Verträge ent- spricht. Weitere Informationen zur Ermittlung des Verteilungsschlüssels finden Sie in unserem Ge- schäftsbericht.
Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird derjenige Anteil der verteilungsfähigen Bewer- tungsreserven ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträ- ge entspricht. Weitere Informationen zur Ermitt- lung des Verteilungsschlüssels finden Sie in unse- rem Geschäftsbericht.
Verteilungsschlüssel. Der Verpflichtungsrahmen 2022 für den sozialen Wohnungsbau mit Ausnahme des klimagerechten sozialen Wohnungsbaus wird nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 vom 21. April 2021 (BAnz AT 06.05.2021 B8) wie folgt auf die Länder verteilt: Baden-Württemberg 13,04061 130.406.100 Bayern 15,56072 155.607.200 Berlin 5,18995 51.899.500 Brandenburg 3,02987 30.298.700 Bremen 0,95379 9.537.900 Hamburg 2,60343 26.034.300 Hessen 7,43709 00.000.000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx 1,98045 19.804.500 Niedersachsen 9,39533 93.953.300 Nordrhein-Westfalen 21,07592 210.759.200 Rheinland-Pfalz 4,81848 48.184.800 Saarland 1,19827 11.982.700 Sachsen 4,98208 49.820.800 Sachsen-Anhalt 2,69612 26.961.200 Schleswig-Holstein 3,40578 00.000.000 Xxxxxxxxx 2,63210 26.321.100
Verteilungsschlüssel. Der Verpflichtungsrahmen 2020 wird nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2018 vom 29. Oktober 2018 (BAnz AT 06.11.2018 B4) wie folgt auf die Länder verteilt: Baden-Württemberg 13,01280 130,1280 Xxxxxx 00,00000 000,0000 Xxxxxx 5,13754 51,3754 Xxxxxxxxxxx 0,00000 00,0000 Xxxxxx 0,96284 9,6284 Hamburg 2,55790 25,5790 Xxxxxx 0,00000 00,0000 Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx 1,98419 19,8419 Xxxxxxxxxxxxx 0,00000 00,0000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxx 21,08676 210,8676 Xxxxxxxxx-Xxxxx 0,00000 00,0000 Xxxxxxxx 1,20197 12,0197 Sachsen 4,99085 49,9085 Xxxxxxx-Xxxxxx 0,00000 00,0000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 3,40526 34,0526 Thüringen 2,64736 26,4736
Verteilungsschlüssel. Die eingesparten Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt: • 50 % für die Schule zur freien Verwendung. • 50 % zur Haushaltsentlastung des Kreises Paderborn.
Verteilungsschlüssel. Die Verteilung des Rahmenbetrags erfolgt durch einen Verteilungsschlüssel. Bei diesem Verteilungs- schlüssel wird zwischen „allgemeinen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen“ und „politischen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen“ unterschieden. Bei den „allgemeinen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen“ erfolgt die Aufteilung des Rah- menbetrags durch drei unterschiedliche Indikatoren: • Mitglieder bis 30 Jahre • Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen • Förderung innovativer Projekte Bei den politischen Wiener Kinder- und Jugendorganisationen erfolgt die Aufteilung ebenfalls durch drei unterschiedliche Indikatoren: • Mitglieder bis 30 Jahre • Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter • Mandate der Mutterorganisation im Wiener Gemeinderat
Verteilungsschlüssel. Überschussbeteiligung und -verwen- dung nach Beginn der Pflegerentenzah- 12.5.3 Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- lung jenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsre- serve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der
Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird derjenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungs- reserve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Pas- sivposten der Bilanz für anspruchsberechtigte Ver- träge zu der verteilungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versiche- rungsnehmer. Alle Positionen sind auf die anspruch- berechtigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungs- relevante Bilanzsumme umfasst neben den vorge- nannten Positionen der anspruchberechtigten Ver- träge auch die entsprechenden Positionen für die nicht anspruchberechtigten Verträge, das Eigenkapi- tal (ohne nicht eingezahltes Grundkapital), das Ge- nussrechtskapital, die nachrangigen Verbindlichkei- ten, die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie den Saldo der Abrechnungs- verbindlichkeiten und -forderungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft.

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  • Verschlüsselung Während der Übertragung personenbezogener Daten innerhalb von Amadeus Produkten über unsichere oder öffentliche Netzwerke werden zum Schutz starke Kryptographie und Sicherheitsprotokolle eingesetzt; dies gilt nicht für in Amadeus Produkten vorhandene E-Mail- Funktionalitäten (z.B. Buchungsbestätigungen). Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Schlüssel und Zertifikate akzeptiert. Das verwendete Protokoll unterstützt ausschließlich sichere Versionen oder Konfigurationen. Für die verwendete Verschlüsselungsmethode wird eine Verschlüsselungsstärke nach aktuellem Stand der Technik verwendet. Außerhalb des elektronischen Transports trifft Amadeus Maßnahmen, die sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen ergeben oder durch den Verantwortlichen im Rahmen der Beauftragung definiert wurden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Leistungsausschlüsse Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.