Common use of Verteilungsschlüssel Clause in Contracts

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante Bilanzsumme enthält die gesamte Bilanzsumme ab- züglich der Rechnungsabgrenzungsposten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung; die beiden letzten Positionen jedoch nur soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- hen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer getragen wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Direktversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Direktversicherung

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige derje- nige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve Bewertungsreserve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten an- spruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten der Bilanz für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten ver- teilungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante Bilanzsumme enthält die gesamte Bilanzsumme ab- züglich der Rechnungsabgrenzungsposten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung; die beiden letzten letzen Positionen jedoch nur nur, soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- hen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer getragen wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Aufgeschobene Rentenversicherung

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige derjenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve Bewertungs- reserve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung des Jahresabschlusses ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten der Bilanz für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten verteilungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten anspruchsbe- rechtigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante verteilungsre- levante Bilanzsumme enthält umfasst neben den vorge- nannten Positionen der anspruchsberechtigten Ver- träge auch die gesamte Bilanzsumme ab- züglich entsprechenden Positionen für die nicht anspruchsberechtigten Verträge, das Eigenka- pital (ohne nicht eingezahltes Grundkapital), das Genussrechtskapital, die nachrangigen Verbindlich- keiten, die Rückstellungen für Pensionen und ähnli- che Verpflichtungen sowie den Saldo der Rechnungsabgrenzungsposten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen Abrech- nungsverbindlichkeiten und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung; die beiden letzten Positionen jedoch nur soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- hen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer getragen wird-forderungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Buv)

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten der Bilanz für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten ver- teilungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Summe der Kapitalanlagen). Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante Bilanzsumme enthält die gesamte Bilanzsumme ab- züglich der Rechnungsabgrenzungsposten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattung; die beiden letzten Positionen jedoch nur soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- hen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer getragen wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Swiss Life Rentenplan

Verteilungsschlüssel. Mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels wird der- jenige derjenige Anteil der verteilungsfähigen Bewertungsreser- ve Bewertungs- reserve ermittelt, der dem jeweiligen (Teil-)Bestand der anspruchsberechtigten Verträge zuzuordnen ist. Der Verteilungsschlüssel wird einmal jährlich im Zuge der Jahresrechnung ermittelt. Er bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten Pas- sivposten für anspruchsberechtigte Verträge zu der verteilungsre- levanten verteilungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch je- doch zur Summe der Kapitalanlagen). Kapitalanlagen).‌ Die verteilungsrelevanten Passivposten bestehen im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen zuzüglich der Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft gegen- über Versicherungsnehmer, vermindert um „noch nicht fällige Ansprüche“ der Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft an Versicherungs- nehmerVersiche- rungsnehmer. Alle Positionen sind auf die anspruchberech- tigten anspruch- berechtigten Verträge abzugrenzen. Die verteilungsrelevante verteilungs- relevante Bilanzsumme enthält die gesamte Bilanzsumme ab- züglich Bilanz- summe abzüglich der Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungspos- ten sowie abzüglich der versicherungstechnischen Bruttorück- stellungen Bruttorückstellungen und der Rückstellung für Beitragsrücker- stattungBei- tragsrückerstattung; die beiden letzten Positionen jedoch nur soweit sie sich auf Versicherungsverhältnisse bezie- henVersicherungsverhält- nisse beziehen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer getragen wird.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Aufgeschobene Rentenversicherung